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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
MoinMoin:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 02.09.2024 16:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.09.2024 15:40 ---...
Oder sollen sie sich für eine staatliche Zahlung an alle Eltern (Kinder-Grundsicherung) einsetzen?
--- End quote ---
Das wäre nur dann zielführend, wenn diese Kindergrundsicherung gegen das Alimentationsprinzip angerechnet werden könnte. Sonst käme das bei Beamten schlicht oben drauf ;)
--- End quote ---
Klar würde es angerechnet werden können, so wie das Kindergeld dort auch schon angerechnet wird.
Ramirez:
Was bringt es schon nur im Alter besser dazustehen, nach der neuen Rechtsprechung ist es dann auch im Erwerbsleben so. ;)
Aber ernsthaft, ich sehe das auch problematisch. Nicht nur für die Kollegen Angestellt/Beamtet noch mehr für die Beamtet/Beamtet Konstellation mit und ohne Kinder. Wenn der A8 Feuerwehrmann mehr verdient als der A13 Brandrat etc. ist das schon ein wenig aus der Rolle gefallen.
Gerade in Zeiten in denen es in Deutschland nur noch bergab geht ist so ein Unterschiedsturbo nicht gerade förderlich.
MoinMoin:
--- Zitat von: Ramirez am 02.09.2024 20:13 ---Was bringt es schon nur im Alter besser dazustehen, nach der neuen Rechtsprechung ist es dann auch im Erwerbsleben so. ;)
Aber ernsthaft, ich sehe das auch problematisch. Nicht nur für die Kollegen Angestellt/Beamtet noch mehr für die Beamtet/Beamtet Konstellation mit und ohne Kinder. Wenn der A8 Feuerwehrmann mehr verdient als der A13 Brandrat etc. ist das schon ein wenig aus der Rolle gefallen.
Gerade in Zeiten in denen es in Deutschland nur noch bergab geht ist so ein Unterschiedsturbo nicht gerade förderlich.
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Bullshit, der Beamte verdient nicht mehr. Der Beamte mit Kinder hat derzeitig eine geringere Alimentation für sich als Person, als der Beamte ohne Kinder.
Man muss schließlich betrachten was hat der Beamte nach Abzug der Mindestalimentation für seine Familie noch für sich über.
Also der A8er wird niemals mehr für sich haben als der A13er!
Denn der Dienstherr hat sich nun mal dazu verpflichtet den Beamten mit Kind und Kegel zu alimentieren.
Während der Ag sich nur verpflichtet eine Arbeitsleistung zu bezahlen, die man aushandelt.
Ramirez:
@MoinMoin
Was Sie beschreiben ist der Unterschied zwischen deJure und deFacto.
DeFacto interessiert die Herleitung niemand der sieht wie extrem unterschiedlich das Einkommen für gleiche oder sogar geringerwertige Tätigkeiten ist.
Oben drauf kommt der Fehler, das auch die Frau des Beamten verdienen kann, ohne das es angerechnet wird. Dann ist auch Ihre DeJure Argumentation dahin, weil die Frau schon für sich und die Kinder sorgt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Ramirez am 02.09.2024 20:39 ---@MoinMoin
Was Sie beschreiben ist der Unterschied zwischen deJure und deFacto.
DeFacto interessiert die Herleitung niemand der sieht wie extrem unterschiedlich das Einkommen für gleiche oder sogar geringerwertige Tätigkeiten ist.
Oben drauf kommt der Fehler, das auch die Frau des Beamten verdienen kann, ohne das es angerechnet wird. Dann ist auch Ihre DeJure Argumentation dahin, weil die Frau schon für sich und die Kinder sorgt.
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Drum versuchen ja einige Besoldungsgestzgeber eben das Einkommen des Partners in die Zuschlagsberechnung mit einzubeziehen.
Und klar ist es deFacto beschissen, das man sich nicht für die Beamtenlaufbahn entschieden hat, wenn da das Finanzielle so unterschiedlich sich in der Familienzeit darstellt.
DeFacto ist somit für den Bürgerfrieden nur noch eine GG Änderung oder ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder eine Lösung um hier keine Revolte zu haben?
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