Autor Thema: Urlaubsabgeltung  (Read 2518 times)

jochenennie

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Urlaubsabgeltung
« am: 25.08.2024 08:10 »
hallo zusammen,
ich bin erzieherin im ÖD in einer kommune beschäftigt.nach einem häuslichen unfall im april 2021 anschl. OP und reha habe ich bis september 2022 krankengeld bekommen,also insgesamt 78 wochen.dann wurde ich durch die KK ausgesteuert und bekomme ab disem zeitpunkt ALG1 noch bis ende september 2024.mein arbeitsverhältnis besteht weiterhin...es ruht.
da ich weiterhin auf grund der gesundheitlichen lage nicht arbeiten kann habe ich mich entschlossen zum februar 2025 die vorgezogene altersrente mit 63 zu beantragen.im jahr 2021 also im jahr des unfalls habe ich keinen urlaub genommen.
meine frage ist...steht mir eine urlaubsabgeltung zu...wenn ja...für welchen zeitraum und sollte ich zum ende des bezugs des ALG1 einen aufhebungsvertrag machen.mit renteneintritt würde ja das arbeitsverhältnis automatisch enden.danke für eure bemühungen...

MoinMoin

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #1 am: 25.08.2024 08:22 »
Dein Arbeitsvertrag endet nur bei Eintritt in die Altersrente automatisch, nicht bei der vorgezogenen Rente, da musst du Kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen.

Ich verstehe allerdings nicht wieso man ALG1 bekommt wenn man erwerbsunfähig ist.

Dein Urlaub von 2021 dürfte verfallen sein, ob und wieviel Urlaub du in den Jahren danach hast kann ich nicht beurteilen.

Casa

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #2 am: 26.08.2024 11:06 »
Dein Arbeitsvertrag endet nur bei Eintritt in die Altersrente automatisch, nicht bei der vorgezogenen Rente, da musst du Kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen.

Ich verstehe allerdings nicht wieso man ALG1 bekommt wenn man erwerbsunfähig ist.

Dein Urlaub von 2021 dürfte verfallen sein, ob und wieviel Urlaub du in den Jahren danach hast kann ich nicht beurteilen.

Von der KV Ausgesteuerte können ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten. Damit verbunden ist die notwendige Stellung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente, § 145 SGB III.

Der Mindesturlaub aus 2023 und der Urlaub aus 2024 sind nicht verfallen.


Zitat
mein arbeitsverhältnis besteht weiterhin...es ruht.

Das Arbeitsverhältnis ruht nicht. Du bist arbeitsunfähig erkrankt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Rentenonkel

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #3 am: 26.08.2024 11:49 »
.mit renteneintritt würde ja das arbeitsverhältnis automatisch enden.danke für eure bemühungen...

Das Beschäftigungsverhältnis endet nur dann automatisch, wenn man entweder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer erhält oder die Regelaltersgrenze erreicht hat.

Da hier eine vorgezogene Altersrente mit 63 bezogen werden soll, bedarf die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Andernfalls darf man trotz der Rente einfach weiter arbeiten.

Kleiner Hinweis am Rande: Möglicherweise könnte auch ein Anspruch auf eine (viel höhere) Rente wegen Erwerbsminderung bestehen. Der Anspruch könnte auch jetzt schon geprüft werden, wenn man eine solche Retne beantragen würde. Bei Vorliegen einer Behinderung mit einem GdB von mindestens 50 könnte auch schon ab Oktober 2024 ein Anspruch auf eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen bestehen, der zudem weniger Abschläge hätte.

Ich möchte daher dringend empfehlen, zeitnah eine kostenlose Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung  in Anspruch zu nehmen. um sich individuell über die verschiedenen Möglichkeiten beraten zu lassen.

jochenennie

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #4 am: 26.08.2024 12:03 »
vielen dank für eure antworten...meine schwerbehinderung hat leider keine 50%....deshalb habe ich mich entschieden die rente mit 63 zu beantragen.das arbeitsverhältnis werde ich dann per aufhebungsvertrag beenden....

Casa

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #5 am: 26.08.2024 16:28 »
Du kannst den Grad der Behinderung überprüfen lassen. Ich kann mir nur schwerlich Menschen mit faktischer voller Erwerbsminderung vorstellen, die keinen GdB von wenigstens 50 haben.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)