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Richtige Eingruppierung nach Wartezeit

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Anonymus83:
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich eine Stelle angetreten welche mit E9a bewertet ist. Da ich die persönlichen Vorraussetzungen momentan noch nicht erfülle wurde ich in E8 eingruppiert.
In kurzer Zeit werde ich die formelle Qualifikation erfüllen welche in der Stellenausschreibung gefordert war. Im Gespräch mit dem Personalsachbearbeiter wurde mir jedoch gesagt, dass die Höhergruppierung in die E9a erst nach einer Wartezeit von 1 1/2 Jahren erfolgen kann, da mir die in der Ausschreibung geforderte Erfahrung für diese Stelle fehlt.

Ist dieses Vorgehen der Personalabteilung so korrekt? Unabhängig von der Erfahrungszeit übe ich aktuell die mir übertragenen Tätigkeiten vollumfänglich aus. Nach den besagten 1 1/2 Jahren würde sich daran nichts ändern.

Vielen Dank schonmal

Organisator:
Das ist grundsätzlich nicht korrekt, da in der Regel eine solche Erfahrung in der Entgeltordnung nicht vorgesehen ist.

Nach welcher Entgeltordnung und nach welchem Teil / Nummer bist du eingruppiert?

Anonymus83:
Ich bin nach TV-L Anlage A 15.2 eingruppiert.
Ich war durch diese Aussage verwundert, da ich sowas noch nie gehört habe im Kontext des TV-L.

Organisator:
Ich lese als Voraussetzungen lediglich den Handwerksmeister mit Sonderausbildung (E8) und darauf aufbauend die entweder große oder besonders wichtige Arbeitsstätte.

Eine Wartezeit vermag ich nicht zu erkennen.

Ich würde daher an deiner Stelle mit Erreichen der formellen Qualifikation deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du nunmehr höhergruppiert bist und zur Zahlung des entsprechenden Entgelts auffordern. Wahrscheinlich wird der Personalsachbearbeiter in dem Zusammenhang seinen Irrtum erkennen oder - falls ich hier falsch liege - dir eine passende Begründung für sein Handeln geben.

Anonymus83:
Vielen Dank für die Antwort!
Das heißt sobald die nötige formelle Qualifikation erlangt ist kann die korrekte Eingruppierung gefordert werden, oder?
Im konkreten Fall handelt es sich um eine besonders wichtige Arbeitsstätte sowie Personalverantwortung.

Ich würde gerne die Grundlage kennen, nach der diese ominösen 1 1/2 Jahre festgelegt wurden.

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