Autor Thema: [Allg] Berechnung Ruhegehalt ?  (Read 3654 times)

stingmb

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[Allg] Berechnung Ruhegehalt ?
« am: 01.09.2024 09:21 »
Hallo Leute,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Ruhegehalts.

"Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 v.H. der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge..."

Müsste man zur genauen Berechnung dann jedes Jahr separat schauen, was man für (ruhegehaltsf.)Bezüge hatte und davon dann die 1,7...% berechnen ?

Weil wenn man zb. vor 40 Jahren angefangen hat, waren ja 1,7..% von den (rehegehaltsf.) Jahresbezügen eine ganz andere Summe als heutzutage.
« Last Edit: 26.09.2024 23:38 von Admin »

Dogmatikus

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #1 am: 01.09.2024 10:31 »
Es kommt auf deine ruhegehaltsfähigen Bezüge am Ende der Laufbahn an. Deswegen wollen ja so viele zum Ende der Karriere noch irgendwie eine Beförderung erhalten...

Siehe hierzu bspw.: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/ruhegehalt.html

Zitat
Zur Bemessung des Ruhegehaltes dienen:

die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mindestens der letzten zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand
die Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Die konkrete Berechnungsweise des Ruhegehaltes ist (beim Bund) in § 14 BeamtVG geregelt: Es beträgt – nunmehr nach dem Vollzug sämtlicher Absenkungsschritte des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 – für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, jedoch in der Summe maximal 71,75 Prozent (Höchstversorgung) der zuletzt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 sowie ggf. Amtszulagen).


stingmb

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #2 am: 01.09.2024 12:32 »
Es kommt auf deine ruhegehaltsfähigen Bezüge am Ende der Laufbahn an. Deswegen wollen ja so viele zum Ende der Karriere noch irgendwie eine Beförderung erhalten... 
[/quote]

Achso verstehe, also sind die meisten Jahre quasi nur  zum Prozente Sammeln da.

Aber was genau wird dann kurz vor dem Ende als Grundlage herangezogen ? Bekommt man die gesammelten Prozente auf einen Durchschnittswert der letzen beiden Jahre ? Auf die tatsächlichen Bezüge die man bekam ? (was wäre dann bei Teilzeitgehalt oder Urlaub ohne Bezüge) oder auf die Bezüge die man je nach Besoldungsgruppe/Erfahrungsstufe bekommen würde wenn man 100% tätig wäre ?

bebolus

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #3 am: 01.09.2024 12:37 »
Es kommt auf deine ruhegehaltsfähigen Bezüge am Ende der Laufbahn an. Deswegen wollen ja so viele zum Ende der Karriere noch irgendwie eine Beförderung erhalten... 

Achso verstehe, also sind die meisten Jahre quasi nur  zum Prozente Sammeln da.

Aber was genau wird dann kurz vor dem Ende als Grundlage herangezogen ? Bekommt man die gesammelten Prozente auf einen Durchschnittswert der letzen beiden Jahre ? Auf die tatsächlichen Bezüge die man bekam ? (was wäre dann bei Teilzeitgehalt oder Urlaub ohne Bezüge) oder auf die Bezüge die man je nach Besoldungsgruppe/Erfahrungsstufe bekommen würde wenn man 100% tätig wäre ?

.. der zuletzt bezogenen..

stingmb

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #4 am: 01.09.2024 13:26 »
Hi, bei einem Erläuterungsblatt aus Brandenburg steht folgendes

"Ruhegehaltfähig sind grundsätzlich die zuletzt zugestandenen Dienstbezüge"

und

Eine Teilzeitbeschäftigung und eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge wirken sich nicht auf die ru-hegehaltfähigen Dienstbezüge aus. Es werden immer die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zugrunde gelegt.

https://www.google.de/url?q=https://zbb.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/718-07.pdf&sa=U&ved=2ahUKEwiMoLmsz6GIAxUl0wIHHQBgACcQFnoECAMQAg&usg=AOvVaw2zecn3zFv588p9RXveVXMu

Also hätte ich das so verstanden, das die gesammelten Prozente dann nicht vom "zuletzt bezogen"  berechnet werden, sondern eben von dem letzten Gehalt was laut Tabelle bei 100% Arbeitszeit möglich wäre, oder ?

