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[Allg] Berechnung Ruhegehalt ?

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stingmb:
Hallo Leute,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Ruhegehalts.

"Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 v.H. der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge..."

Müsste man zur genauen Berechnung dann jedes Jahr separat schauen, was man für (ruhegehaltsf.)Bezüge hatte und davon dann die 1,7...% berechnen ?

Weil wenn man zb. vor 40 Jahren angefangen hat, waren ja 1,7..% von den (rehegehaltsf.) Jahresbezügen eine ganz andere Summe als heutzutage.

Dogmatikus:
Es kommt auf deine ruhegehaltsfähigen Bezüge am Ende der Laufbahn an. Deswegen wollen ja so viele zum Ende der Karriere noch irgendwie eine Beförderung erhalten...

Siehe hierzu bspw.: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/ruhegehalt.html


--- Zitat ---Zur Bemessung des Ruhegehaltes dienen:

die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mindestens der letzten zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand
die Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Die konkrete Berechnungsweise des Ruhegehaltes ist (beim Bund) in § 14 BeamtVG geregelt: Es beträgt – nunmehr nach dem Vollzug sämtlicher Absenkungsschritte des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 – für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, jedoch in der Summe maximal 71,75 Prozent (Höchstversorgung) der zuletzt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 sowie ggf. Amtszulagen).
--- End quote ---

stingmb:

--- Zitat von: Dogmatikus am 01.09.2024 10:31 ---Es kommt auf deine ruhegehaltsfähigen Bezüge am Ende der Laufbahn an. Deswegen wollen ja so viele zum Ende der Karriere noch irgendwie eine Beförderung erhalten... 
--- End quote ---
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Achso verstehe, also sind die meisten Jahre quasi nur  zum Prozente Sammeln da.

Aber was genau wird dann kurz vor dem Ende als Grundlage herangezogen ? Bekommt man die gesammelten Prozente auf einen Durchschnittswert der letzen beiden Jahre ? Auf die tatsächlichen Bezüge die man bekam ? (was wäre dann bei Teilzeitgehalt oder Urlaub ohne Bezüge) oder auf die Bezüge die man je nach Besoldungsgruppe/Erfahrungsstufe bekommen würde wenn man 100% tätig wäre ?

bebolus:

--- Zitat von: stingmb am 01.09.2024 12:32 ---
--- Zitat von: Dogmatikus am 01.09.2024 10:31 ---Es kommt auf deine ruhegehaltsfähigen Bezüge am Ende der Laufbahn an. Deswegen wollen ja so viele zum Ende der Karriere noch irgendwie eine Beförderung erhalten... 
--- End quote ---

Achso verstehe, also sind die meisten Jahre quasi nur  zum Prozente Sammeln da.

Aber was genau wird dann kurz vor dem Ende als Grundlage herangezogen ? Bekommt man die gesammelten Prozente auf einen Durchschnittswert der letzen beiden Jahre ? Auf die tatsächlichen Bezüge die man bekam ? (was wäre dann bei Teilzeitgehalt oder Urlaub ohne Bezüge) oder auf die Bezüge die man je nach Besoldungsgruppe/Erfahrungsstufe bekommen würde wenn man 100% tätig wäre ?

--- End quote ---

.. der zuletzt bezogenen..

stingmb:
Hi, bei einem Erläuterungsblatt aus Brandenburg steht folgendes

"Ruhegehaltfähig sind grundsätzlich die zuletzt zugestandenen Dienstbezüge"

und

Eine Teilzeitbeschäftigung und eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge wirken sich nicht auf die ru-hegehaltfähigen Dienstbezüge aus. Es werden immer die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zugrunde gelegt.

https://www.google.de/url?q=https://zbb.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/718-07.pdf&sa=U&ved=2ahUKEwiMoLmsz6GIAxUl0wIHHQBgACcQFnoECAMQAg&usg=AOvVaw2zecn3zFv588p9RXveVXMu

Also hätte ich das so verstanden, das die gesammelten Prozente dann nicht vom "zuletzt bezogen"  berechnet werden, sondern eben von dem letzten Gehalt was laut Tabelle bei 100% Arbeitszeit möglich wäre, oder ?

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