Autor Thema: Urlaubsabgeltung wann beginnt die Ausschlussfrist  (Read 1334 times)

Koschte

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Hallo, mein Dienstverhältnis ruht noch bis 31. Dezember wegen der befristeten Erwerbsminderungsrente. Endgültig endet es dann wegen meiner Kündigung am Jahresende. Mir steht noch Urlaubsabgeltung zu. Ich hab gelesen die muss man binnen sechs Monaten beantragen. Wann beginnt diese Frist? Am 31. Dezember oder schon am 31. Juli, (Eintritt in die befristete Erwerbsminderung am 1. August).
Ich habe heute meine komplette Abmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung zum 31. Juli bekommen und hab Sorge dass dadurch etwas schief geht. Die Urlaubsabgeltung wollte ich im kommenden Jahr beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Marie Kreutz

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Antw:Urlaubsabgeltung wann beginnt die Ausschlussfrist
« Antwort #1 am: 25.08.2024 07:35 »
Hallo, nach § 37 TV-L solltest Du den Antrag auf Abgeltung innerhalb von sechs Monaten nach dem Beschäftigungs-Ende stellen.

TV- § 37
Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.

MoinMoin

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Antw:Urlaubsabgeltung wann beginnt die Ausschlussfrist
« Antwort #2 am: 25.08.2024 08:00 »
Ich denke das gilt dann aber nur für den tariflichen Urlaub, für den gesetzlichen nicht.
Aber worin sollte das Problem liegen, die Abgeltung jetzt schon zu beantragen.
Entweder die zahlen oder die schreiben, geht erst nach Beendigung vom Arbeitsverhältnis und dann wiederholt man den scheiß halt am 2.1.

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung wann beginnt die Ausschlussfrist
« Antwort #3 am: 25.08.2024 09:04 »
Danke, ich möchte die Zahlung erst im April 2025 haben. Das müsste ja dann noch reichen. Das hat SV rechtliche Gründe.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung wann beginnt die Ausschlussfrist
« Antwort #4 am: 25.08.2024 09:05 »
Ich hab meine Abmeldung zum 31.7.2024 und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis dahin erhalten. Ist das technisch in Ordnung und nötig?
Offiziell endet mein Dienstverhältnis erst am 31. Dezember?

Dann müssten sie den Personalfall im November wegen der Sonderzahlung extra noch mal aufmachen.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

websgeisti

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Antw:Urlaubsabgeltung wann beginnt die Ausschlussfrist
« Antwort #5 am: 25.08.2024 11:32 »
Ich hab meine Abmeldung zum 31.7.2024 und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis dahin erhalten. Ist das technisch in Ordnung und nötig?
Offiziell endet mein Dienstverhältnis erst am 31. Dezember?

Dann müssten sie den Personalfall im November wegen der Sonderzahlung extra noch mal aufmachen.

Kann es sein, dass die Beschäftigung ursprünglich bis 31.07.2024 befristet war? Ich kenne es aus der Bezügestelle so, das manchmal solche Vertragsverlängerungen erst nach Abrechnungsschluss bekannt werden. Daher meldet das System erstmal den Beschäftigten ab. Dies wird aber dann storniert, wenn das eingepflegt wurde.

Mir ist gerade nicht bekannt, dass eine teilweise EM-Rente (mit Weiterbeschäftigung) zu einer Abmeldung in der SV führt. Das kann ich aber morgen im Amt gerne mal nachprüfen, da ich da bestimmt ein paar Fälle von teilweiser EM-Rente habe. Die Lohnsteuerbescheinigung sieht aber schon für mich so aus, als wäre da zum 01.08.2024 ein Austritt im System.

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung wann beginnt die Ausschlussfrist
« Antwort #6 am: 25.08.2024 13:00 »
Nein ab 1. August hab ich eine befristete volle Rente. Bei befristeten Renten ruht das Dienstverhältnis, soweit ich weiß. Persönlich gekündigt habe ich zum 31. Dezember. Deswegen hab ich mich ja gewundert warum ich jetzt schon zum 31. Juli eine Abmeldung bekommen habe. Und die Lohnsteuerbescheinigung für 24. ob ich mich jetzt  schon in Erinnerung bringen oder erst mal abwarten, was im November passiert.

Ich bin dort seit 1990 beschäftigt. Und seit 2022 habe ich Teilerwerbsminderungsrente und Teilzeit mit 6 Stunden. Und jetzt , wie gesagt ab 1. August, die volle befristete Erwerbsminderungs-Rente. Und persönliche gekündigt zum hab ich zum 31. Dezember. Weil ich ja dachte, dass mir dann noch anteilig Sonderzahlung zusteht, aber unsere Zbb ist ja nicht überzeugt.
« Last Edit: 25.08.2024 13:19 von Koschte »
Mit freundlichen Grüßen
Koschte