Was in meinen Augen jedoch vorstellbar ist, sind künftige Sozialabgaben von Beamte, um den steigenden Sozialabgaben Herr zu werden... Hat aber dann freilich nichts der Pension zu tun.
Die Einführung einer Abgabenpflicht für Beamte ist nicht so ohne weiteres möglich.
Da das BVerfG wiederkehrend bei der Betrachtung von amtsangemessener Alimentation immer von Nettobezügen ausgeht, würden künftige Sozialabgaben von Beamten dazu führen, dass das Nettoeinkommen von Beamten grundsätzlich sinken würde. Solange wie der Gesetzgeber nicht gleichzeitig die Bruttobezüge so anpasst, dass die Nettoalimentation gleich bleibt, wäre das ein zunächst einmal ein unzulässiges Sonderopfer.
Gleichzeitig ist die Begründung einer Sozialversicherungspflicht (und damit auch die Beitragspflicht) ein begünstigender Bescheid, da damit ja auch Ansprüche gegenüber der Solidargemeinschaft entstehen.
Eine generelle Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ist derzeit unsinnig, da der Beamte ja einen Anspruch auf Beihilfe hat und somit keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (übrigens auch kein Krankengeld) oder Pflegeversicherung für sich in Anspruch nehmen kann.
Eine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung ist unsinnig, da ein Beamter (bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich) nicht gekündigt werden darf und somit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld nicht realisiert werden kann.
Eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist unsinnig, da Ansprüche auf eine gesetzliche Altersrente regelmäßig auf den Pensionsanspruch angerechnet werden.
Daher wäre es zunächst einmal fraglich, ob überhaupt eine Pflichtversicherung möglich wäre, aus der der Beamte gar keine Vorteile ziehen könnte.
Etwas anderes wäre es, wenn der Dienstherr wie oben beschrieben die dadurch entstehende Mehrbelastung vollständig durch zusätzliche Beträge auffängt. So hat es beispielsweise das Land NRW im Jahre 2005 bei den Landtagsabgeordneten gemacht. Seitdem haben neue Landtagsabgeordnete in NRW keinen Anspruch mehr auf eine Versorgung, stattdessen erhalten sie in der aktiven Zeit zusätzlich zu ihren Diäten (knapp 9.840 Euro monatlich) für ihre Altersversorgung einen zusätzlichen Betrag (derzeit 2.539 Euro monatlich), den sie dann zweckgebunden zum Beispiel im Versorgungswerk anlegen müssen.
Ob das wirklich ein nachhaltiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wäre, wag ich zu bezweifeln.
Was allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen ist, ist eine weitere, stufenweise Anhebung der Altersgrenzen für jüngere Beamte. Diese könnte mit der weiterhin zunehmender Lebenserwartung und dem Hintergrund des Fachkräftemangels gut begründet werden. Dazu gehört aber auch, dass es eine solche Anhebung auch in der gesetzlichen Rentenversicherung geben müsste, so wie es von dem einen oder anderen Rentenexperten der Rentenkommission gefordert wird.