Ebs

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #5 am: 01.09.2024 16:14 »
Hallo stingmb,
klargestellt werden muss hier, dass für das Ruhegehalt keine Prozente gesammelt werden. Es sammeln sich von der Verbeamtung bis zur Berechnung des Ruhegehaltes nur die geleisteten Dienstjahre an. Diese geleisteten Dienstjahre werden dann mit dem Faktor 1,79375% multipliziert. Als Ergebnis hast Du dann Deinen erdienten Ruhegehaltssatz.
 eigenes Beispiel:
20,08 Dienstjahre x 1,79375% = 36,02 % Ruhegehaltssatz
Grundgehalt A11 (MV): 4.469,09 € + Familienzuschlag 145,02 € + Stellenzulage 98,12 € = 4.712,23 € ruhegehaltfähige Dienstbezüge. Von den errechneten 4.712,23 € gibt´s nun die 36,02% = 1.679,35 € zuzüglich der in der DDR erarbeiteten Rente für 22 Jahre von der DRV.

Ich hoffe, dass ich ein wenig Aufklärung leisten konnte.

Gruß Ebs

Ebs

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #6 am: 01.09.2024 18:41 »


Müsste man zur genauen Berechnung dann jedes Jahr separat schauen, was man für (ruhegehaltsf.)Bezüge hatte und davon dann die 1,7...% berechnen ?

Weil wenn man zb. vor 40 Jahren angefangen hat, waren ja 1,7..% von den (rehegehaltsf.) Jahresbezügen eine ganz andere Summe als heutzutage.

Wenn Du es Deinem LAF oder LBeSA oder wer auch immer in Deinem Bundesland für Besoldung/Versorgung zuständig ist nicht glaubst was sie berechnen, kannst Du es ja bei jeder Besoldungserhöhung nach dem in meinem ersten Beitrag aufgezeigten Beispiel (natürlich mit Deinen Werten) nachprüfen. Mir wäre das zu aufwendig.

Was Du vor 40 Jahren hattest, interessiert nicht mehr. Immer die letzte Besoldungstabelle ist maßgebend und mit jeder Erhöhung der Bezüge erfolgt eine neue Berechnung der Versorgung: Grundgehalt + Familienzuschl. + .....
« Last Edit: 01.09.2024 18:57 von Ebs »
Gruß Ebs

Casa

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #7 am: 01.09.2024 21:33 »
Zur Ergänzung.
Teilzeit wird in der ruhegehaltfähigen Dienstzeit entsprechend des Teilzeitanteils berücksichtigt.

10 Jahre bei 50 % Teilzeit bedeuten dann eben 10 x 50% x 1,79... = xxx % der letzten Besoldung.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Gewerbler

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #8 am: 02.09.2024 07:24 »
Und zur weiteren Ergänzung, manchmal gibt es auch noch einen Versorgungsfaktor, z.B. in BW 0,984.

Also grundsätzlich zusammengefasst (für BW, funktioniert bei anderen Dienstherren aber vermutlich grundsätzlich ähnlich):

1) Berechnung der ruhegehaltfähigen Bezüge:
letzte Dienstbezüge (min. 2 Jahre muss die Beförderung her sein) ohne Familienzuschlag x 0,984 (s.o.) + ggf. Familienzuschlag

2) Berechnung Ruhegehaltssatz:
Dienstjahre x 1,79375 (x ggf. Teilzeitanteile, siehe Beitrag von Casa)

3) Ruhegehalt:
Ruhegehaltfähige Bezüg laut 1) x Ruhegehaltssatz laut 2)

4) ggf. noch Abschläge, z.B. wegen vorzeitigem Ruhestand oder sonstiges.

Rentenonkel

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #9 am: 02.09.2024 08:12 »
Für NRW gibt es einen Versorgungsrechner, der einem einen guten Überblick verschafft:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/versorgungsrechner-versorgungsabschlagsrechner-0

Das Ergebnis kann man dann als Teilzeitquote in den jeweiligen Besoldungsrechner von oeffentlicher-dienst.info eingeben und hat so eine ganz gute Orientierung.

