Beurteilungsvorschriften sollten mindestens die Notenskala enthalten, und Interpretationen der jeweiligen Leistungen die zu einer Note bzw. den Teilnoten aus denen sich die Beuteilung zusammensetzt gehören (z.B. Adjektive: "hat erfüllt mit Abstrichen; hat erfüllt; hat erfüllt und teilweise übererfüllt; hat ständig übererfüllt").
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bewertungsvorschrift beliebige Noten zulässt nach Gusto des Beurteilers oder der Organisationseinheit/Behörde. Ich kenne es sogar, dass im Beurteilugsprozess klar ist, welche Noten vergeben werden dürfen/sollen, z.B. die oberste Notenstufe darf nur 10% aller vergebenen Noten ausmachen.
Da hast du wohl etwas Recherche noch zu leisten. Falls tatsächlich und objektiv keine entsprechenden klaren Vorschriften in Hamburg existieren, wende dich an deinen Vorgesetzten im Rahmen eines turnusmässigen Gespräches. Die Frage ist absolut legitim. Falls du das nicht möchtest, sollte der Personalrat in der Lage sein dir sowohl das Beurteilungssystem an sich als auch dessen Handhabung in der Praxis (in deiner Behörde) zu erklären.
PS: Doch noch einige Bemerkungen bzw. Spekulationen. 1.) deine zweite Beurteilung scheint nach meinem Deutsch- und Logikverständnis besser zu sein als deine erste. 2.) mich verwundert, dass es keine Binnendifferenzierung gibt. Du bist also in allen Aspekten gleich gut - oder dem Beurteiler ist es zu mühsam, ein Kreuzchen auch mal woanders zu setzen. 3.) Dass du "Entspricht den Anforderungen in vollem Umfang" für schlechter als "normal" hältst entspricht jedenfalls nicht meinem Deutsch- und Logikverständnis.