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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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Neuromancer:
Bei ganz dem Optimismus dass dieser Entwurd nun obsolet scheint, wer sagt denn dass der besser wird ?

Foxtrott:
Bis es einen neuen Entwurf gibt, hat Karlsruhe sicherlich was von sich hören lassen.

BalBund:

--- Zitat von: Neuromancer am 21.11.2024 23:35 ---Bei ganz dem Optimismus dass dieser Entwurd nun obsolet scheint, wer sagt denn dass der besser wird ?

--- End quote ---

Es ist unwahrscheinlich, dass ein neuer Entwurf "besser" in dem Sinne wird, dass der Geldesel ausgepackt und die Beamten reich beschenkt werden. Betrachtet man die derzeit realistischen Koalitionsoptionen ist keine davon für besondere Freundlichkeit den Beamten gegenüber bekannt.

Man wird sich also an das absolute Minimum dessen, was die Verfassungsrichter für gerade noch ausreichend befinden halten. Man darf ebenso als gesichert annehmen, dass jeder neue Entwurf (der ja von den gleichen Leuten im BMI kommt wie der aktuelle) mit Partnereinkommen und Verletzung des Gebots des Besoldungsabstandes zwischen den Ämtern daherkommen wird, da die Erfindung des Erstgenannten so neu ist, dass alsbald nicht mit einer Beanstandung durch das Gericht zu rechnen ist und man so gute zehn Jahre eine erfreuliche Minderausgabe haben dürfte, ehe man für ein paar Beamte nachzahlen muss.

Was sich hingegen ändern KÖNNTE ist die Zuschlagsarie, zumindest die Fachleute der konservativen Kreise waren davon nie überzeugt, hier wird man ggf. eine andere Lösung finden oder - je nach Koa - den Beamten den Weg zum Wohngeld öffnen. Was das über den Staat als Versorger sagt sei dahingestellt, es würde so herum aber 50% der Zuschläge sparen, da Wohngeld hälftig Bund/Land finanziert ist.

HochlebederVorgang:
Ich bezweifle, dass die Länder da mitmachen werden, wenn weitere Kosten auf sie verlagert werden.

PolareuD:

--- Zitat von: BalBund am 22.11.2024 08:16 ---Was sich hingegen ändern KÖNNTE ist die Zuschlagsarie, zumindest die Fachleute der konservativen Kreise waren davon nie überzeugt, hier wird man ggf. eine andere Lösung finden oder - je nach Koa - den Beamten den Weg zum Wohngeld öffnen. Was das über den Staat als Versorger sagt sei dahingestellt, es würde so herum aber 50% der Zuschläge sparen, da Wohngeld hälftig Bund/Land finanziert ist.

--- End quote ---

Das wäre, aus meiner Sicht, auch nicht zulässig, da dadurch ebenfalls die Ämterwertigkeit in Teilen nivelliert wird. Und das als Form einer salvatorischen Klausel zu verkaufen, dürfte aufgrund der Anzahl der betroffenen Bundesbediensteten, vermutlich ebenfalls unzulässig sein.

Interessieren werden diese Einwände vermutlich keinen, so dass der konzertierte Verfassungsbruch durch Bund und Länder fortgesetzt wird.

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