Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

Begonnen von Admin, 21.08.2024 11:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

jeto

ZitatFür zurückliegende Zeiträume ab 2021 sind Nachzahlungen für alle Berechtigten vorzusehen, bei denen nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind. Der Gesetzentwurf enthält die hierzu erforderliche Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.

Sie scheinen sich immerhin an ihr Rundschreiben erinnern zu können.  :-X

Wasserkopp

hab ich es überlesen oder fehlt der Absatz dazu was ist, wenn aufgrund von Elternzeit kein Partnereinkommen faktisch vorliegt?

Edit: absatz gefunden, aber ein Antrag ist nicht explizit ausgeschlossen oder?

lotsch

Zitat von: jeto in 06.11.2024 15:42
ZitatFür zurückliegende Zeiträume ab 2021 sind Nachzahlungen für alle Berechtigten vorzusehen, bei denen nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind. Der Gesetzentwurf enthält die hierzu erforderliche Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.

Sie scheinen sich immerhin an ihr Rundschreiben erinnern zu können.  :-X

Dann dürften wohl auch alle rückwirkend bis 2021 Widerspruch einlegen können.

jeto

Die Frage wird sein, bei wie vielen Besoldungs- und Versorgungsempfängern sind tatsächlich nach deren Rechnung Fehlbedarfe festzustellen...?

LehrerBW

Und aus ist die Ampel.
-Damit dürfte der Entwurf hinfällig sein 🤷‍♂️

MaHa1710

Ist er denn jetzt hinfällig nachdem er Heute durch das Kabinett ging ?

LehrerBW

Zitat von: MaHa1710 in 06.11.2024 20:53
Ist er denn jetzt hinfällig nachdem er Heute durch das Kabinett ging ?

Selbstverständlich...es gibt keine Mehrheit mehr im Parlament die das Gesetz beschließen könnte.

MaHa1710

Das würde ja bedeuten das gar kein Gesetz mehr beschlossen werden kann, bis es zu Neuwahlen kommt.
Sehe ich das richtig ?


LehrerBW

Zitat von: MaHa1710 in 06.11.2024 21:10
Das würde ja bedeuten das gar kein Gesetz mehr beschlossen werden kann, bis es zu Neuwahlen kommt.
Sehe ich das richtig ?
Mehr oder weniger.
Vor der Neuwahl im März wird kein Gesetz mehr beschlossen

tochris06

Zitat von: LehrerBW in 06.11.2024 21:20
Zitat von: MaHa1710 in 06.11.2024 21:10
Das würde ja bedeuten das gar kein Gesetz mehr beschlossen werden kann, bis es zu Neuwahlen kommt.
Sehe ich das richtig ?
Mehr oder weniger.
Vor der Neuwahl im März wird kein Gesetz mehr beschlossen

Gewagte These.

MaHa1710

Laut Scholz werden bis Ende des Jahres noch Gesetze beschlossen die keinen Aufschub dulden. Sind wir mal gespannt was passiert

Rudi_Regenbogen

Zitat von: MaHa1710 link=topic=124124.msg378076#msg378076 date=
Laut Scholz werden bis Ende des Jahres noch Gesetze beschlossen die keinen Aufschub dulden. Sind wir mal gespannt was passiert

Stellt sich mir die Frage, mit welcher Mehrheit er das hinbekommen möchte.

LehrerBW

Zitat von: MaHa1710 in 06.11.2024 21:38
Laut Scholz werden bis Ende des Jahres noch Gesetze beschlossen die keinen Aufschub dulden. Sind wir mal gespannt was passiert
Wichtige Gesetze sollen Mithilfe der CDU beschlossen  werden. Mal gespannt ob die CDU da mitmacht.
Bisher hatte die CDU abgelehnt eine Minderheitsregierung  zu stützen

Rudi_Regenbogen


Die CDU wird wohl kaum Gesetze unterstützen, die sie bisher abgelehnt hat. Ausserdem will sie schnellst möglich den neuen Kanzler stellen.

PolareuD

Da das BBVAngG erst im kommenden Jahr in die 1. Lesung kommen soll, wird es wohl erstmal im Nirvana verschwinden. Zumindest wäre das meine Vermutung.