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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
lotsch:
Die Absprache mit Bayern ist indiziell anzunehmen. Auch deren Finanzminister Füracker sprach davon, dass alles andere unbezahlbar wäre.
Nicht umsonst schrieb Dr. Dr. Ulrich Battis von einem konzertierten Verfassungsbruch aller Bundesländer. Jetzt gehört der Bund auch zum Konzert.
AdenosinTP:
--- Zitat von: Neu555 am 26.08.2024 08:38 ---Aber habe ich das richtig verstanden? Es fehlen ungefähr 35 Prozent Netto-Besoldung und alle bleiben verhältnismäßig entspannt?
Das wäre doch der größte Skandal in der Geschichte des Beamtentums.
Wo sind denn die Gewerkschaften?
--- End quote ---
Tatsächlich sind es ja zwei Aussagen die vermischt werden, wir schielen natürlich alle nur auf den für uns "vorteilhaften" - die Kehrseite, um den Advocatus Diaboli zu spielen, ist mMn auch, dass die Sozialhilfeleistungen einfach zu hoch gestiegen sind. Denn die lösen die Problematik der 115% ja aus. Eine absolute reduktiuon dieser vor allem in den 95% Regionen würde wohl auch zu einer "Lösung" führen. Als auf die absolute schwarze 0 rechnender und knausriger Gesetzgeber würde ich also eigentlich erst hier ansetzen, um zu sparen (so weit das Möglichist und nicht Sozialhilfeempfänger Menschen unwürdig behandelt etc. etc.) und nur zur Not die Besoldung erhöhen.
AdenosinTP:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 25.08.2024 00:06 ---g)
Neben diesem bislang impliziten Rückbezug auf für die Bundesrepublik nicht traditionsbildende Zeitläufte führt der Entwurf entsprechend ohne sachliche Begründung aus, dass „Ehegatten heute die ihnen nach § 1356 des Bürgerlichen Gesetzbuches obliegenden Pflichten zur Haushaltsführung und die Kinderbetreuung weit überwiegend anteilig“ wahrnehmen würden, sodass „Erwerbstätigkeit von Frauen heute eher der Regelfall“ sein solle (S. 59 f.). Dieses Referat der gesetzlichen Norm bleibt jedoch als Folge der auch nachfolgend unbegründeten Betrachtungen des Entwurfs unvollständig. Denn nicht umsonst führt § 1356 Abs. 1 Satz 1 BGB aus, dass Ehegatten die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln haben, um im Satz 2 den Fall zu regeln, dass einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen ist. In diesem Fall hat er den Haushalt in eigener Verantwortung zu leiten. § 1356 Abs. 2 Satz 1 BGB regelt die gleichberechtigte Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit, während Satz 2 regelt, das beide Ehegatten bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit die gebotene Rücksicht sowohl auf die Belange des jeweils anderen als auch auf die der Familie zu nehmen haben. Damit aber stellt § 1356 BGB insgesamt klar, dass es in der Entscheidung ausschließlich der beiden Ehepartner liegt, wie sie im Rahmen ihrer Ehe und Familie die beiderseitig gleichberechtigte Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit sowie die Pflichten der Haushaltsführung einvernehmlich regeln.
--- End quote ---
Die KITA Gebühren werden soweit ich das sehe ja gar nicht betrachtet Swen oder?
Denn während diese in manchen Bundesländern umsonst sind, kostet es in manchen Bundesländern bzw. Gemeinden pro Kind schon ca. 600 € ( vor Verpflegung) und die BRuttogehalts-Beitragsbemessung für Beamte wird sogar nochmal um 10% pauschal erhöht.
Warum findet hier keine Betrachtung statt?
Durgi:
--- Zitat von: Neu555 am 26.08.2024 08:38 ---Moin ich bin neu hier,
danke an Swen für die tollen Beiträge. Er scheint ja in Deutschland der Einzige mit Durchblick zu sein.
