Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Anrechnung Zeiten vorheriger Arbeitgeber bei niedriger EG
TVOEDAnwender:
Die Wörter "kommen, können, in erster Linie, insbesondere" usw. hast Du aber schon gelesen?
Zur einschlägigen BE habe ich gar nichts geschrieben, die war hier auch nicht gefragt, da diese durch den TE nicht erfüllt.
MoinMoin:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 25.08.2024 07:28 ---Die Wörter "kommen, können, in erster Linie, insbesondere" usw. hast Du aber schon gelesen?
Zur einschlägigen BE habe ich gar nichts geschrieben, die war hier auch nicht gefragt, da diese durch den TE nicht erfüllt.
--- End quote ---
Auch das kann man nicht pauschal sagen, man kann auch in der 9b eB für Tätigkeiten der 13 erarbeiten.
Ist jedoch höchst unwahrscheinlich.
TVOEDAnwender:
Aber äußerst selten: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/anerkennung-von-berufserfahrung-bei-stufenzuordnung-nach-tv-l_150_593676.html
Schinkensandwich:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 25.08.2024 09:26 ---Aber äußerst selten: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/anerkennung-von-berufserfahrung-bei-stufenzuordnung-nach-tv-l_150_593676.html
--- End quote ---
Ja, ist eher selten und vor allem ist das für den hier vorgetragenen Fall nicht einschlägig und spielt keine Rolle.
Schinkensandwich:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.08.2024 08:23 ---Auch das kann man nicht pauschal sagen, man kann auch in der 9b eB für Tätigkeiten der 13 erarbeiten.
Ist jedoch höchst unwahrscheinlich.
--- End quote ---
Ich wüsste nicht, wie man realistischerweise in der E9b einschlägige Berufserfahrung im Tarifsinne für eine Tätigkeit mit E13 (für die zwingend ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss erforderlich ist) erworben haben kann.
Die Anerkennung als förderliche Zeiten wäre aber theoretisch durchaus möglich gewesen. Praktisch wird das aber vermutlich nicht relevant gewesen sein.
Denn hierzu mal eine grundsätzliche Anmerkung: Bei den Antworten auch in vielen anderen Forumsbeiträgen wird oft fast schon reflexartig auf die Möglichkeit der Berücksichtigung förderlicher Zeiten hingewiesen und so getan, dass es nur eine Frage des Verhandlungsgeschicks ist. So ist es aber nicht. Es müssen natürlich die grundlegenden Voraussetzungen für förderliche Zeiten überhaupt erst mal erfüllt sein. Wenn es sich nicht gerade um IT- oder Ingenieur-Tätigkeiten handelt (und auch hier kann man das so pauschal nicht sagen), dann ist sehr oft u.a. die Notwendigkeit zur Deckung des Personalbedarfs nicht erfüllt - gerade im Verwaltungsbereich. Ich weiß zwar nicht genau, wie es beim TVöd-Bund ist, aber im TV-L haben die Bundesländer teilweise sehr restriktive und mit sehr konkreten Vorgaben ausgesteltete Durchführungshinweise erlassen.
Auch bei "Hallihallo" war es ja offensichtlich nicht erforderlich, zum Zwecke der Personalgewinnung förderlichen Zeiten zu berücksichtigen, da er die Vertragsunterzeichnung nicht davon abhängig gemacht hat und auch so den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Ich habe sowieso auch nicht den Eindruck, dass es für "Hallihallo" tatsächlich eine Option gewesen wäre zu sagen: "Entweder meine gesamten Zeiten werden berücksichtigt oder ich nehme die Stelle nicht an".
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