.mit renteneintritt würde ja das arbeitsverhältnis automatisch enden.danke für eure bemühungen...
Das Beschäftigungsverhältnis endet nur dann automatisch, wenn man entweder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer erhält oder die Regelaltersgrenze erreicht hat.
Da hier eine vorgezogene Altersrente mit 63 bezogen werden soll, bedarf die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Andernfalls darf man trotz der Rente einfach weiter arbeiten.
Kleiner Hinweis am Rande: Möglicherweise könnte auch ein Anspruch auf eine (viel höhere) Rente wegen Erwerbsminderung bestehen. Der Anspruch könnte auch jetzt schon geprüft werden, wenn man eine solche Retne beantragen würde. Bei Vorliegen einer Behinderung mit einem GdB von mindestens 50 könnte auch schon ab Oktober 2024 ein Anspruch auf eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen bestehen, der zudem weniger Abschläge hätte.
Ich möchte daher dringend empfehlen, zeitnah eine kostenlose Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. um sich individuell über die verschiedenen Möglichkeiten beraten zu lassen.