Mir geht es darum, ob man, Abschlüsse, die zwar gleichlautend sind mit dem Bachelor of Laws als VA heranziehen kann. Obwohl der Inhalt ein anderer ist. Welche Konsequenz daraus gezogen wird, ist mir gleich. Entweder falle ich raus oder es werden eben noch mehr verpflichtet.
ja, kann man. Es ist hier keine rechtlich bindende Regelung getroffen worden sondern lediglich ein Rundschreiben, was grobe Anhaltspunkte liefert. Wie Moin schon schreibt - wer zur Rufbereitschaft herangezogen wird, kann der Arbeitgeber weitestgehend frei entscheiden. Und somit auch, was er als "Verwaltungsausbildung" definiert und was nicht.