Autor Thema: Mündlicher Arbeitsvertrag woraus leitet sich die Eingruppierung ab  (Read 2331 times)

Wynchester

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Moin,

gesetzt dem Fall, ein Mitarbeiter hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, sondern einen der durch schlüssiges Verhalten des Arbeitgebers (Bezahlung von Entgelt), Beschäftigung im Betrieb entstanden ist.

Unterliegt dieser mündliche Arbeitsvertrag dem TVÖD ?
Der Arbeitgeber ist tarifgebunden, der Arbeitnehmer jedoch nicht.
Wonach würde sich in diesem Fall die Eingruppierung richten ?
Der Arbeitgeber ist dem §2 des NachwG nicht nachgekommen.

TVOEDAnwender

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Wenn der Arbeitnehmer NICHT Mitglied einer vertragsschließenden Gewerkschaft des TVöD ist, ergibt sich die Tarifbindung nur aufgrund einer einzelvertraglichen Vereinbarung. Diese kann natürlich auch mündlich geschlossen werden. Arbeitsverträge - auch nach TVöD - sind grundsätzlich auch wenn Sie mündlich abgeschlossen wurden, wirksam. Die Regelung der Schriftform in § 2 Abs. 1 TVöD hat nur eine rein deklaratorischer Form. Nur Nebenabreden zum Arbeitsvertrag unterliegen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Es kommt also darauf an, was mündlich vereinbart wurde, ob der TVöD Anwendung findet oder nicht.
Wenn der AG dem Nachweisgesetz nicht nachgekommen ist, hat er sich ggfls. ordnungswidrig verhalten. Des Weiteren könnte der Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses Probleme mit der Darlegungs- und Beweislast  bekommen, ob die Anwendung des TVöD mündlich vereinbart wurde oder nicht. Am einfachsten wäre für den betroffenen Kollegen, wenn er jetzt schnell in eine der vertragsschließenden Gewerkschaften eintritt und dem Arbeitgeber dies mitteilt, dann würde sich die Tarifbindung sowieso kraft TVG ergeben.

TVOEDAnwender

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Wonach würde sich in diesem Fall die Eingruppierung richten ?

Wenn mündlich die Anwendung des TVöD vereinbart wurde: nach den Vorschriften des TVöD.
Wenn keine Anwendung des TVöD vereinbart wurde: nach dem mündlich vereinbarten Lohn, wenn kein Lohn vereinbart wurde: nach der üblichen Vergütung (§ 612 II BGB), mindestens jedoch nach dem Mindestlohn

Wynchester

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Wenn der Arbeitnehmer NICHT Mitglied einer vertragsschließenden Gewerkschaft des TVöD ist, ergibt sich die Tarifbindung nur aufgrund einer einzelvertraglichen Vereinbarung. Diese kann natürlich auch mündlich geschlossen werden. Arbeitsverträge - auch nach TVöD - sind grundsätzlich auch wenn Sie mündlich abgeschlossen wurden, wirksam. Die Regelung der Schriftform in § 2 Abs. 1 TVöD hat nur eine rein deklaratorischer Form. Nur Nebenabreden zum Arbeitsvertrag unterliegen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Es kommt also darauf an, was mündlich vereinbart wurde, ob der TVöD Anwendung findet oder nicht.
Wenn der AG dem Nachweisgesetz nicht nachgekommen ist, hat er sich ggfls. ordnungswidrig verhalten. Des Weiteren könnte der Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses Probleme mit der Darlegungs- und Beweislast  bekommen, ob die Anwendung des TVöD mündlich vereinbart wurde oder nicht. Am einfachsten wäre für den betroffenen Kollegen, wenn er jetzt schnell in eine der vertragsschließenden Gewerkschaften eintritt und dem Arbeitgeber dies mitteilt, dann würde sich die Tarifbindung sowieso kraft TVG ergeben.

Durch das eintreten in die Gewerkschaft würde sich die Tarifbindung allerdings erst mit dem Stichtag des Eintretens ergeben, richtig ?
Es wurde mündlich nichts vereinbart, sondern ein Studentenvertrag ist ausgelaufen, und der Student wurde einfach weiter beschäftigt ohne jeglichen Vertrag. Mündliche Kommunikation hierzu gab es nicht.

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Durch das eintreten in die Gewerkschaft würde sich die Tarifbindung allerdings erst mit dem Stichtag des Eintretens ergeben, richtig ?
Es wurde mündlich nichts vereinbart, sondern ein Studentenvertrag ist ausgelaufen, und der Student wurde einfach weiter beschäftigt ohne jeglichen Vertrag. Mündliche Kommunikation hierzu gab es nicht.

Ja, erst zum Eintrittsdatum würde sich die Tarifbindung ergeben.
Da du von einem "Studentenvertrag" sprichst: es wurde aber kein Praktikumverhältnis eingegangen? Und es handelt sich auch nicht um ein duales Studium?

Dann ist zumindest ein unbefristetes Arbeitsverhältnis jetzt entstanden.