PolMV

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #10 am: 02.09.2024 13:09 »
Moin Leute,
ich bin Polizeibeamter in MV.
Mit 57 Jahren (das sind noch ganz viele Jahre) habe ich meine 40 Jahre voll und somit die maximale Prozentzahl von 71,75 erreicht.

Nun sagten mir meine Kollegen, dass man trotzdem bis 62 Jahre (abzüglich paar Monate für geleisteten Schichtdienst) arbeiten muss, da ich sonst hohe Abzüge in Kauf nehmen muss.

Wie kommt das? Mehr als 71,75% kann ich mir doch eh nicht erarbeiten und habe 40 Jahre hinter mir.

Gruß
👋

hondafahrer26

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #11 am: 02.09.2024 13:26 »
Moin Leute,
ich bin Polizeibeamter in MV.
Mit 57 Jahren (das sind noch ganz viele Jahre) habe ich meine 40 Jahre voll und somit die maximale Prozentzahl von 71,75 erreicht.

Nun sagten mir meine Kollegen, dass man trotzdem bis 62 Jahre (abzüglich paar Monate für geleisteten Schichtdienst) arbeiten muss, da ich sonst hohe Abzüge in Kauf nehmen muss.

Wie kommt das? Mehr als 71,75% kann ich mir doch eh nicht erarbeiten und habe 40 Jahre hinter mir.

Gruß
👋

Vereinfacht gesagt: Es ist für den Ruhestandseintritt annähernd unerheblich, wie hoch die Pension ausfällt - das sind zwei paar Schuhe. Das eine ist das Beamtenrecht, das andere das ist Versorgungsrecht.

Und: Wer sich früher in den Ruhestand tritt, bezieht länger Versorgungsbezüge. Da ist es logisch, dass der Dienstherr die Versorgungsbezüge vermindert.

stingmb

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #12 am: 02.09.2024 13:43 »
Hi,

die ganzen Berechnungen der Jahre/Prozente sind ja soweit klar, ich wollte nur nochmal konkret wissen, ob Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Bezüge in den letzten Jahren vor Pensionierung noch andere "Einbußen" bringen, außer eben die Anteilig geringeren Dienstjahre (und dadurch paar Prozent weniger).

Rentenonkel

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #13 am: 02.09.2024 13:54 »
@PolMV:

Das liegt daran, dass man für einen Anspruch auf Pension auch das passende Lebensalter erreicht haben muss. Und das ist erst mit 62 Jahren erreicht. Das ist übrigens in der gesetzlichen Rentenversicherung genauso. Da muss man auch das Lebensalter und eine bestimmte Anzahl an Versicherungszeiten haben.

@singmb: Nein.

Funfact am Rande: Eine Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Bezüge muss grundsätzlich beantragt werden und kann auch abgelehnt werden. Während bei Tarifbeschäftigten der Anspruch auf Teilzeit dem Grunde nach immer besteht, sieht es als Beamter komplett anders aus. Daher lehnen auch jetzt schon viele Dienstherren den Antrag auf Teilzeit oder Urlaub ohne Bezüge ab, wenn die normierten Tatbestandsvoraussetzungen für eine Genehmigung, wie beispielsweise Kindererziehung, nicht vorliegen. Aufgrund des zu erwartenden Facharbeitermangels in den nächsten Jahren steht zu befürchten, dass alle Dienstherren zunehmend davon Gebrauch machen werden, solche Anträge abzulehnen.

PolMV

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #14 am: 02.09.2024 14:32 »
@Rentenonkel

Danke für die schnelle Antwort. Habe ich gerade im Kollegium kundgetan.

Jetzt stellt sich uns noch eine Frage:

Was ist, wenn man von 57 bis 62 nur noch Teilzeit arbeitet (50%).
Dann habe ich auch nur noch die Hälfte an Grundgehalt.

Bei der Bemessung des Ruhegehaltes sind ja die letzten 2 Jahre maßgeblich.
Bekomme ich dann nur noch 71,75% von meinem Teilzeitgrundgehalt?

Ich hoffe du weist wie wir das meinen :o

Gruß