Offiziell gibt es keine Arbeiter mehr, die Trennung Angestellte/Arbeiter gibt es seit Einführung TVöD nicht mehr. Jedoch wird im Tarifvertrag an verschiedenen Stellen zwischen Arbeitern und Angestellten noch unterschieden, verklausuliert durch Formulierungen die Bezugnahme auf die Rentenversicherungen der Angestellten bzw. Arbeiter (schau mal in § 38 Abs. 5 TVöD-AT) nehmen. Der § 30 schließt die Arbeiter und die Ostdeutschen aus und gilt somit tatsächlich nur für Angestellte (also Beschäftigte, die jetzt für Tätigkeiten eingestellt werden, die wenn sie vor dem 01.01.2005 für diese Tätigkeit eingestellt worden wären, der RV der Angestellten unterlegen hätte und somit Angestelltentätigkeiten gewesen wären (=BAT)) im Tarifgebiet West.