Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Berechnung Ruhegehalt ?
Ebs:
Hallo stingmb,
klargestellt werden muss hier, dass für das Ruhegehalt keine Prozente gesammelt werden. Es sammeln sich von der Verbeamtung bis zur Berechnung des Ruhegehaltes nur die geleisteten Dienstjahre an. Diese geleisteten Dienstjahre werden dann mit dem Faktor 1,79375% multipliziert. Als Ergebnis hast Du dann Deinen erdienten Ruhegehaltssatz.
eigenes Beispiel:
20,08 Dienstjahre x 1,79375% = 36,02 % Ruhegehaltssatz
Grundgehalt A11 (MV): 4.469,09 € + Familienzuschlag 145,02 € + Stellenzulage 98,12 € = 4.712,23 € ruhegehaltfähige Dienstbezüge. Von den errechneten 4.712,23 € gibt´s nun die 36,02% = 1.679,35 € zuzüglich der in der DDR erarbeiteten Rente für 22 Jahre von der DRV.
Ich hoffe, dass ich ein wenig Aufklärung leisten konnte.
Ebs:
--- Zitat von: stingmb am 01.09.2024 09:21 ---
Müsste man zur genauen Berechnung dann jedes Jahr separat schauen, was man für (ruhegehaltsf.)Bezüge hatte und davon dann die 1,7...% berechnen ?
Weil wenn man zb. vor 40 Jahren angefangen hat, waren ja 1,7..% von den (rehegehaltsf.) Jahresbezügen eine ganz andere Summe als heutzutage.
--- End quote ---
Wenn Du es Deinem LAF oder LBeSA oder wer auch immer in Deinem Bundesland für Besoldung/Versorgung zuständig ist nicht glaubst was sie berechnen, kannst Du es ja bei jeder Besoldungserhöhung nach dem in meinem ersten Beitrag aufgezeigten Beispiel (natürlich mit Deinen Werten) nachprüfen. Mir wäre das zu aufwendig.
Was Du vor 40 Jahren hattest, interessiert nicht mehr. Immer die letzte Besoldungstabelle ist maßgebend und mit jeder Erhöhung der Bezüge erfolgt eine neue Berechnung der Versorgung: Grundgehalt + Familienzuschl. + .....
Casa:
Zur Ergänzung.
Teilzeit wird in der ruhegehaltfähigen Dienstzeit entsprechend des Teilzeitanteils berücksichtigt.
10 Jahre bei 50 % Teilzeit bedeuten dann eben 10 x 50% x 1,79... = xxx % der letzten Besoldung.
Gewerbler:
Und zur weiteren Ergänzung, manchmal gibt es auch noch einen Versorgungsfaktor, z.B. in BW 0,984.
Also grundsätzlich zusammengefasst (für BW, funktioniert bei anderen Dienstherren aber vermutlich grundsätzlich ähnlich):
1) Berechnung der ruhegehaltfähigen Bezüge:
letzte Dienstbezüge (min. 2 Jahre muss die Beförderung her sein) ohne Familienzuschlag x 0,984 (s.o.) + ggf. Familienzuschlag
2) Berechnung Ruhegehaltssatz:
Dienstjahre x 1,79375 (x ggf. Teilzeitanteile, siehe Beitrag von Casa)
3) Ruhegehalt:
Ruhegehaltfähige Bezüg laut 1) x Ruhegehaltssatz laut 2)
4) ggf. noch Abschläge, z.B. wegen vorzeitigem Ruhestand oder sonstiges.
Rentenonkel:
Für NRW gibt es einen Versorgungsrechner, der einem einen guten Überblick verschafft:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/versorgungsrechner-versorgungsabschlagsrechner-0
Das Ergebnis kann man dann als Teilzeitquote in den jeweiligen Besoldungsrechner von oeffentlicher-dienst.info eingeben und hat so eine ganz gute Orientierung.
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