Wynchester

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Es gab einen Ausbildungsvertrag, diese Ausbildung wurde bestanden, und damit ist der Ausbildungsvertrag zuende gegangen. Nun studiert er, und erhält seitdem weiterhin das Entgelt für einen Azubi des 4. Lehrjahres.

Das jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist, ist bekannt.

Der Personalrat vertritt die Auffassung das ein rückwirkend abzuschließender Vertrag nach TVSÖD die richtige Lösung ist.
Das ist dem Arbeitgeber zu teuer und der sagt, der Student studiert weiter zu unseren Konditionen(d.h. Kein Vertrag, arbeiten während vorlesungsfreier Zeit  und das bezahlen von Azubigehalt) nach erwähnen das durch diese Art und Weise ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden ist, heißt es: "Der Student kann gerne für EG 5 arbeiten, wenn er den unbefristeten Arbeitsvertrag möchte.

Wynchester

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Es gab einen Ausbildungsvertrag, diese Ausbildung wurde bestanden, und damit ist der Ausbildungsvertrag zuende gegangen. Nun studiert er, und erhält seitdem weiterhin das Entgelt für einen Azubi des 4. Lehrjahres.

Das jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist, ist bekannt.

Der Personalrat vertritt die Auffassung das ein rückwirkend abzuschließender Vertrag nach TVSÖD die richtige Lösung ist.
Das ist dem Arbeitgeber zu teuer und der sagt, der Student studiert weiter zu unseren Konditionen(d.h. Kein Vertrag, arbeiten während vorlesungsfreier Zeit  und das bezahlen von Azubigehalt) nach erwähnen das durch diese Art und Weise ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden ist, heißt es: "Der Student kann gerne für EG 5 arbeiten, wenn er den unbefristeten Arbeitsvertrag möchte. - damit wäre aber das Studium Geschichte.

TVOEDAnwender

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Es gab einen Ausbildungsvertrag, diese Ausbildung wurde bestanden, und damit ist der Ausbildungsvertrag zuende gegangen. Nun studiert er, und erhält seitdem weiterhin das Entgelt für einen Azubi des 4. Lehrjahres.

Das jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist, ist bekannt.

Der Personalrat vertritt die Auffassung das ein rückwirkend abzuschließender Vertrag nach TVSÖD die richtige Lösung ist.
Das ist dem Arbeitgeber zu teuer und der sagt, der Student studiert weiter zu unseren Konditionen(d.h. Kein Vertrag, arbeiten während vorlesungsfreier Zeit  und das bezahlen von Azubigehalt) nach erwähnen das durch diese Art und Weise ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden ist, heißt es: "Der Student kann gerne für EG 5 arbeiten, wenn er den unbefristeten Arbeitsvertrag möchte.

Wenn es sich um ein ausbildungsintegriertes duales Studien im Sinne des § 1 TVSöD handelt, aufgrund eines Ausbildungs- und Studienvertrags i.S.d. § 1 Abs. 3 TVSöD (auch mündlich wirksam!), wäre (bei gegenseitiger Tarifbindung) der TVSöD auch maßgeblich. Wenn jedoch nur ein reiner Ausbildungsvertrag vorher geschlossen wurde und das Studium jetzt quasi "nebenberuflich" stattfindet, läge - bei gegenseitiger Tarifbindung - ein stinknormales Arbeitsverhältnis nach TVöD vor.

Wynchester

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Es handelt sich um ein ausbildungsintegrierte Studium nach § 1 TVSöd, neben dem Ausbildungsvertrag wurde auch eine Nebenvereinbarung geschlossen welche das bezahlen von Semestergebühren etc. beinhaltete.
Allerdings hatte auch diese Nebenvereinbarung den Passus "endet mit bestehen der Abschlussprüfung des Ausbildungsteils".

TVOEDAnwender

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Diese Nebenabrede widerspricht grundsätzlich den Regelungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 TVSöD, wenn es sich um ein ausbildungsintegriertes Studium handelt: Nach dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wurde, erhalten die Studierenden anstelle des
Studienentgelts nach Absatz 1 bis zur Beendigung des ausbildungsintegriertendualen Studiums ein monatliches Studienentgelt.


Bei einer (echten) Tarifbindung des (dual) Studierenden wäre eine solche Regelung unzulässig. Da er aber laut Deiner Aussage nicht Gewerkschaftsmitglied ist (und somit nicht tarifgebunden), wäre eine Vertragsgestaltung als Abweichung zum TVSöD jedoch im Rahmen der Vertragsfreiheit zulässig. Der Arbeitgeber kann mit nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern ungünstigere Abweichungen zum bezuggenommenen Tarifvertrag einzelvertraglich vereinbaren. (Günstigere Abweichungen gehen natürlich auch bei tarifgebundenen Arbeitnehmern, vgl. Günstigkeitsprinzip)

Wynchester

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Zu dem Zeitpunkt wo die Nebenabrede geschlossen wurde, gab es den TVSöD noch nicht, der TVSÖD trat mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft, der Vertrag zwischen Student und Arbeitgeber wurde im Januar 2020 geschlossen.