Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

Begonnen von Admin, 21.08.2024 11:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pendler1

Leute, glaubt ihr in diesem komplexen (politisch, wirtschaftlich, finanziell) Thema auch nur einem Bundestagsabgeordneten, was der (oder sein Büro) so von sich gibt?

Man kann ja sogar nicht mehr Aussagen von parlamentarischen Staatssekretären zu diesem Thema glauben😂

BalBund

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dirk-wiese/fragen-antworten/verabschiedung-des-bbvangg-trotz-regierungsscheitern-noch-dieses-jahr

Falls noch nicht bekannt hier (war ein paar Tage dienstlich beschäftigt und lese hier nicht alles nach): Die Beschlussfassung bis zur Auflösung des BT ist damit auch von Seiten der Regierung vom Tisch :-)

Zurück zu den Skizzen.

Ozymandias

Und wieder hat man paar Hundert Millionen Zinsen gespart und noch paar Hundert Millione dank Inflation.  8)

Beamtenbesoldung ist aber auch schwieriges Thema, kann man sich schon mal 6 Jahre Zeit lassen.  ::)

Knecht

Zitat von: Ozymandias in 21.11.2024 16:36
Und wieder hat man paar Hundert Millionen Zinsen gespart und noch paar Hundert Millione dank Inflation.  8)

Beamtenbesoldung ist aber auch schwieriges Thema, kann man sich schon mal 6 Jahre Zeit lassen.  ::)

Dem Sarkasmus stimme ich natürlich zu. Trotzdem gut, dass dieser Müll nicht Gesetz wird.

Neuromancer

Bei ganz dem Optimismus dass dieser Entwurd nun obsolet scheint, wer sagt denn dass der besser wird ?

Foxtrott

Bis es einen neuen Entwurf gibt, hat Karlsruhe sicherlich was von sich hören lassen.

BalBund

Zitat von: Neuromancer in 21.11.2024 23:35
Bei ganz dem Optimismus dass dieser Entwurd nun obsolet scheint, wer sagt denn dass der besser wird ?

Es ist unwahrscheinlich, dass ein neuer Entwurf "besser" in dem Sinne wird, dass der Geldesel ausgepackt und die Beamten reich beschenkt werden. Betrachtet man die derzeit realistischen Koalitionsoptionen ist keine davon für besondere Freundlichkeit den Beamten gegenüber bekannt.

Man wird sich also an das absolute Minimum dessen, was die Verfassungsrichter für gerade noch ausreichend befinden halten. Man darf ebenso als gesichert annehmen, dass jeder neue Entwurf (der ja von den gleichen Leuten im BMI kommt wie der aktuelle) mit Partnereinkommen und Verletzung des Gebots des Besoldungsabstandes zwischen den Ämtern daherkommen wird, da die Erfindung des Erstgenannten so neu ist, dass alsbald nicht mit einer Beanstandung durch das Gericht zu rechnen ist und man so gute zehn Jahre eine erfreuliche Minderausgabe haben dürfte, ehe man für ein paar Beamte nachzahlen muss.

Was sich hingegen ändern KÖNNTE ist die Zuschlagsarie, zumindest die Fachleute der konservativen Kreise waren davon nie überzeugt, hier wird man ggf. eine andere Lösung finden oder - je nach Koa - den Beamten den Weg zum Wohngeld öffnen. Was das über den Staat als Versorger sagt sei dahingestellt, es würde so herum aber 50% der Zuschläge sparen, da Wohngeld hälftig Bund/Land finanziert ist.

HochlebederVorgang

Ich bezweifle, dass die Länder da mitmachen werden, wenn weitere Kosten auf sie verlagert werden.

PolareuD

Zitat von: BalBund in 22.11.2024 08:16
Was sich hingegen ändern KÖNNTE ist die Zuschlagsarie, zumindest die Fachleute der konservativen Kreise waren davon nie überzeugt, hier wird man ggf. eine andere Lösung finden oder - je nach Koa - den Beamten den Weg zum Wohngeld öffnen. Was das über den Staat als Versorger sagt sei dahingestellt, es würde so herum aber 50% der Zuschläge sparen, da Wohngeld hälftig Bund/Land finanziert ist.

Das wäre, aus meiner Sicht, auch nicht zulässig, da dadurch ebenfalls die Ämterwertigkeit in Teilen nivelliert wird. Und das als Form einer salvatorischen Klausel zu verkaufen, dürfte aufgrund der Anzahl der betroffenen Bundesbediensteten, vermutlich ebenfalls unzulässig sein.

Interessieren werden diese Einwände vermutlich keinen, so dass der konzertierte Verfassungsbruch durch Bund und Länder fortgesetzt wird.

PublicHeini

am Ende des Tages wird das Bürgergeld niedriger werden und damit löst sich für die CDU gleich zwei Probleme auf einmal. Dann müssten nur noch die Jahre bis zum Eintreten dieses Szenarios betrachtet werden.

