Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
Thomber:
--- Zitat von: Rentenonkel am 10.09.2024 14:41 ---
--- Zitat von: Thomber am 10.09.2024 14:35 ---
--- Zitat ---Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind
--- End quote ---
Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht. Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.
--- End quote ---
Bei Beziehern von Bürgergeld ist Erwerbsfähigkeit zu unterstellen, da sie andernfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung und/oder Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten würden.
--- End quote ---
Danke!
Ich ergänze: "...Ein Anspruch auf Bürgergeld setzt im Wesentlichen voraus, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.." und bitte um Erläuterung der Aussage:
--- Zitat ---Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind
--- End quote ---
(Kann ja dann nicht stimmen, oder?)
MoinMoin:
--- Zitat von: Rentenonkel am 10.09.2024 14:41 ---
--- Zitat von: Thomber am 10.09.2024 14:35 ---
--- Zitat ---Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind
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Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht. Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.
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Bei Beziehern von Bürgergeld ist Erwerbsfähigkeit zu unterstellen, da sie andernfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung und/oder Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten würden.
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1,53 Mio nicht erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld
4,01 Mio erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld
Ergo 31% sind erwerbsfähige Arbeitslose Bürgergeldempfänger.
Oder ?
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 10.09.2024 14:46 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 10.09.2024 14:41 ---
--- Zitat von: Thomber am 10.09.2024 14:35 ---
--- Zitat ---Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind
--- End quote ---
Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht. Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.
--- End quote ---
Bei Beziehern von Bürgergeld ist Erwerbsfähigkeit zu unterstellen, da sie andernfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung und/oder Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten würden.
--- End quote ---
Danke!
Ich ergänze: "...Ein Anspruch auf Bürgergeld setzt im Wesentlichen voraus, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.." und bitte um Erläuterung der Aussage:
--- Zitat ---Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind
--- End quote ---
(Kann ja dann nicht stimmen, oder?)
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dann stimmen meine Quellen nicht?
Thomber:
Die Aussage "Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind" ist zu erläutern...
Erwerbsfähige Arbeitslose (1,52 Millionen) sind also nicht bedürftig??? Wer dann?
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 10.09.2024 14:58 ---Die Aussage "Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind" ist zu erläutern...
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Sorry, war überspitzt formuliert.
Natürlich sind es alle Bedürftige.
Was ich sagen wollte:
Sind bedürftige Bürger, denen es nicht so einfach möglich ist, durch die einfache Annahme einer entsprechenden Arbeitsstelle ihre Bedürftigkeit zu beenden.
Da sie eben nicht zu 100% dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Besser?
btw ich gehe von 1,71 Mio erwerbsfähige Arbeitslose aus.
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