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Einordnung einer Beurteilung

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ProfTii:

--- Zitat von: Meierheim am 26.08.2024 10:30 ---
--- Zitat von: Eukalyptus am 25.08.2024 18:27 ---Mit welchem vergleichenden Maßstab erfolgen denn dann Auswahlentscheidungen innerhalb der Behörde, und außerhalb?

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Die Auswahlentscheidungen erfolgen wie vorgeschrieben auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen. Mittlerweile gibt es aber nur noch Beurteilungen mit der maximal möglichen Punktzahl, damit die einzigen objektiven Kriterien wie Dienst- und Lebensalter berücksichtigt werden können.

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Ich hoffe sehr, dass das sarkastisch gemeint ist.

Meierheim:

--- Zitat von: ProfTii am 26.08.2024 11:14 ---
--- Zitat von: Meierheim am 26.08.2024 10:30 ---
--- Zitat von: Eukalyptus am 25.08.2024 18:27 ---Mit welchem vergleichenden Maßstab erfolgen denn dann Auswahlentscheidungen innerhalb der Behörde, und außerhalb?

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Die Auswahlentscheidungen erfolgen wie vorgeschrieben auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen. Mittlerweile gibt es aber nur noch Beurteilungen mit der maximal möglichen Punktzahl, damit die einzigen objektiven Kriterien wie Dienst- und Lebensalter berücksichtigt werden können.

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Nein, das ist bei uns gängige Praxis. Ist mir auch rätselhaft, wie das juristisch Bestand haben kann.

Ich hoffe sehr, dass das sarkastisch gemeint ist.

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MoinMoin:
Ich wüsste nicht wie man gegen eine Auswahlentscheidung des Ags bei einem AN im TVL juristisch vorgehen sollte.

HamburgerJung:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2024 13:42 ---Ich wüsste nicht wie man gegen eine Auswahlentscheidung des Ags bei einem AN im TVL juristisch vorgehen sollte.

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geht. nennt sich Konkurrentenklage.

MoinMoin:

--- Zitat von: HamburgerJung am 26.08.2024 15:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2024 13:42 ---Ich wüsste nicht wie man gegen eine Auswahlentscheidung des Ags bei einem AN im TVL juristisch vorgehen sollte.

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geht. nennt sich Konkurrentenklage.

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Klingt nach Beamten Kalk
Wäre mir neu, dass das Direktionsrecht jemanden woanders einzusetzen per Konkurentenklage verhinderbar wäre.

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