Tag!
Ich bin seit kurzem als IT-Sysadmin in Stufe E7 angestellt und bekam die Nachricht unbefristet weiter angestellt zu sein, nachdem die Probezeit jetzt rum ist.
In dem originalen Ausschreibungstext meiner Stelle wurde die E8 ausgeschrieben, mir jedoch die E7 verteilt.
Nun warte ich noch kurz auf meine Tätigkeitsbeschreiben, vom Vorgesetzten, mit der ich hoffe eine höhere Stufe zu argumentieren.
Bloß bin ich der Meinung mein Vorgesetzter könnte diese nicht all zu Vorteilhaft vormulieren bzw akkurat definieren.
Frage:
Habe ich da die Möglichkeit über die Tätigkeitsbeschreibung mit meinem Vorgesetzten zu gehen und ggf. anzupassen / diese akkurater zu haben? Muss ich dafür besagten Vorgesetzten, noch vor der Abgabe des Dokuments and die Personalabteilung, abfangen?
+ Auf welche Stufe sollte und kann ich zielen?
Mir erscheint die Gruppierung in E7 nicht wirklich adäquat für die Leistungen / das Wissen, das ich hier aufweise.
Wie gesagt, die Stelle wurde für die E8 angesetzt, auch wenn ich jetzt keinen Bildungsgrad aufweisen kann der mich direkt in die E12 katapultiert, sollte das vorerst irrelevant sein. Ich meine gelesen zu haben, dass mein Bildungsgrad nicht unbedingt relevant ist, sobald die Stelle gewisse Tätigkeiten aufweist (bis hin zu E13 o.ä.).
Bei folgendem bräuchte ich Meinungen und ggf Korrekturen zu meinen Verständnis.
Hier meine Gedanke zu den jeweiligen Stufen, bzw wie ich diese Erfüllen sollte:
E8: Anforderung: "Gestaltungsspielraum"; Argument: Als Sysadmin habe ich tausende von Optionen jegliches Thema anzugehen. Da liegt es an mir eine Lösung auszusuchen die nach meines Erachtens zumindest adäquat wäre. Passend zu den verfügbaren Resourcen die ich ja Manage.
Zitat aus "Beschäftigte in der Informationstechnik Definitionen und Kommentierungen" vom Bundesamt auf S.59: "die eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert"
Das muss ich hier, glaube ich, nicht großartig argumentieren.
E9a: Anforderung: "zusätzliche Fachkentnisse"; Argument: Als IT-Systemadministrator halte ich effektiv die IT-Infrastruktur am laufen. Ggf. baue ich besagte Infrastruktur aus. Fällt jedoch ein guter Teil meiner Tätigkeiten in ein anderes Teilgebiet der IT als die Administration, sollte das als zusätzliche Fachkentnisse zählen, die ich hier aufweise. Paradebeispiel ist das aufsetzen und Verwalten der Server / VPS auf denen ich unteranderem oft Microservices implementiere und Manage (per Docker u.ä.). Das sollte unter DevOps fallen.
E9b: Anforderung: "umfassende Fachkentnisse"; Argument: Das wird in vorher genannter Verordnung definiert als mehrere IT-Gebiete in denen mach Fachkentnisse haben soll um die Tätigkeiten auszuführen. In meinen täglichen Leistungen erbringe ich Wissen aus Systemintegration, IT-Sicherheit, DevOps bzw Backend, gerne mal Anwendungsentwicklung.
Natürlich kommt es bei allem hier auf den Prozentualen Wert dieser Tätigkeiten an, die diese Fähigkeiten erwarten.
Jedoch ist hier zu einem großen Teil meiner Leistung mindestens eine weiter Kompetenz erfordert, oft genug auch tiefer in Materie.
Zur E10 bin ich mir unsicher. Ich habe mein Studium damals nicht abgeschlossen, dieses war ggf. zu 33% bezogen auf die Informatik.
Hier wird in der Verordnung auf Seite 65 folgendes geschrieben "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" als auch "Das Wissen und Können müssen dabei nicht exakt wie das sein, das durch die geforderte Ausbildung vermittelt wird. Erforderlich ist aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechenden umfangreichen Wissensgebiets".
Hier kann man jetzt den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik nehmen um sich zu orientieren.
Lokale Hochschulen geben hier vor man müsse Kompetenzen in folgenden Thematiken aufweisen:
zumindest eine Programmiersprache meist Objektorientiert (trifft bei mir zu), höhere Mathematik (trifft zu), Grundlagen Informatik samt boolische Algebra u.ä. (trift zu), Informationsmanagement (ist sowieso ein teil meiner Tätigkeiten), Datenstrukturen und Datenbanken (passt), Rechnungswesen (ich habe einen vorherigen niedrigeren Abschluss im Rechnungswesen), IT-Anwendungen und -Architektur (sowieso Teil meiner Tätigkeiten).
Vieles bis alle dieser Thematiken habe ich in einem vorherig unabgeschlossenen Studium schon als Modul abgelegt (erfolgreich) oder in Schulischer Bildung auch im Abschlus stehen, bzw ist in meinen Tätigkeiten integriert.
E11: Anforderung: "besondere Leistungen"; Argument: Die Verordnung sagt folgendes über die besondere Leistungen "[kann] bezogen auf einzelne Arbeitsvorgänge feststellbar sein oder sich auch erst bei Betrachtung mehrerer oder aller Arbeitsvorgänge ergeben". Sprich es müssen nicht konstant besodere Leistungen erbracht werden, sondern lediglich im Einzeln vorkommen. Hier werden besondere Leistungen ebenfalls als volgendes definiert "Alternativ kommen für die Anerkennung der ´besonderen Leistungen´ - durch das Wort ´oder´ -
auch Tätigkeiten in Betracht, die ´eine fachliche Weisungsbefugnis´ beinhalten". Welche ja in meiner Position ganz klassisch herrscht. Als Person mit gewisser Verantwortung über die IT, und als einziger IT-Systemadministrator, liegt es in meiner Verantwortung meinen Kollegen gewisse Weisung über unsere IT-Landschaft zu erteilen. Sei es im Kontext der IT-Sicherheit oder gar bei der Bedienung von Webseiten und Microservices auf Servern die ich betreue.
Wichtig zu nennen ist, dass ich an einer Bildungseinrichtung Angestellt bin und natürlich Weisungsbefugt gegenüber den Studenten bin. Ggf. kann man das also auf diese Weise vormulieren.
Die Details zu E12 habe ich mir bislang nicht gründlich erarbeitet.
Wahrscheinlich sind diese sowieso nicht in einer mir möglichen Reichweite.
Ich bedanke mich bei jeden der diesen langen Text hier ertragen hat.
Ggf. habe ich ja alles Falsch verstanden, dann weist mich doch bitte auf meinen Fehler auf und schickt mich in die richtige Richtung.
Ich sollte vielleicht auch noch nennen, dass ich nicht beabsichtige mich in die E11 zu katapultieren, lediglich, dass nach meinem Verständnis die genannten Argumente anwendbar sein könnten um eine Hochstuffung von der E7 zu erreichen.