Krankengeld

Begonnen von Tommy87, 27.08.2024 19:32

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Tommy87

Hallo zusammen, bräuchte mal euer wissen.

Bin aktuell wegen einer OP nach einer Verletzung krankgeschrieben und auch schon im Krankengeldbezug über die Krankenkasse.
Ich meinte ich hab irgendwann mal gelesen das es im öffentlichen Dienst eine Aufstockung beim Krankengeld zum letzten Nettolohn durch den Arbeitgeber gibt.
Ist das noch so oder bin ich da total falsch informiert
Vielleicht weiß das jemand

Mfg Thomas

Casa

Es gibt einen Krankengeldzuschuss durch den AG.

Bist du mindestens 1 Jahr lang beim Arbeitgeber beschäftigt?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

SteBe

[...] Beschäftigte, die mehr als 1 Jahr beschäftigt sind, erhalten den Zuschuss bis zum Ende der 13. Woche, Beschäftigte mit mehr als 3 Jahren Beschäftigungszeit bis zum Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Achtung: die ersten 6 Wochen der Lohnfortzahlung werden hier mitgerechnet!) [...]

;)

Tommy87

Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht

McOldie

Zitat von: Tommy87 in 28.08.2024 09:05
Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht
Der Krankengeldzuschuss mus nicht beantragt werden. Gleichwohl kann man in der Personalstelle nachfragen

TVOEDAnwender

Zitat von: Tommy87 in 28.08.2024 09:05
Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht

Es kann auch sein, dass Du - trotz tarifvertraglichen Krankengeldzuschuss-Anspruch - keinen Krankengeldzuschuss erhältst. Der Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD berechnet sich aus der Differenz zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld.  Bruttokrankengeld ist die Barleistung des gesetzlichen Versicherungsträgers, also das Krankengeld vor Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Sollte das Bruttokrankengeld höher als dein Nettoentgelt sein, erhältst Du - trotz Anspruch aus dem TVöD - keinen KGZ.




Casa

Zitat von: TVOEDAnwender in 28.08.2024 09:16
Zitat von: Tommy87 in 28.08.2024 09:05
Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht

Es kann auch sein, dass Du - trotz tarifvertraglichen Krankengeldzuschuss-Anspruch - keinen Krankengeldzuschuss erhältst. Der Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD berechnet sich aus der Differenz zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld.  Bruttokrankengeld ist die Barleistung des gesetzlichen Versicherungsträgers, also das Krankengeld vor Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Sollte das Bruttokrankengeld höher als dein Nettoentgelt sein, erhältst Du - trotz Anspruch aus dem TVöD - keinen KGZ.


Ohne dass ich den TV gelesen hätte, ist das bei Pflegepersonal mit diversen Zuschlägen gar nicht mal so abwegig.
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