am Ende des Tages wird das Bürgergeld niedriger werden und damit löst sich für die CDU gleich zwei Probleme auf einmal. Dann müssten nur noch die Jahre bis zum Eintreten dieses Szenarios betrachtet werden.
Ungeachtet dessen muss das Verfassungsgericht sowohl fürs Bürgergeld als auch die darauffolgende Berechnung für uns Beamte ein Machtwort sprechen. mE sollte das Bürgergeld für eine Person stets so hoch sein wir das Steuerfreigrenze und für jedes Kind jedes Kind 30% davon plus Kindergeld und dann keine Zusätze wie Wohngeld etc.
Ohne das jetzt wieder durchkauen zu wollen: das Bürgergeld wird nicht sinken. Das ginge nur, wenn die allgemeinen Lebenshaltungskosten und damit das darauf beruhende Existenzminimum sinken würden. Das ist aber nicht der Fall. Das wäre nur bei einer Deflation so, also einer negativen Inflationsrate. Derzeit sind wir aber wieder bei etwa zwei Prozent +. D.h. das Preisniveau steigt zusätzlich von dem hohen Niveau der letzten Jahre weiter um jährlich +2%.
Mich ärgert, dass die Rhetorik der Union derzeit so verstanden wird, dass beim Bürgergeld Kürzungen vorgenommen werden, insbesondere bei Verweigerern. Das wird beides nicht passieren, weil die verfassungsrechtlichen Grenzen bereits erreicht sind. Das BBerfG hat bei Sanktionen von Verweigerern bereits entschieden, dass eine Kürzung auf 0 nicht zulässig ist und vorübergehende Kürzungen um 30% aber verfassungskonform wären. Das ist derzeit auch das, was im Bürgergeld geltendes Recht ist. Wer insinuiert, daran etwas ändern zu können, betreibt Augenwischerei und meine Sorge ist, dass dann die Leute beim nächsten Mal die wählen, die ohne Achtung der Verfassung vermeintlich Wort halten.
Dass der Seehoferentwurf mit einer Inflationsanpassung wieder kommt, wäre auch meine Hoffnung. Idealerweise wird der Spuk mit dem Zuverdienst vorher verfassungsrechtlich gekippt.
Denn man muss sich einmal vor Augen führen, ein Beamter ist in einem Sachgebiet eingesetzt, der den beruflichen Bereich des Partners regulativ betrifft. Es ist ja nicht verboten, dass es solche Beziehungen gibt. Aber der Dienstherr stützt nun die Führung eines amtsangemessen Lebensstils daran, dass der Partner auch unter Einbeziehung von Einkünften aus potenziellen Interessenkonflikten diesen Lebensstil überhaupt erst ermöglicht.