Autor Thema: Krankengeldzuschuss TV-L  (Read 1877 times)

Blauauge68

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Krankengeldzuschuss TV-L
« am: 28.08.2024 11:41 »
Guten Morgen,

ich bin seit 08/1985 im öff. Dienst (bei verschiedenen AG) und seit 09/1988 durchgehend im Landesdienst (Land Niedersachsen - Land Hessen - jetzt wieder Land Niedersachsen). Dienstzeit also 39 Jahre, Beschäftigungszeit beim jetztigen AG des Landes "erst" seit 2014

seit Mitte März 2024 bin ich AU und erhalte Krankengeld. Von meinem AG habe ich lediglich eine Mitteilung erhalten, bis wann LFZ erfolgt und einem angekreuzten Kästchen, dass man überprüft, ob ich KGzuschussberechtigt bin. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, obwohl ich bereits zweimal per eMail nachgefragt habt, telefonisch ist niemand zu erreichen.

Habe ich tatsächlich keinen Anspruch auf KGZuschuss, weil ich erst seit 10 Jahren bei diesem AG bin?

Danke für eure Einschätzung

Casa

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troubleshooting

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Antw:Krankengeldzuschuss TV-L
« Antwort #2 am: 28.08.2024 14:59 »
Bei mir hatte das auch immer sehr lang gedauert bzw. die Prüfung wurde immer erst gestartet, nachdem ich schon wieder im Dienst war.

Ergebnis wurde auch nie mitgeteilt (z.B. analog zur Bezügemitteilung), Geld war dann einfach auf dem Konto.

TVOEDAnwender

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Antw:Krankengeldzuschuss TV-L
« Antwort #3 am: 28.08.2024 15:45 »
Da Du zwischenzeitlich den AG (Land Nds-Hessen-Nds) gewechselt hast, gilt die "Altregelung" (Nettokrankengeldzuschuss nach § 71 BAT) für Beschäftigte vor dem 30.06.1994 nicht mehr für dich (siehe § 13 TVÜ-L). Du bekommst dann nur den Bruttokrankengeldzuschuss, wie alle Beschäftigten ab 07/1994, siehe hierzu: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124170.0.html (von CASA verlinkt)

Wie in dem Thread von mir ausgeführt, kann der KGZ auch "0,00 EUR" betragen, und zwar dann, wenn dein Nettoentgelt höher als das Bruttokrankengeld ist.

websgeisti

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Antw:Krankengeldzuschuss TV-L
« Antwort #4 am: 29.08.2024 18:49 »
Da Du zwischenzeitlich den AG (Land Nds-Hessen-Nds) gewechselt hast, gilt die "Altregelung" (Nettokrankengeldzuschuss nach § 71 BAT) für Beschäftigte vor dem 30.06.1994 nicht mehr für dich (siehe § 13 TVÜ-L). Du bekommst dann nur den Bruttokrankengeldzuschuss, wie alle Beschäftigten ab 07/1994, siehe hierzu: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124170.0.html (von CASA verlinkt)

Wie in dem Thread von mir ausgeführt, kann der KGZ auch "0,00 EUR" betragen, und zwar dann, wenn dein Nettoentgelt höher als das Bruttokrankengeld ist.

Ja, das ist so. Bei Beschäftigten ohne Altregel (also die nicht direkt aus dem BAT gewechselt sind) kommt sehr oft nichts oder sehr wenig Krankengeldzuschuss raus. Wir in Bayern teilen den Beschäftigten da auch nichts auf der Bezügemitteilung mit. Wenn kein Krankengeldzuschuss bei uns ausgewiesen wird, dann bedeutet dies in der Regel, dass kein KGZ ausgezahlt wird, da das System festgestellt hat, dass das Nettoentgelt höher als das kalendertägliche Bruttokrankengeld ist.