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Eingruppierung nach externem Studium

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Rollo83:

--- Zitat von: Mendros am 01.09.2024 18:59 ---
Welchen Beitrag soll man wo nachzahlen ?
Finanzielle Sicherheit, ja die hat man im ÖD sicherlich das ist unbeschtritten aber dann hört es mMn eigentlich auch schon auf.
Ich persönlich würde den Weg mit dem heutigen Wissen zu 1.000% nicht nochmal wählen trotz der Pension und vor allem den frühzeitigen Ruhestand gegenüber der freien Wirtschaft.
An ihrer Stelle würde ich mir den Weg genau überlegen, „reich“ wird man mit A9 sicherlich auch nicht unbedingt aber Geld sollte als Motivation für den ÖD keine Rolle spielen.

--- End quote ---


das ist jetzt gefährliches Halbwissen!! Ich glaube es geht um die Beiträge zur Rente?!
Eine große Karriere steht mir jetzt eh nicht mehr bevor. Gd wäre schonmal in Ordnung. Mal sehen was sich noch erreichen lässt.
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Da muss nichts nachgezahlt werden. Wenn du durch zu wenig Jahre als Beamter nicht auf deinen vollen Pensionsanspruch von 71,75% kommst wird dieser durch die gesetzliche Rente aufgefüllt. Der restliche oder auch der ganze Rentenanspruch verfällt sonst.
Bittet man als Beamter um Entlassung und nimmt kein Altersgeld in Anspruch wird man in der gesetzlichen Rentenkasse für die Jahre nachversichert.

Ich weiß jetzt nicht wie alt du bist und sowas alles aber ich würde mir das ganz genau überlegen. Auch die PKV kostet dem entsprechen paar Euro mehr wenn man schon etwas älter ist. Kenne mich mit der PKV nicht aus da ich freie Heilfürsorge genieße aber grobe 300€ darfst du erst mal von den A9 Stufe X abziehen. Ich finde das finanziell quasi absolut nicht attraktiv.

Thomber:

--- Zitat von: Max am 27.08.2024 17:35 ---Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.

--- End quote ---


Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt.   Nö - sicher nicht!   Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren).   Hilft nur - wegbewerben.  Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!

Unknown:

--- Zitat von: Thomber am 02.09.2024 14:49 ---
--- Zitat von: Max am 27.08.2024 17:35 ---Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.

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Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt.   Nö - sicher nicht!   Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren).   Hilft nur - wegbewerben.  Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!

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Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.

Thomber:

--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 15:03 ---
--- Zitat von: Thomber am 02.09.2024 14:49 ---
--- Zitat von: Max am 27.08.2024 17:35 ---Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.

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Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt.   Nö - sicher nicht!   Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren).   Hilft nur - wegbewerben.  Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!

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Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.

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Gemäß Bundes-Laufbahnrecht wäre das möglich, aber bei der Bundeswehrverwaltung und auch bei diversen anderen Dienstherren bestehen interne Regelungen darüber, welche Personen man wie aufsteigen lässt.
Bei der Bw bekommst du meistens KEINE Antwort auf edine solche freche Bewerbung auf eine hD-Stelle und, wenn dann eine Absage, weil Du ja die geforderte Laufbahnbefähigung nicht schon hast.   

Unknown:

--- Zitat von: Thomber am 03.09.2024 10:39 ---
--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 15:03 ---
--- Zitat von: Thomber am 02.09.2024 14:49 ---
--- Zitat von: Max am 27.08.2024 17:35 ---Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.

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Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt.   Nö - sicher nicht!   Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren).   Hilft nur - wegbewerben.  Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!

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Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.

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Gemäß Bundes-Laufbahnrecht wäre das möglich, aber bei der Bundeswehrverwaltung und auch bei diversen anderen Dienstherren bestehen interne Regelungen darüber, welche Personen man wie aufsteigen lässt.
Bei der Bw bekommst du meistens KEINE Antwort auf edine solche freche Bewerbung auf eine hD-Stelle und, wenn dann eine Absage, weil Du ja die geforderte Laufbahnbefähigung nicht schon hast.   

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Ich meinte mit meinem Posting nicht den Aufstieg, sondern den Weg über eine ganz normale Bewerbung als Externer. Das Aufstiegsverfahren ist anderen Bedingungen unterworfen. Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.

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