Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einordnung einer Beurteilung
Meierheim:
--- Zitat von: Eukalyptus am 24.08.2024 19:10 ---Beurteilungsvorschriften sollten mindestens die Notenskala enthalten, und Interpretationen der jeweiligen Leistungen die zu einer Note bzw. den Teilnoten aus denen sich die Beuteilung zusammensetzt gehören (z.B. Adjektive: "hat erfüllt mit Abstrichen; hat erfüllt; hat erfüllt und teilweise übererfüllt; hat ständig übererfüllt").
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bewertungsvorschrift beliebige Noten zulässt nach Gusto des Beurteilers oder der Organisationseinheit/Behörde. Ich kenne es sogar, dass im Beurteilugsprozess klar ist, welche Noten vergeben werden dürfen/sollen, z.B. die oberste Notenstufe darf nur 10% aller vergebenen Noten ausmachen.
Da hast du wohl etwas Recherche noch zu leisten. Falls tatsächlich und objektiv keine entsprechenden klaren Vorschriften in Hamburg existieren, wende dich an deinen Vorgesetzten im Rahmen eines turnusmässigen Gespräches. Die Frage ist absolut legitim. Falls du das nicht möchtest, sollte der Personalrat in der Lage sein dir sowohl das Beurteilungssystem an sich als auch dessen Handhabung in der Praxis (in deiner Behörde) zu erklären.
PS: Doch noch einige Bemerkungen bzw. Spekulationen. 1.) deine zweite Beurteilung scheint nach meinem Deutsch- und Logikverständnis besser zu sein als deine erste. 2.) mich verwundert, dass es keine Binnendifferenzierung gibt. Du bist also in allen Aspekten gleich gut - oder dem Beurteiler ist es zu mühsam, ein Kreuzchen auch mal woanders zu setzen. 3.) Dass du "Entspricht den Anforderungen in vollem Umfang" für schlechter als "normal" hältst entspricht jedenfalls nicht meinem Deutsch- und Logikverständnis.
--- End quote ---
Alle Versuche meiner Behörde (Bayern) eine einheitliche Beurteilungsvorschrift durchzusetzen sind gescheitert, die dienstlichen Beurteilungen erfolgen beliebig nach Gusto des Beurteilers.
Eukalyptus:
Mit welchem vergleichenden Maßstab erfolgen denn dann Auswahlentscheidungen innerhalb der Behörde, und außerhalb?
HamburgerJung:
auch wenn ich hier förmlich "Hopps" genommen werde aufgrund meiner Frage.
Ich meinte das auch in Bezug auf dieses komische Konstrukt der "Bestenauslese"
Ein E10 mit der Beurteilung wäre aufgrund der Beurteilung ja eher weniger der richtige für ne e13.
Und dann gibt es bei der E13 diese deutlich bessere Beurteilung.
Das ist der Hintergrund meiner Frage.
clarion:
Das Beurteilungswesen ist formalistisch und teils unlogisch. Es ist dennoch die Basis für Auswahlentscheidungen.
Meierheim:
--- Zitat von: Eukalyptus am 25.08.2024 18:27 ---Mit welchem vergleichenden Maßstab erfolgen denn dann Auswahlentscheidungen innerhalb der Behörde, und außerhalb?
--- End quote ---
Die Auswahlentscheidungen erfolgen wie vorgeschrieben auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen. Mittlerweile gibt es aber nur noch Beurteilungen mit der maximal möglichen Punktzahl, damit die einzigen objektiven Kriterien wie Dienst- und Lebensalter berücksichtigt werden können.
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