Autor Thema: IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?  (Read 2780 times)

DTH

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Tag!

Ich bin seit kurzem als IT-Sysadmin in Stufe E7 angestellt und bekam die Nachricht unbefristet weiter angestellt zu sein, nachdem die Probezeit jetzt rum ist.
In dem originalen Ausschreibungstext meiner Stelle wurde die E8 ausgeschrieben, mir jedoch die E7 verteilt.

Nun warte ich noch kurz auf meine Tätigkeitsbeschreiben, vom Vorgesetzten, mit der ich hoffe eine höhere Stufe zu argumentieren.
Bloß bin ich der Meinung mein Vorgesetzter könnte diese nicht all zu Vorteilhaft vormulieren bzw akkurat definieren.

Frage:
Habe ich da die Möglichkeit über die Tätigkeitsbeschreibung mit meinem Vorgesetzten zu gehen und ggf. anzupassen / diese akkurater zu haben? Muss ich dafür besagten Vorgesetzten, noch vor der Abgabe des Dokuments and die Personalabteilung, abfangen?

+ Auf welche Stufe sollte und kann ich zielen?
Mir erscheint die Gruppierung in E7 nicht wirklich adäquat für die Leistungen / das Wissen, das ich hier aufweise.
Wie gesagt, die Stelle wurde für die E8 angesetzt, auch wenn ich jetzt keinen Bildungsgrad aufweisen kann der mich direkt in die E12 katapultiert, sollte das vorerst irrelevant sein. Ich meine gelesen zu haben, dass mein Bildungsgrad nicht unbedingt relevant ist, sobald die Stelle gewisse Tätigkeiten aufweist (bis hin zu E13 o.ä.).

Bei folgendem bräuchte ich Meinungen und ggf Korrekturen zu meinen Verständnis.
Hier meine Gedanke zu den jeweiligen Stufen, bzw wie ich diese Erfüllen sollte:


E8: Anforderung: "Gestaltungsspielraum"; Argument: Als Sysadmin habe ich tausende von Optionen jegliches Thema anzugehen. Da liegt es an mir eine Lösung auszusuchen die nach meines Erachtens zumindest adäquat wäre. Passend zu den verfügbaren Resourcen die ich ja Manage.
Zitat aus "Beschäftigte in der Informationstechnik Definitionen und Kommentierungen" vom Bundesamt auf S.59: "die eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert"
Das muss ich hier, glaube ich, nicht großartig argumentieren.

E9a: Anforderung: "zusätzliche Fachkentnisse"; Argument: Als IT-Systemadministrator halte ich effektiv die IT-Infrastruktur am laufen. Ggf. baue ich besagte Infrastruktur aus. Fällt jedoch ein guter Teil meiner Tätigkeiten in ein anderes Teilgebiet der IT als die Administration, sollte das als zusätzliche Fachkentnisse zählen, die ich hier aufweise. Paradebeispiel ist das aufsetzen und Verwalten der Server / VPS auf denen ich unteranderem oft Microservices implementiere und Manage (per Docker u.ä.). Das sollte unter DevOps fallen.

E9b: Anforderung: "umfassende Fachkentnisse"; Argument: Das wird in vorher genannter Verordnung definiert als mehrere IT-Gebiete in denen mach Fachkentnisse haben soll um die Tätigkeiten auszuführen. In meinen täglichen Leistungen erbringe ich Wissen aus Systemintegration, IT-Sicherheit, DevOps bzw Backend, gerne mal Anwendungsentwicklung.

Natürlich kommt es bei allem hier auf den Prozentualen Wert dieser Tätigkeiten an, die diese Fähigkeiten erwarten.
Jedoch ist hier zu einem großen Teil meiner Leistung mindestens eine weiter Kompetenz erfordert, oft genug auch tiefer in Materie.

Zur E10 bin ich mir unsicher. Ich habe mein Studium damals nicht abgeschlossen, dieses war ggf. zu 33% bezogen auf die Informatik.
Hier wird in der Verordnung auf Seite 65 folgendes geschrieben "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" als auch "Das Wissen und Können müssen dabei nicht exakt wie das sein, das durch die geforderte Ausbildung vermittelt wird. Erforderlich ist aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechenden umfangreichen Wissensgebiets".
Hier kann man jetzt den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik nehmen um sich zu orientieren.
Lokale Hochschulen geben hier vor man müsse Kompetenzen in folgenden Thematiken aufweisen:
zumindest eine Programmiersprache meist Objektorientiert (trifft bei mir zu), höhere Mathematik (trifft zu), Grundlagen Informatik samt boolische Algebra u.ä. (trift zu), Informationsmanagement (ist sowieso ein teil meiner Tätigkeiten), Datenstrukturen und Datenbanken (passt), Rechnungswesen (ich habe einen vorherigen niedrigeren Abschluss im Rechnungswesen), IT-Anwendungen und -Architektur (sowieso Teil meiner Tätigkeiten).

