Autor Thema: Richtige Eingruppierung nach Wartezeit  (Read 2514 times)

Anonymus83

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Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« am: 23.08.2024 08:28 »
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich eine Stelle angetreten welche mit E9a bewertet ist. Da ich die persönlichen Vorraussetzungen momentan noch nicht erfülle wurde ich in E8 eingruppiert.
In kurzer Zeit werde ich die formelle Qualifikation erfüllen welche in der Stellenausschreibung gefordert war. Im Gespräch mit dem Personalsachbearbeiter wurde mir jedoch gesagt, dass die Höhergruppierung in die E9a erst nach einer Wartezeit von 1 1/2 Jahren erfolgen kann, da mir die in der Ausschreibung geforderte Erfahrung für diese Stelle fehlt.

Ist dieses Vorgehen der Personalabteilung so korrekt? Unabhängig von der Erfahrungszeit übe ich aktuell die mir übertragenen Tätigkeiten vollumfänglich aus. Nach den besagten 1 1/2 Jahren würde sich daran nichts ändern.

Vielen Dank schonmal

Organisator

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #1 am: 23.08.2024 08:33 »
Das ist grundsätzlich nicht korrekt, da in der Regel eine solche Erfahrung in der Entgeltordnung nicht vorgesehen ist.

Nach welcher Entgeltordnung und nach welchem Teil / Nummer bist du eingruppiert?

Anonymus83

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #2 am: 23.08.2024 08:42 »
Ich bin nach TV-L Anlage A 15.2 eingruppiert.
Ich war durch diese Aussage verwundert, da ich sowas noch nie gehört habe im Kontext des TV-L.

Organisator

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #3 am: 23.08.2024 09:04 »
Ich lese als Voraussetzungen lediglich den Handwerksmeister mit Sonderausbildung (E8) und darauf aufbauend die entweder große oder besonders wichtige Arbeitsstätte.

Eine Wartezeit vermag ich nicht zu erkennen.

Ich würde daher an deiner Stelle mit Erreichen der formellen Qualifikation deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du nunmehr höhergruppiert bist und zur Zahlung des entsprechenden Entgelts auffordern. Wahrscheinlich wird der Personalsachbearbeiter in dem Zusammenhang seinen Irrtum erkennen oder - falls ich hier falsch liege - dir eine passende Begründung für sein Handeln geben.

Anonymus83

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #4 am: 23.08.2024 09:26 »
Vielen Dank für die Antwort!
Das heißt sobald die nötige formelle Qualifikation erlangt ist kann die korrekte Eingruppierung gefordert werden, oder?
Im konkreten Fall handelt es sich um eine besonders wichtige Arbeitsstätte sowie Personalverantwortung.

Ich würde gerne die Grundlage kennen, nach der diese ominösen 1 1/2 Jahre festgelegt wurden.

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #5 am: 23.08.2024 09:44 »
Fast. Die Eingruppierung ergibt sich automatisch, einzufordern wäre die entsprechende Bezahlung.

Und die Grundlage für die 1,5 Jahre würde ich auch gerne kennen  ;D

FearOfTheDuck

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #6 am: 23.08.2024 11:49 »
Eine Grundlage für etwas, dass es nicht gibt oder vorgesehen ist, gibt es nicht. Mach es umgekehrt: Lass dir von deinem Personalsachbearbeiter den Passus im Tarifvertrag zeigen, der so etwas vorsieht.

Anonymus83

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #7 am: 23.08.2024 15:11 »
Danke für die Hilfe!
Dann werde ich es mal so probieren bei nächster Gelegenheit..
Bei solchen Praktiken braucht man sich nicht wundern wenn Stellen monatelang unbesetzt bleiben oder die "Guten" wegwechseln.  :-X

Bin nur gespannt auf die Begründung bei nicht existierender Grundlage.

Tiffy

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #8 am: 24.08.2024 12:15 »
Ich lese als Voraussetzungen lediglich den Handwerksmeister mit Sonderausbildung (E8)
Wie ist diese Formulierung eigentlich zu verstehen; ist die erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung bereits die besagte "Sonderausbildung" oder ist damit "Meister- plus Sonderausbildung" gemeint?

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #9 am: 26.08.2024 08:24 »
Ich lese als Voraussetzungen lediglich den Handwerksmeister mit Sonderausbildung (E8)
Wie ist diese Formulierung eigentlich zu verstehen; ist die erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung bereits die besagte "Sonderausbildung" oder ist damit "Meister- plus Sonderausbildung" gemeint?

letzteres. in der EntgO sind die Arten der Sonderausbildungen benannt.

Anonymus83

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #10 am: 30.08.2024 12:13 »
Als Antwort auf die Rückfrage wurde mir gesagt, dass die Höhergruppierung rückwirkend zum Monatsersten des Monats stattfindet, in welchem die Qualifikation abgeschlossen wurde.
Also glücklicherweise keine Rede von Wartezeiten, jedoch bin ich trotzdem noch verwundert über die damals getroffene Aussage, welche mir jedoch nicht direkt von der Personalsachbearbeitung mitgeteilt wurde sondern vom Verwaltungsleiter bei uns.

Organisator

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Antw:Richtige Eingruppierung nach Wartezeit
« Antwort #11 am: 30.08.2024 14:58 »
Das erklärts. Die Aussage mit der Höhergruppierung zum Monatsersten ist zutreffend; die vom Verwaltungsleiter nicht. Da soll sich mal letzterer an die Nase fassen, warum er solchen Unsinn erzählt und offensichtlich die Leute nervös macht!