Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Berechnung Ruhegehalt ?
PolMV:
Moin Leute,
ich bin Polizeibeamter in MV.
Mit 57 Jahren (das sind noch ganz viele Jahre) habe ich meine 40 Jahre voll und somit die maximale Prozentzahl von 71,75 erreicht.
Nun sagten mir meine Kollegen, dass man trotzdem bis 62 Jahre (abzüglich paar Monate für geleisteten Schichtdienst) arbeiten muss, da ich sonst hohe Abzüge in Kauf nehmen muss.
Wie kommt das? Mehr als 71,75% kann ich mir doch eh nicht erarbeiten und habe 40 Jahre hinter mir.
Gruß
👋
hondafahrer26:
--- Zitat von: PolMV am 02.09.2024 13:09 ---Moin Leute,
ich bin Polizeibeamter in MV.
Mit 57 Jahren (das sind noch ganz viele Jahre) habe ich meine 40 Jahre voll und somit die maximale Prozentzahl von 71,75 erreicht.
Nun sagten mir meine Kollegen, dass man trotzdem bis 62 Jahre (abzüglich paar Monate für geleisteten Schichtdienst) arbeiten muss, da ich sonst hohe Abzüge in Kauf nehmen muss.
Wie kommt das? Mehr als 71,75% kann ich mir doch eh nicht erarbeiten und habe 40 Jahre hinter mir.
Gruß
👋
--- End quote ---
Vereinfacht gesagt: Es ist für den Ruhestandseintritt annähernd unerheblich, wie hoch die Pension ausfällt - das sind zwei paar Schuhe. Das eine ist das Beamtenrecht, das andere das ist Versorgungsrecht.
Und: Wer sich früher in den Ruhestand tritt, bezieht länger Versorgungsbezüge. Da ist es logisch, dass der Dienstherr die Versorgungsbezüge vermindert.
stingmb:
Hi,
die ganzen Berechnungen der Jahre/Prozente sind ja soweit klar, ich wollte nur nochmal konkret wissen, ob Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Bezüge in den letzten Jahren vor Pensionierung noch andere "Einbußen" bringen, außer eben die Anteilig geringeren Dienstjahre (und dadurch paar Prozent weniger).
Rentenonkel:
@PolMV:
Das liegt daran, dass man für einen Anspruch auf Pension auch das passende Lebensalter erreicht haben muss. Und das ist erst mit 62 Jahren erreicht. Das ist übrigens in der gesetzlichen Rentenversicherung genauso. Da muss man auch das Lebensalter und eine bestimmte Anzahl an Versicherungszeiten haben.
@singmb: Nein.
Funfact am Rande: Eine Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Bezüge muss grundsätzlich beantragt werden und kann auch abgelehnt werden. Während bei Tarifbeschäftigten der Anspruch auf Teilzeit dem Grunde nach immer besteht, sieht es als Beamter komplett anders aus. Daher lehnen auch jetzt schon viele Dienstherren den Antrag auf Teilzeit oder Urlaub ohne Bezüge ab, wenn die normierten Tatbestandsvoraussetzungen für eine Genehmigung, wie beispielsweise Kindererziehung, nicht vorliegen. Aufgrund des zu erwartenden Facharbeitermangels in den nächsten Jahren steht zu befürchten, dass alle Dienstherren zunehmend davon Gebrauch machen werden, solche Anträge abzulehnen.
PolMV:
@Rentenonkel
Danke für die schnelle Antwort. Habe ich gerade im Kollegium kundgetan.
Jetzt stellt sich uns noch eine Frage:
Was ist, wenn man von 57 bis 62 nur noch Teilzeit arbeitet (50%).
Dann habe ich auch nur noch die Hälfte an Grundgehalt.
Bei der Bemessung des Ruhegehaltes sind ja die letzten 2 Jahre maßgeblich.
Bekomme ich dann nur noch 71,75% von meinem Teilzeitgrundgehalt?
Ich hoffe du weist wie wir das meinen :o
Gruß
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