Vieles bis alle dieser Thematiken habe ich in einem vorherig unabgeschlossenen Studium schon als Modul abgelegt (erfolgreich) oder in Schulischer Bildung auch im Abschlus stehen, bzw ist in meinen Tätigkeiten integriert.

E11: Anforderung: "besondere Leistungen"; Argument: Die Verordnung sagt folgendes über die besondere Leistungen "[kann] bezogen auf einzelne Arbeitsvorgänge feststellbar sein oder sich auch erst bei Betrachtung mehrerer oder aller Arbeitsvorgänge ergeben". Sprich es müssen nicht konstant besodere Leistungen erbracht werden, sondern lediglich im Einzeln vorkommen. Hier werden besondere Leistungen ebenfalls als volgendes definiert "Alternativ kommen für die Anerkennung der ´besonderen Leistungen´ - durch das Wort ´oder´ -
auch Tätigkeiten in Betracht, die ´eine fachliche Weisungsbefugnis´ beinhalten". Welche ja in meiner Position ganz klassisch herrscht. Als Person mit gewisser Verantwortung über die IT, und als einziger IT-Systemadministrator, liegt es in meiner Verantwortung meinen Kollegen gewisse Weisung über unsere IT-Landschaft zu erteilen. Sei es im Kontext der IT-Sicherheit oder gar bei der Bedienung von Webseiten und Microservices auf Servern die ich betreue.
Wichtig zu nennen ist, dass ich an einer Bildungseinrichtung Angestellt bin und natürlich Weisungsbefugt gegenüber den Studenten bin. Ggf. kann man das also auf diese Weise vormulieren.

Die Details zu E12 habe ich mir bislang nicht gründlich erarbeitet.
Wahrscheinlich sind diese sowieso nicht in einer mir möglichen Reichweite.



Ich bedanke mich bei jeden der diesen langen Text hier ertragen hat.

Ggf. habe ich ja alles Falsch verstanden, dann weist mich doch bitte auf meinen Fehler auf und schickt mich in die richtige Richtung.
Ich sollte vielleicht auch noch nennen, dass ich nicht beabsichtige mich in die E11 zu katapultieren, lediglich, dass nach meinem Verständnis die genannten Argumente anwendbar sein könnten um eine Hochstuffung von der E7 zu erreichen.

DTH

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #1 am: 27.08.2024 16:42 »
tldr;

Ich arbteite als IT-Sysadmin in E7 und meine mich höher Stuffen lassen zu können, basierend auf meinen Tätigkeiten / Pflichten und Fachwissen.
Fange ich da meinen Vorgesetzten ab? Oder laufe ich mit der Anfrage zur Personalabteilung?

Tätigkeiten aus E8 - E11 kann ich argumentieren,
basierend auf den Definitionen die ich in folgendem Dokument gefunden habe
"Beschäftigte in der Informationstechnik Definitionen und Kommentierungen
Verfasser: Matthias Büning, Sabine Küpper und Simone Laufer (alle Bundesverwaltungsamt)"

Fragmon

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #2 am: 27.08.2024 16:56 »
Bitte korrigiere wenn du kannst, deinen Post nochmal hinsichtlich Lesbarkeit.

Zur Frage:

Gibt es eine Tätigkeitsbeschreibung und wenn ja, welche Aufgaben wurden dir übertragen? Nur alleinig das spielt für die Eingruppierung eine Rolle.

Hinsichtlich deiner zitierten Quelle: Diese ist unbeachtlich, da diese den TVöD kommentiert. Auch wenn die Regelungen im TV-L nahezu identisch sind, wird dir das Dokument nicht helfen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,708
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #3 am: 27.08.2024 17:52 »
Ich bin seit kurzem als IT-Sysadmin in Stufe E7 angestellt und bekam die Nachricht unbefristet weiter angestellt zu sein, nachdem die Probezeit jetzt rum ist.
In dem originalen Ausschreibungstext meiner Stelle wurde die E8 ausgeschrieben, mir jedoch die E7 verteilt.
Vorab in aller kürze:
Ich kann mir beim bestem Willen nicht vorstellen wie eine SysAd Tätigkeite aussehen soll die unterhalb von EG8 ist.
Und da man aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, würde ich an deiner Stelle sofort das Entgelt der EG8 einfordern.
Denn damit du EG7 bist, darfst du nichts anderes machen als Routinetätigkeiten und nach vorgegebenen Ablauf und niemals nach eigenen Lösungen oder Priorisieren.

