Hallo stingmb,
klargestellt werden muss hier, dass für das Ruhegehalt keine Prozente gesammelt werden. Es sammeln sich von der Verbeamtung bis zur Berechnung des Ruhegehaltes nur die geleisteten Dienstjahre an. Diese geleisteten Dienstjahre werden dann mit dem Faktor 1,79375% multipliziert. Als Ergebnis hast Du dann Deinen erdienten Ruhegehaltssatz.
eigenes Beispiel:
20,08 Dienstjahre x 1,79375% = 36,02 % Ruhegehaltssatz
Grundgehalt A11 (MV): 4.469,09 € + Familienzuschlag 145,02 € + Stellenzulage 98,12 € = 4.712,23 € ruhegehaltfähige Dienstbezüge. Von den errechneten 4.712,23 € gibt´s nun die 36,02% = 1.679,35 € zuzüglich der in der DDR erarbeiteten Rente für 22 Jahre von der DRV.
Ich hoffe, dass ich ein wenig Aufklärung leisten konnte.