wer spricht denn von dem Direktionsrecht?
Es geht um eine Auswahl im Rahmen einer Stellebesetzung.
Also es geht darum, dass es da eine Stelle gibt, die mit jemanden besetzt werden soll, der schon beim AG angestellt ist richtig?
Falls Nein:
Und was sollte da einem AG das Beurteilungsgedöns eines anderen AG angehen, interessieren oder überhaupt wie sollte es berücksichtigt werden, da es genügend Bewerber gibt, die keine solche Bewertung haben?
Falls Ja:
Der AG muss da kein Stellenbesetzungsverfahren machen, da er jederzeit jemanden diese Stelle aufgrund seiner Organisationsentscheidungen übertragen kann.
Von daher auf welchem Recht beruft man sich da bei einer sogenannten KKlage?
Ich kenne KKlage nur bei Neueinstellung. Wenn jemand von außerhalb des öD in den öD will.
Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren und würde mich über die Nennung entsprechender Urteile freuen, denn es würde heißen, dass im Kern jede Tätigkeitsübertragung im angestellten Bereich die zu einer Höhergruppierung führt einer KKlage unterliegen könnte.