Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Eingruppierung nach externem Studium

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Thoth:

--- Zitat von: Thomber am 06.09.2024 12:50 ---
--- Zitat von: Unknown am 03.09.2024 10:53 ---
--- Zitat von: Thomber am 03.09.2024 10:39 ---
--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 15:03 ---
--- Zitat von: Thomber am 02.09.2024 14:49 ---
--- Zitat von: Max am 27.08.2024 17:35 ---Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.

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Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt.   Nö - sicher nicht!   Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren).   Hilft nur - wegbewerben.  Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!

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Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.

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Gemäß Bundes-Laufbahnrecht wäre das möglich, aber bei der Bundeswehrverwaltung und auch bei diversen anderen Dienstherren bestehen interne Regelungen darüber, welche Personen man wie aufsteigen lässt.
Bei der Bw bekommst du meistens KEINE Antwort auf edine solche freche Bewerbung auf eine hD-Stelle und, wenn dann eine Absage, weil Du ja die geforderte Laufbahnbefähigung nicht schon hast.   

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Ich meinte mit meinem Posting nicht den Aufstieg, sondern den Weg über eine ganz normale Bewerbung als Externer. Das Aufstiegsverfahren ist anderen Bedingungen unterworfen. Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.

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Die Bw sucht aber extern nur bestimmte Master.  Z.B. Wirtschaftwissenschaftler.     Hast du einen anderen Master, wird es keine externe Einstellung als Beamter mit Master im hD geben.

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Wo keine Ausschreibung, da keine Möglichkeit sich zu bewerben, das ist ja soweit logisch.
Aber wenn es eine externe g.D. Ausschreibung gibt, welche den Abschluss abdeckt, so muss das Auswahlverfahren durchgeführt werden und kann nicht pauschal verweigert werden. Was ja auch kein Privileg ist, da man dort ganz natürlich mit externer Konkurrenz konkurriert.

Thomber:

--- Zitat ---Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.
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soweit zur reinen Theorie.....
Innerhalb der Bw, also bei internen Ausschreibungen gilt in der Praxis, dass diese Bewerbung nicht berücksichtigt wird. Keine Antwort oder Absage wegen fehlender Laufbahnbefähigung. Externe/offene Auschreibungen richten sich an spezielle Master, i.d.R. Wirtschaftswissenschaftler.     Vielleicht kann ja jemand mal erklären, warum die Bw aber auch andere Behörden, Bwl´er usw. einstellen aber Master of Laws z.B. nicht.   Meine Vermutung ist und diese ist gestützt auf Erfahrungen aus Berlin, dass die Volljuristen keine anderen Juristen im Haus haben wollen - fühlen sich dadurch bedrängt...    (Das ist nicht meine Aussage, sondern war mal eine Aussage von einem Büroleiter aus dem Hause SenInnSport Berlin)   

tochris06:

--- Zitat von: Thomber am 12.09.2024 09:38 ---
--- Zitat ---Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.
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soweit zur reinen Theorie.....
Innerhalb der Bw, also bei internen Ausschreibungen gilt in der Praxis, dass diese Bewerbung nicht berücksichtigt wird. Keine Antwort oder Absage wegen fehlender Laufbahnbefähigung. Externe/offene Auschreibungen richten sich an spezielle Master, i.d.R. Wirtschaftswissenschaftler.     Vielleicht kann ja jemand mal erklären, warum die Bw aber auch andere Behörden, Bwl´er usw. einstellen aber Master of Laws z.B. nicht.   Meine Vermutung ist und diese ist gestützt auf Erfahrungen aus Berlin, dass die Volljuristen keine anderen Juristen im Haus haben wollen - fühlen sich dadurch bedrängt...    (Das ist nicht meine Aussage, sondern war mal eine Aussage von einem Büroleiter aus dem Hause SenInnSport Berlin)

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Und aufgrund dieser Praxis verliert die Bundeswehr regelmäßig Leistungsträger an andere Behörden. Die Taskforce Personal war offenkundig wenig erfolgreich.

Und viele Dienstposten sind eher wirtschaftswissenschaftlich geprägt. Daher macht es durchaus Sinn. Ich würde auch keine Volljuristen mehr einstellen. Ausnahme für Tätigkeiten, die zwingend eine juristische Expertise benötigen.

Mendros:
Danke euch für die vielen Antworten. Schauen wir mal was nachher rauskommt. Ich denke es werden noch diverse Gespräche mit der DstLtg und meinem Vorgesetzten geführt. Dann werde ich solche Sachen mal anbringen.

Mal noch eine andere Frage. Vielleicht habt ihr dazu auch noch eine Antwort.
Ich sitze aktuell auf einem "gebündelten" Dienstposten A6-A8. Aktuell bin ich noch in A7 eingruppiert. Ab wann erfolgt die Höhergruppierung in A8? Begonnen habe ich zu 10/21.

Mal entsprechende Bewertungen usw. vorausgesetzt..... gibt es da einen Turnus?

tinytoon:
Das hängt meines Erachtens von verschiedenen Aspekten ab.

Bei uns ist es so, dass im gD ausreichend Planstellen vorhanden sind und so jährlich befördert werden kann. Im hD liegen jedoch Reihungslisten vor und es geht nach Beurteilung. Anspruch auf die Beförderung hast Du aber ohnehin nicht.

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