Autor Thema: Stufen(laufzeit)mitnahme bei Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung in höhere E  (Read 1689 times)

Kevin W

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Hallo und guten Morgen.
Ich weiß, es wurde schon viel zu diesem Thema geschrieben/ gefragt, dennoch sind meine Fragen aufgrund von Widersprüchen nicht weniger geworden.

Ich bin als Tarifbeschäftigter in einer Bundesbehörde beschäftigt und möchte in eine andere Bundesbehörde  wechseln. Dieser Dienstposten ist höher dotiert. Ich würde die Aufgaben meines jetzigen Chefs in einer anderen Bundesbehörde übernehmen. Nun heißt es ja nach TVöD, bei Arbeitgeberwechsel kann die Stufe übernommen werden, förderliche Zeiten anerkannt werden usw. Die Frage ist nun, liegt rein rechtlich ein Arbeitgeberwechsel vor, wenn man in beiden Fällen den Dienstherren "Bundesrepublik Deutschland" hat, oder ändert sich nur das Aufgabengebiet, Dienstort etc.

Fragen über Fragen  ???

Vielen Dank!

TVOEDAnwender

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Wenn der AG weiterhin die BRD GmbH  ;) ist, liegt kein Arbeitgeberwechsel vor.

cyrix42

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Nur, weil es in Reichsbürgerkreisen so verbreitet ist: Es gibt keine „BRD GmbH“, wohl aber eine „Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH“, welche die Staatschulden der BRD verwaltet. Sie ist aber natürlich nicht mit dem Staat der BRD identisch…

@Kevin W: Im übrigen hast du als Tarifbeschäftigter keinen Dienstherrn, sondern einen Arbeitgeber. Und wenn dieser in beiden Fällen der gleiche ist (wer da mit dir als Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag als Arbeitgeber schließt, steht im Arbeitsvertrag; z.B. „XY vertreten durch Z“), liegt kein Arbeitgeberwechsel vor. Entsprechend laufen alle Zeiten einfach entsprechend weiter.

Wabi Sabi

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Sofern es sich hier um eine Höhergruppierung nach § 17 Abs. 5 TVöD handelt, beginnt die Stufenlaufzeit aber dann von vorne.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

TVOEDAnwender

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Nur, weil es in Reichsbürgerkreisen so verbreitet ist: Es gibt keine „BRD GmbH“, wohl aber eine „Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH“, welche die Staatschulden der BRD verwaltet. Sie ist aber natürlich nicht mit dem Staat der BRD identisch…


Moment, James Baker hat doch im August 1990 Art. 23 GG streichen lassen, darum haben wir doch kein Grundgesetz mehr und deshalb.... (nach Diktat verreist).

Kevin W

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@cyrix42 bei mir steht z.B. auf der Bezügemitteilung : Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg, im Abeitsvertrag steht es so + vertreten durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum.

Die neue Dienststelle ist eine andere Bundesoberbehörde.

TVOEDAnwender

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Dann ist dein Arbeitgeber weiterhin die Bundesrepublik Deutschland und es ist kein Arbeitgeberwechsel. Es finden dann die Regelungen des Paragraph 17 Abs. 5 TVöD Anwendung.