Ungeachtet dessen muss das Verfassungsgericht sowohl fürs Bürgergeld als auch die darauffolgende Berechnung für uns Beamte ein Machtwort sprechen. mE sollte das Bürgergeld für eine Person stets so hoch sein wir das Steuerfreigrenze und für jedes Kind jedes Kind 30% davon plus Kindergeld und dann keine Zusätze wie Wohngeld etc.

Dunkelbunter

Zitat von: PublicHeini in 22.11.2024 08:49
am Ende des Tages wird das Bürgergeld niedriger werden und damit löst sich für die CDU gleich zwei Probleme auf einmal. Dann müssten nur noch die Jahre bis zum Eintreten dieses Szenarios betrachtet werden.

Ungeachtet dessen muss das Verfassungsgericht sowohl fürs Bürgergeld als auch die darauffolgende Berechnung für uns Beamte ein Machtwort sprechen. mE sollte das Bürgergeld für eine Person stets so hoch sein wir das Steuerfreigrenze und für jedes Kind jedes Kind 30% davon plus Kindergeld und dann keine Zusätze wie Wohngeld etc.

Dann kramen die vielleicht den Entwurf von Seehofer wieder raus  :)

PublicTim

ergänzend zu meinem Vorschlag hätte dies noch den Vorteil, dass hier weniger Bürokratie entsteht und wir von einer Erhöhung auch stets etwas profitieren würden.

PolareuD

Zitat von: Dunkelbunter in 22.11.2024 09:17
Dann kramen die vielleicht den Entwurf von Seehofer wieder raus  :)

In einem CSU geführten BMI wäre das ggf. sehr wahrscheinlich. Nur würde vermutlich zusätzlich das fiktive Partnereinkommen auf 20.000 € angehoben werden, so dass nur noch diejenigen vom REZ profitieren, die 3 oder mehr Kinder haben. Alle anderen werden leer ausgehen.

Bis im Rahmen eines Verfahrens das fiktive Partnereinkommen vom BVerfG angefasst wird, vergehen vermutlich noch mindestens 5 Jahre. Aktuell liegt nur die Verfassungsbeschwerde hierzu aus Schleswig-Holstein vor und die Vorlagebeschlüsse aus Hamburg und RLP. Und ob die seit Ende 2022 anhängige Verfassungsbeschwerde aus SH der richtige Weg ist wage ich aktuell zu bezweifeln.

GeBeamter

Zitat von: PublicHeini in 22.11.2024 08:49
am Ende des Tages wird das Bürgergeld niedriger werden und damit löst sich für die CDU gleich zwei Probleme auf einmal. Dann müssten nur noch die Jahre bis zum Eintreten dieses Szenarios betrachtet werden.

Ungeachtet dessen muss das Verfassungsgericht sowohl fürs Bürgergeld als auch die darauffolgende Berechnung für uns Beamte ein Machtwort sprechen. mE sollte das Bürgergeld für eine Person stets so hoch sein wir das Steuerfreigrenze und für jedes Kind jedes Kind 30% davon plus Kindergeld und dann keine Zusätze wie Wohngeld etc.

Ohne das jetzt wieder durchkauen zu wollen: das Bürgergeld wird nicht sinken. Das ginge nur, wenn die allgemeinen Lebenshaltungskosten und damit das darauf beruhende Existenzminimum sinken würden. Das ist aber nicht der Fall. Das wäre nur bei einer Deflation so, also einer negativen Inflationsrate. Derzeit sind wir aber wieder bei etwa zwei Prozent +. D.h. das Preisniveau steigt zusätzlich von dem hohen Niveau der letzten Jahre weiter um jährlich +2%.
Mich ärgert, dass die Rhetorik der Union derzeit so verstanden wird, dass beim Bürgergeld Kürzungen vorgenommen werden, insbesondere bei Verweigerern. Das wird beides nicht passieren, weil die verfassungsrechtlichen Grenzen bereits erreicht sind. Das BBerfG hat bei Sanktionen von Verweigerern bereits entschieden, dass eine Kürzung auf 0 nicht zulässig ist und vorübergehende Kürzungen um 30% aber verfassungskonform wären. Das ist derzeit auch das, was im Bürgergeld geltendes Recht ist. Wer insinuiert, daran etwas ändern zu können, betreibt Augenwischerei und meine Sorge ist, dass dann die Leute beim nächsten Mal die wählen, die ohne Achtung der Verfassung vermeintlich Wort halten.

Dass der Seehoferentwurf mit einer Inflationsanpassung wieder kommt, wäre auch meine Hoffnung. Idealerweise wird der Spuk mit dem Zuverdienst vorher verfassungsrechtlich gekippt.
Denn man muss sich einmal vor Augen führen, ein Beamter ist in einem Sachgebiet eingesetzt, der den beruflichen Bereich des Partners regulativ betrifft. Es ist ja nicht verboten, dass es solche Beziehungen gibt. Aber der Dienstherr stützt nun die Führung eines amtsangemessen Lebensstils daran, dass der Partner auch unter Einbeziehung von Einkünften aus potenziellen Interessenkonflikten diesen Lebensstil überhaupt erst ermöglicht.