Hallo zusammen. Nachdem ich stundenlang im Internet nichts gefunden habe, hegt sich die Hoffnung das mir hier jemand helfen kann.
Sachverhalt: Mein Arbeitgeber ist zum 01.07.2023 in den TVÖD eingetreten. Vorher hatten wir einen anderen Tarifvertrag (Pflegeheim). Ab Eintritt TVÖD erhielten wir alle einen neuen Arbeitsvertrag. Wie ist es jetzt mit der Kündigungsfrist. Zählt die Zeit vor Eintritt in den TVÖD als Beschäftigungszeit mit, da es ja derselbe AG ist. Oder zählt die Beschäftigungszeit erst ab dem Eintritt in den TVÖD