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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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EinMann:

--- Zitat von: Umlauf am 02.09.2024 19:13 ---
--- Zitat von: EinMann am 02.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 14:56 ---Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

--- End quote ---

Mit den 70 € liege ich natürlich nicht "ziemlich daneben" sonst hätte ich den Betrag nicht niedergeschrieben.

--- End quote ---

Welche Versicherung soll das sein.
Für den Betrag von 70 € bekommt man grad mal 2 Kinder zu 20% versichert.
Das ist der einzige Posten in der PKV der halbwegs günstig ist.

--- End quote ---
Jede, wenn der Beihilfesatz bei 90% liegt.

Bob Kelso:

--- Zitat von: BeamterBR am 02.09.2024 17:04 ---
--- Zitat von: Bob Kelso am 02.09.2024 16:30 ---
--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 14:56 ---Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

--- End quote ---

GKV: Höchstbeitrag: 843 Euro; also um 420 für den AN  zzgl. Zusatzbetrag nur für AN!

--- End quote ---

Weil sich ja alle Beamte gesetzlich versichern können  ::)

In einigen Bundesländern zahlt man den Arbeitnehmerbeitrag und den Arbeitgeberbeitrag wenn man in die gesetzliche Krankenversicherung möchte.

--- End quote ---

Dies sollte keine "Einladung" zur GKV sein! Sondern die Darstellung, dass auch Angestellte jeden Monat bis zu 420 KV Beiträge entrichten!

KlagendePerson:

--- Zitat von: EinMann am 02.09.2024 14:22 ---
Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.

--- End quote ---

Mich wundert, dass die AN im öD dieses Thema offenbar bis auf wenige Ausnahmen nicht interessiert. Denn wenn sogar die (i.d.R. höhere) Besmtenbesoldung nach der Rspr. des BVerfG zu niedrig ist, ja was ist denn dann die tolle TVÖD Bezahlung?

Die „alten Säcke“ hier erinnern sich vll. noch an die Lobhudeleien bei der Ablösung des (besseren!) BAT durch den Tvöd. Was wurde damals von Gewerkschaftsseite massiv Werbung gemacht und bereits damals die Leute massenhaft für blöd verkauft, denn der alte BAT hatte sowohl Orts- als auch Familienzuschläge!

Nachdem beispielsweise NRW ja bereits aufgrund der Urteile nachgebessert hat, führt dies wie der Kollege anmerkte dazu, dass ein NRW A11er mit 3 Kindern nach Abzug der KV Beiträge locker über 1000 Euro NETTO mehr hat als der angestellte E11er mit 3 Kindern (ca. 4K netto vs. 5,6k netto). Ob das nun richtig ist, dass der Papa mit 3 Kindern für die gleiche Arbeit knapp 1,5k netto mehr nach Hause trägt wie sein ggf. ungewollt kinderloser Kollege darf jeder für sich beurteilen. Hier bleibt ebenfalls die weitere Rspr. abzuwarten, denn die Familienzuschläge in diesem Rahmen sind laut BVerfG nicht zulässig = das Grundgehalt für alle muss rauf, da dieses im Schnitt überall 20 bis 40% zu niedrig ist!

Nun wäre es aber falsch hier wie so oft in Richtung Beamten-Bashing zu gehen, denn genauso wie das Bürgergeld laut BVerfG das Existenzminimum darstellt hat der Dienstherr nach dem GG den Beamten amtsangemessen zu alimentieren, eben weil dieser sein Gehalt nicht frei aushandeln kann wie der Angestellte. Die Beamtenbesoldubg ist also nicht zu hoch, die Bezahlung der Angestellten ist seit TVÖD Einführung viel zu niedrig.

Es liegt also an Euch und den Gewerkschaften diesen Missstand zB in die aktuellen Verhandlungen mit aufzunehmen und endlich auch den Angestellten einen großen Schluck (min. 10% p.a) zu verhandeln und notfalls mal richtig in die Vollen zu gehen.

KlagendePerson:
Kleine Ergänzung: Das Thema ist hochkomplex und füllt im Bundesbeamten-Bereich über 500 Seiten. Die mir bekannten Gewerkschaftsvertreter kennen die Thematik entweder nicht oder verstehen das Problem nicht. Kurz umrissen gibt es drei Probleme die seitens des BVerfG festgestellt wurden:

1. Abstandsgebot: Die unterste Besoldungsgruppe muss immer 15% über der Grundsicherung liegen. Diese Grenze ist/war in den Ländern und beim Bund je nach Anzahl der Kinder massiv verletzt = der A7er. A8er hatte zum Teil weniger als ein Grundsicherungsempfänger, dies zog sich sogar hoch bis in die R-Besoldung (Richter).Gelöst wurde das u.a. in NRW so, dass die Kinderzuschläge je nach Wohnort massiv erhöht wurden.

2. Dies ist aber so nicht zulässig, da die Familienzuschläge laut BerfG nicht in dieser Höhe gewährt werden sollen und nur einen kleinen Bestandteil der Besoldung ausmachen dürfen. Also müsste man stattdessen die Grundbesoldung um ca. 20 bis 40% erhöhen.

3. Dies berührt dann aber wiederum den Abstand der Gehaltsgruppe untereinander, da ein A13er logischerweise mehr erhält als ein A8er. Somit müssten alle entsprechend angehoben werden.

Insgesamt würde eine korrekte Umsetzung der BVerfG Entscheidung Milliardenkosten verursachen.Es zeigt aber, dass seit min. ca. 20 Jahren die Besoldung viel zu niedrig ist.

Und nun schließt sich der Kreis zu den Angestellten, die ja i.d.R. noch weniger verdienen. Diese können allerdings nicht auf eine korrekte Bezahlung klagen, sondern müssen/können diese frei verhandeln. WARUM nun die Gewerkschaften dieses Thema komplett ausblenden? Tja, warum hat man den Tvöd mit seinen zig Schlechterstellungen eingeführt? Warum akzeptiert eine Gewerkschaft, dass ein Vollzeit E6 Malocher weniger als ein Bürgergeld Empfänger erhält?

Nochmal: Nicht das Bürgergeld oder die Beamtenbesoldung sind zu hoch, die Gehälter sind einfach viel zu niedrig!

MoinMoin:
Natürlich steht es den Gewerkschaften frei, dass sie Familienzuschläge oder ähnliches wieder mit reinverhandeln.
Ob sie dafür Mehrheiten finden?

Und der Beamte A11 hat ohne Kinder eben nicht mehr locker 1000€ Netto mehr.

Und das der Dienstherr nicht nur den Beamten, sondern auch seine Familie alimentieren muss, ist halt Teil des besonderen Dienst und Treueverhältnisses

Und das das Grundgehalt für alle um 20-40% zu niedrig ist, dass ist auch noch nicht entschieden und dass Familienzuschläge in der Höhe des Bedarfs der Kinder zu hoch kann ich auch nicht aus den BVerG Urteilen erkennen, ab dem 3. Kind doch explizit gefordert wird, dass der Famzuschlag so hoch sein muss, man in Netto so viel wie der Grundbedarf des Kindes ist (Fun Fakt: Also müssten höhere Besoldungsgruppen mehr Brutto bekommen als Famzuschlag, damit die Steuerprogression eingefangen wird)

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