Aber habe ich das richtig verstanden? Es fehlen ungefähr 35 Prozent Netto-Besoldung und alle bleiben verhältnismäßig entspannt?
Das wäre doch der größte Skandal in der Geschichte des Beamtentums.
Wo sind denn die Gewerkschaften?
--- End quote ---
Der Deutsche Bundeswehrverband hat bereits seine Stellungnahme abgegeben - dies jedoch unter Ausschluss der Oeffentlichkeit und Veroeffentlichung. Das sagt bereits alles.
@Swen
DANKE - Ein unfassbar dickes Danke. Ich habe am Wochenende mit Quellenrecherche alle deine Ausfuehrungen durchdrungen und gebe dir uneingeschraenkt in allen Punkten Recht. De Juro ist das Hieb- und Stichfest.
Wir wissen jedoch alle, dass eine Finanzierbarkeit gegeben sein muss. Ist dies nicht zu gewaehrleisten, kann der Gesetzgeber abweichen, frei nach dem Motto: Ich kann mich nur so hoch strecken, wie die Arme reichen.
Wird das Pamphlet des Entwurfes so umgesetzt, gibt es erneute Klagen und Urteile des BVerfG, aber wird nichts an der Einfuehrung und Umsetzung aendern. Andere Verbaende, und da muessen wir ein wenig ueber den Tellerrand blicken, werden mit RECHT auf die Verhaeltnismaessigkeit hinweisen. Sollte wirklich eine Gehaltssteigerung von 35% erzielt werden (in Utopia), liegen wir bei 4500 Brutto und somit knapp 3600 Netto beim niederen Dienst, Berufsanfaenger, ohne vorausgesetzte, weiterfuehrende Schulausbildung, Beruf oder akademischen Grad.
Das, so muessen wir uns bei aller Liebe eingestehen, steht in keiner Relation mehr zu vmtl. allen anderen Berufsbildern in Deutschland. Was das fuer weitreichende Folgen haette, kann ich nicht absehen.
Die Verringerung der Sozialleistungen ist fuer mich die einzig logische Konsequenz.
Man stelle sich vor, durch eine andere Regierung kommt in 5 Jahren die Verringerung der Sozialleistungen um 50% und wir werden dann nach erfolgreicher angemessener Alimentation (Utopia) in 2025 wieder runtergesetzt? :) Die Schreie kann man bis Sizilien hoeren.
Lichtstifter:
--- Zitat ---Ich gehe davon aus, dass das BBVAngG erst vom BT verabschiedet werden kann, wenn der HH2025 erfolgreich durch den BT gewunken wurden, also nicht vor Nov/Dez. Falls es hier noch gravierende Veränderungen stattfinden, würde auch das BBVAngG wieder zur Disposition stehen.
--- End quote ---
Das letzte Wort hat ja eigentlich unser Bundespräsident, der in letzter Instanz seine Unterschrift verweigern kann. Das ist in der Geschichte ja schon ein paar mal vorgekommen.
Danach würde das noch nicht fertige Gesetz nochmals auf den Prüfstand geraten.
Wie ist denn da die gängige Praxis? Wird grds. einfach unterschrieben? Und was geschah im Vorfeld bei den paar Malen, wo ein Gesetz in der ursprünglichen Fassung nicht durchging? Wie wurde der Bundespräsident auf die Nichtigkeit von Gesetzen und Grundrechtsverletzungen aufmerksam?
Ich sehe es zwar nicht realistisch an, dass so etwas in unserem Falle geschieht. Aber mediale Aufmerksamkeit hätte es auf jeden Fall zur Folge. Siehe die damalige Rechtsprechung zum Luftsicherheitsgesetz beim Abschuss von Passagierflugzeugen oder das damalige BKA-Gesetz von Schäuble, welches zum Organstreit führte.
https://webarchiv.bundestag.de/archive/2010/0427/dokumente/textarchiv/2006/flug/index.html
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