Also das ist dann schon mal die erste Verarsche (mutmaßlich)
Ansosnten: hier kannst dich mal einlesen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #4 am: 27.08.2024 18:30 »
Welche berufliche Qualifikation besteht?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

ike

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 421
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #5 am: 28.08.2024 00:52 »
Ich würde gar nicht mehr mit dem AG diskutieren.
Da ist Land unter und sowieso alles zu spät, wenn man ITler derart "eingruppiert".
Sollen sie doch zur Schreibmaschine zurück mit dieser Einstellung zur IT.

ITWorker

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #6 am: 28.08.2024 07:31 »
An deiner Stelle würde ich mir schnellstens einen neuen Arbeitgeber suchen.
IT-ler mit E7 bzw. E8 einzustellen ist ja zur heutigen Zeit schon eine Frechheit.

Bei uns bekommen alle ausgelernten IT-ler (ohne Studium) die E9b die die etwas drauf haben auch die E10
Mit Bachelorabschluss E11 mit Master E13. Teamleitungen erhalten E13.
IT-Leiter E15 + Zuschläge.

Generell kannst Du auch Versuchen einen Zuschlag zu (TV-L §16) erhalten.
Klappt zu 99% immer.

Also unter E9 als IT-ler geht gar nicht.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,708
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #7 am: 28.08.2024 08:00 »
Also unter E9 als IT-ler geht gar nicht.
Ich würde das umformulieren:

Sich unter E9 als IT-Ler zu verkaufen geht gar nicht.
Wie der AG das intern und extern hinbekommt sollten einem Schnuppe sein.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,561
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #8 am: 28.08.2024 08:01 »
An deiner Stelle würde ich mir schnellstens einen neuen Arbeitgeber suchen.
IT-ler mit E7 bzw. E8 einzustellen ist ja zur heutigen Zeit schon eine Frechheit.

Bei uns bekommen alle ausgelernten IT-ler (ohne Studium) die E9b die die etwas drauf haben auch die E10
Mit Bachelorabschluss E11 mit Master E13. Teamleitungen erhalten E13.
IT-Leiter E15 + Zuschläge.

Generell kannst Du auch Versuchen einen Zuschlag zu (TV-L §16) erhalten.
Klappt zu 99% immer.

Also unter E9 als IT-ler geht gar nicht.

Also für die Betankung und Auslieferung von Standard-IT braucht es allenfalls Gestaltungsspielrauch, aber keine zusätzlichen Fachkenntnisse. Das wäre mit E8 zutreffend eingruppierung und angemessen bezahlt.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,708
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #9 am: 28.08.2024 08:06 »
An deiner Stelle würde ich mir schnellstens einen neuen Arbeitgeber suchen.
IT-ler mit E7 bzw. E8 einzustellen ist ja zur heutigen Zeit schon eine Frechheit.

Bei uns bekommen alle ausgelernten IT-ler (ohne Studium) die E9b die die etwas drauf haben auch die E10
Mit Bachelorabschluss E11 mit Master E13. Teamleitungen erhalten E13.
IT-Leiter E15 + Zuschläge.

Generell kannst Du auch Versuchen einen Zuschlag zu (TV-L §16) erhalten.
Klappt zu 99% immer.

Also unter E9 als IT-ler geht gar nicht.

Also für die Betankung und Auslieferung von Standard-IT braucht es allenfalls Gestaltungsspielrauch, aber keine zusätzlichen Fachkenntnisse. Das wäre mit E8 zutreffend eingruppierung und angemessen bezahlt.
korrekt, dann darf (so meine Auffassung) derjenige streng genommen aber auch nichts weiteres machen, auch nicht als Kleinkram, wie Webseite, Programmierung kleiner Hilfsmittel, Support für Anwendungen, da dass alles außerhalb der Ausbildung FI SysAd ist und somit zF wäre, welche dann auch unabhängig von den Zeitanteilen zu HG führen müsste.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,561
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #10 am: 28.08.2024 08:19 »
An deiner Stelle würde ich mir schnellstens einen neuen Arbeitgeber suchen.
IT-ler mit E7 bzw. E8 einzustellen ist ja zur heutigen Zeit schon eine Frechheit.

