Hallo zusammen!
Ich habe bereits viel gegoogelt und einige Leute befragt und immer wieder unterschiedliche Aussagen bekommen. Daher wende ich mich an Euch als Profis im ÖD.
Zu den Fakten:
- insgesamt seit über 10 Jahren im Bereich TVÖD VKA beschäftigt
- vor rund 2 Jahren Wechsel des Arbeitgebers und Bundesland
- kurz vor dem Wechsel den GdB von 30 anerkannt bekommen im ursprünglichen Bundesland
- Anerkennung des GdB vom neuen Versorgungsamt
- bisher bei keinem AG den GdB bekannt gegeben, weder dem alten noch dem neuen.
Nun zu meinen Fragen:
- manch einer sagt, man muss den GdB mitteilen - ich sehe das nicht so. Korrekt?
- hätte es für mich negative Konsequenzen, den GdB verspätet mitzuteilen?
- zum Thema Urlaubsanspruch gibt es die meisten Widersprüche… man liest von keinen zusätzlichen Tagen, dann von 3, bei gleichgestellt 5, bei gleichgestellt wieder nur 3… was gilt nun für mich im Bereich VKA?
- sollte ich den GdB30 mitteilen und falls es soweit kommt später auf 50 erhöhen oder lieber warten bis man ggf. wirklich die 50 bekommt und dann einreichen?
Vielen Dank vorab und viele Grüße!