Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Gehaltsberechnung nach bestehen der Ausbildung zur VFA-K.
Folgender Fall:
Bei uns werden die neuen Arbeitsverträge bei Übernahme mit dem Datum des Erhalts der Prüfungsergebnisse der BVS geschlossen. Das bedeutet nun, dass wir unsere Ergebnisse am 20.08.24 erhalten haben und der neue Arbeitsvertrag ab 21.08.24 zu laufen begonnen hat.
Jetzt die Frage: besteht ein Anspruch auf eine anteilige Gehaltsabrechnung von 10 Tagen? Ich wurde auf EG8 eingestellt. Eigentlich müsste doch dann die für die Zeit von 21.08-31.08 bereits auch ein Stundenlohn auf EG8 bezahlt werden, oder nicht?
Vielen Dank im Voraus!
Maximiliane