Bei uns bekommen alle ausgelernten IT-ler (ohne Studium) die E9b die die etwas drauf haben auch die E10
Mit Bachelorabschluss E11 mit Master E13. Teamleitungen erhalten E13.
IT-Leiter E15 + Zuschläge.

Generell kannst Du auch Versuchen einen Zuschlag zu (TV-L §16) erhalten.
Klappt zu 99% immer.

Also unter E9 als IT-ler geht gar nicht.

Also für die Betankung und Auslieferung von Standard-IT braucht es allenfalls Gestaltungsspielrauch, aber keine zusätzlichen Fachkenntnisse. Das wäre mit E8 zutreffend eingruppierung und angemessen bezahlt.
korrekt, dann darf (so meine Auffassung) derjenige streng genommen aber auch nichts weiteres machen, auch nicht als Kleinkram, wie Webseite, Programmierung kleiner Hilfsmittel, Support für Anwendungen, da dass alles außerhalb der Ausbildung FI SysAd ist und somit zF wäre, welche dann auch unabhängig von den Zeitanteilen zu HG führen müsste.

Absolut! und je nach Größe des IT-Bereichs brauchts auch dort Kalfaktoren ;)

Tigerente

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #11 am: 28.08.2024 08:29 »
An deiner Stelle würde ich mir schnellstens einen neuen Arbeitgeber suchen.
IT-ler mit E7 bzw. E8 einzustellen ist ja zur heutigen Zeit schon eine Frechheit.

Bei uns bekommen alle ausgelernten IT-ler (ohne Studium) die E9b die die etwas drauf haben auch die E10
Mit Bachelorabschluss E11 mit Master E13. Teamleitungen erhalten E13.
IT-Leiter E15 + Zuschläge.

Generell kannst Du auch Versuchen einen Zuschlag zu (TV-L §16) erhalten.
Klappt zu 99% immer.

Also unter E9 als IT-ler geht gar nicht.

Also für die Betankung und Auslieferung von Standard-IT braucht es allenfalls Gestaltungsspielrauch, aber keine zusätzlichen Fachkenntnisse. Das wäre mit E8 zutreffend eingruppierung und angemessen bezahlt.
korrekt, dann darf (so meine Auffassung) derjenige streng genommen aber auch nichts weiteres machen, auch nicht als Kleinkram, wie Webseite, Programmierung kleiner Hilfsmittel, Support für Anwendungen, da dass alles außerhalb der Ausbildung FI SysAd ist und somit zF wäre, welche dann auch unabhängig von den Zeitanteilen zu HG führen müsste.

Absolut! und je nach Größe des IT-Bereichs brauchts auch dort Kalfaktoren ;)

Stimme mit mindestens e8 auf jeden Fall zu. Bin aktuell auch auf einer e8 Stelle werde aber in zwei Jahren verbeamtet, weshalb ich das dulde :D

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,221
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #12 am: 28.08.2024 08:43 »
Du wirst schon anhand Deiner konkreten Tätigkeiten/Verantwortlichkeiten eingruppiert. Dein Fachwissen ist hierbei zunächst genausowenig von Relevanz, wie jene "Macht", die man als Admin mit root-Rechten hat ;)

Ohne eine genaue Tatigkeitsbeschreibung mit Zeitanteilen kann man dazu auch gar nicht viel mehr sagen.


MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,708
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #13 am: 28.08.2024 11:46 »
Stimme mit mindestens e8 auf jeden Fall zu. Bin aktuell auch auf einer e8 Stelle werde aber in zwei Jahren verbeamtet, weshalb ich das dulde :D
gruselig. Als ITler sich verbeamten lassen. Nun wer das besondere Dienst und Treueverhältnis mag, aber egal offtopic.
Frage: und dann in A7 im mD? als Eingangsamt? Und das wo man als halbwegs tauglicher FI 50-60T€ verdienen kann.

Tigerente

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:IT: Höhere Einstuffung nach Probezeit argumentieren?
« Antwort #14 am: 28.08.2024 13:30 »
Stimme mit mindestens e8 auf jeden Fall zu. Bin aktuell auch auf einer e8 Stelle werde aber in zwei Jahren verbeamtet, weshalb ich das dulde :D
gruselig. Als ITler sich verbeamten lassen. Nun wer das besondere Dienst und Treueverhältnis mag, aber egal offtopic.
Frage: und dann in A7 im mD? als Eingangsamt? Und das wo man als halbwegs tauglicher FI 50-60T€ verdienen kann.

Ja tatsächlich a7 Start. Durch zwei Kinder und verheiratet lohnt es sich. Meiner Meinung nach