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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
NelsonMuntz:
Solche Diskussionen zwischen Beamten und TBs münden stets in Grabenkämpfen, ohne je eine gemeinsame Idee zu entwickeln ... die AG können sich dieses Schauspiel quietschvergnügt anschauen. Läuft! Darauf einen Lachshappen ;)
Rentenonkel:
--- Zitat von: Thomber am 10.09.2024 14:35 ---
--- Zitat ---Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind
--- End quote ---
Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht. Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.
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Bei Beziehern von Bürgergeld ist Erwerbsfähigkeit zu unterstellen, da sie andernfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung und/oder Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten würden.
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.09.2024 12:19 ---Du behauptest also ernsthaft, dass ein lediger und kinderloser Beamter lediglich Anspruch auf seinen "Bedarf" (also mutmaßlich 115% eines Bürgergeldempfängers) hat?
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Nein. natürlich hat er Anspruch auf eine amtsangemessen Besoldung und die muss halt im Kontext der Bezahlung der vergleichbaren Bürger, der Inflation, des Abstandsgebotes, der Entwicklung in den anderen Ländern, des Nominallohnes gesehen und weiterentwickelt werden.
Aber wenn ich dich richtig verstanden haben, dann hat der A3 im erstem Jahr erst dann eine amtsangemessene Besoldung erreicht, wenn er monatlich 3900€ Brutto (40% mehr als jetzt) also rund 3100€ netto erhält, oder habe ich dich da falsch verstanden?
Organisator:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 10.09.2024 14:38 ---Solche Diskussionen zwischen Beamten und TBs münden stets in Grabenkämpfen, ohne je eine gemeinsame Idee zu entwickeln ... die AG können sich dieses Schauspiel quietschvergnügt anschauen. Läuft! Darauf einen Lachshappen ;)
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oder auch zwischen unterschiedlichen Branchen oder gleichen Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern. Ergebnis: Gerechtigkeit im Sinne gleicher Arbeit für gleiches Geld kann und wird es nicht geben.
Darauf noch einen Lachshappen - mit Kaviar :)
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 10.09.2024 14:35 ---
--- Zitat ---Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind
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Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht. Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.
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https://de.statista.com/statistik/daten/studie/666880/umfrage/verteilung-der-leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-in-deutschland-nach-gruppen
43% der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger sind Arbeitslos
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