Autor Thema: Anteilige Berechnung Gehalt nach Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis  (Read 1198 times)

maxi03

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Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Gehaltsberechnung nach bestehen der Ausbildung zur VFA-K.
Folgender Fall:
Bei uns werden die neuen Arbeitsverträge bei Übernahme mit dem Datum des Erhalts der Prüfungsergebnisse der BVS geschlossen. Das bedeutet nun, dass wir unsere Ergebnisse am 20.08.24 erhalten haben und der neue Arbeitsvertrag ab 21.08.24 zu laufen begonnen hat.
Jetzt die Frage: besteht ein Anspruch auf eine anteilige Gehaltsabrechnung von 10 Tagen? Ich wurde auf EG8 eingestellt. Eigentlich müsste doch dann die für die Zeit von 21.08-31.08 bereits auch ein Stundenlohn auf EG8 bezahlt werden, oder nicht?
Vielen Dank im Voraus!
Maximiliane

Umlauf

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Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Gehaltsberechnung nach bestehen der Ausbildung zur VFA-K.
Folgender Fall:
Bei uns werden die neuen Arbeitsverträge bei Übernahme mit dem Datum des Erhalts der Prüfungsergebnisse der BVS geschlossen. Das bedeutet nun, dass wir unsere Ergebnisse am 20.08.24 erhalten haben und der neue Arbeitsvertrag ab 21.08.24 zu laufen begonnen hat.
Jetzt die Frage: besteht ein Anspruch auf eine anteilige Gehaltsabrechnung von 10 Tagen? Ich wurde auf EG8 eingestellt. Eigentlich müsste doch dann die für die Zeit von 21.08-31.08 bereits auch ein Stundenlohn auf EG8 bezahlt werden, oder nicht?
Vielen Dank im Voraus!
Maximiliane

Ja, das ist richtig.

Aber es braucht gewisse Vorlaufzeit bis die entsprechenden Meldungen durch den Workflow durch sind.
Die Bezügestelle muss hinsichtlich des neuen Arbeitsvertrags und der entgeltrelevanten Unterlagen durch die Personalstelle informiert sein.

Einfach bei der Bezügestelle melden und ggf. um einen Abschlag bitten, falls es auch für den Folgemonat knapp mit der Umstellung werden sollte.