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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Rentenonkel am 10.09.2024 15:40 ---Auf der anderen Seite ist es zweifelhaft, ob eine Grundbesoldung noch angemessen ist, wenn schon bei üblichen Familiengrößen die zur Verfassungsmäßigkeit der Familienalimentation erforderlichen zusätzlichen Bestandteile teilweise mehr als 30% der „eigentlichen“ Besoldung des Amtes betragen müssen.
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Danke!
Und nur als kurzer Hinweis: In NRW betragen zurzeit die Zuschläge für zwei Kinder nicht nur "mehr als 30%", sondern sogar bis zu 58,5%.
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 10.09.2024 12:20 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 10.09.2024 11:42 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 10.09.2024 08:09 ---
Am Rande: Diese Lösung würde auch den zunehmenden Sozialneid auf das Bürgergeld eindämmen. Wenn die AfD erstmal eine 2/3 Mehrheit hat, dann macht das Verfassungsgericht sowieso erstmal Pause und für die Beamten gewinnt die "Gesinnungsfrage" an Bedeutung ::) :(
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Das ist allerdings völlig ausgeschlossen. Selbst die absolute Mehrheit.
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Nichts ist völlig ausgeschlossen - aber das war ja auch nur eine Überspitzung meinerseits (zumal meine 2/3-Mehrheit doch oberhalb deiner absoluten Mehrheit (50%) liegt ;)).
Man munkelt auch, dass der Krieg in der Ukraine gegen das Völkerrecht verstoßen soll und damit absolutes Unrecht sei ... seltsamerweise findet er dennoch statt. Hmmm!
Die Welt war, ist, und wird im Wandel bleiben - Verfassungen, die über 1000 Jahre Bestand haben, betrachte ich als eine Illusion.
/offtopic :)
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Weder die 2/3, noch die absolute Mehrheit werden in den nächsten 20 Jahren im Bund für die AFD erreichbar sein. Da wette ich eine gute Flasche Wein. Das Wählerpotential dieser Partei ist im Osten bereits ausgeschöpft. Selbst die Anschläge kurz vor der Wahl haben da nicht zu mehr Stimmen verholfen. Im Westen Kinder von Gastarbeitern, eingebürgerte Menschen mit Fluchtgeschichte usw. mit der Blut und Boden Idealogie der AFD anzusprechen ist eher wenig erfolgsversprechend. In den Kitas im Westen liegt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund z. T. bei ü 80%. Einen Umsturz von der Geriatrie aus wird es nicht geben.
Rentenonkel:
Erwerbsfähig ist ein juristischer Begriff. Erwerbsfähig sind Menschen, die mindestens 3 Stunden am Tag oder mindestens 15 Stunden in der Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten könnten. E
Auch Menschen, die derzeit arbeitsunfähig sind, sind grundsätzlich erwerbsfähig. Das ändert sich erst, wenn jemand wegen einer Krankheit oder einer Behinderung für mindestens 6 Monate unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht erwerbsfähig ist. Dann ist man erwerbsgemindert und bekommt Rente oder Grundsicherung.
Die Erwerbsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Bezug von Bürgergeld. Daher tue ich mich schwer damit, aus diesen Zahlen lesen zu wollen, dass es Menschen geben soll, die nicht erwerbsfähig sein sollen, obwohl sie Bürgergeld bekommen. Wenn das der Fall wäre, dürften sie ja qua Definition gar kein Bürgergeld erhalten.
Das einzige was ich daraus lesen kann ist folgendes: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
cyrix42:
@Rentenonkel: Danke für die sachliche Darstellung! (Ich muss auch konstatieren, dass ich in der Diskussion nicht immer frei von Emotionen geblieben bin. Die ad hominem Einwürfe waren nicht zielführend...)
Was ich persönlich zur Klärung der aufgeworfenen Problematik sinnvoll halten würde, wäre eine generelle Stärkung aller Familien mit entsprechender Wertschätzung; ob Beamte oder nicht. Dann würde es keine Sonderbehandlung von Beamten-Familien mehr geben müssen. Auch finde ich, dass der Leistungsgedanke sich in der amtsangemessenen Besoldung widerspiegeln muss. Das sind aber eben zwei verschiedene Paar Schuhe: Die Förderung der Kinder vs. die Wertschätzung der Tätigkeit/ Verantwortung der arbeitenden Person. (Und im Übrigen finde ich nicht, dass es noch zeitgemäß ist, wenn der/die Ehepartner_in mitalimentiert wird; die Alleinverdiener-Ehe ist doch eher in den 1950ern anzusiedeln. Eine Unterstützung, wenn die Erwerbstätigkeit des Ehepartners/ der Ehepartnerin aus relevanten Gründen nicht möglich ist, ist eine nette soziale Geste -- aber die generelle Annahme, dass nur eine Person die Verantwortung für das Familieneinkommen trägt, ist i.A. nicht mehr gerechtfertigt.)
Was ich jedoch erwarte, ist, dass die Besoldungsgesetzgeber alles versuchen werden, um sich nur gerade so oberhalb des als klar verfassungswidrig erkannten Niveaus zu halten. Und es wird also immer, wenn ein Kriterium, was für Verfassungswidrigkeit spricht, formuliert wurde, geschaut, dass man dies gerade so einhält. Das heißt zwar nicht, dass aus der Nichterfüllung dieses Kriteriums direkt die Verfassungsmäßigkeit folgt -- aber so lang es nicht höchstrichterlich anderweitig beschieden ist, kann es als erlaubt angesehen werden. Entsprechend glaube ich auch nicht daran, dass die Grundbesoldungssätze massiv steigen -- denn das würde zu einer Kostenexplosion führen, die auch gar nicht einfach abbildbar -- geschweige denn politisch vermittelbar -- wäre. Also wird man feststellen, dass man vom bisherigen Vorgehen, die 4K-Familie als Ausgangspunkt zu nehmen, abweichen und dem Single-Beamten einen geringeren Bedarf als der 4K-Familie zuerkennen wird. Entsprechend wäre das Kriterium der Mindestalimentation >= 115% des Bürgergelds ggf. billiger zu erfüllen (weil man den Single-Beamten nicht allein deshalb so viel zahlen müsste wie für die 4K-Familie). Und, insbesondere bei den Ländern als Besoldungsgesetzgebern, kann man ja auch kaum auf die Steuergesetzgebung bzw. Sozialleistungen wie beim Kindergeld für alle -- ob nun Beamte oder nicht -- Einfluss nehmen; bzw. würde das ja noch teurer werden. Also wird man in den sauren Apfel der hohen Kinderzuschläge beißen, dies aber dafür nutzen, halt dieses Kriterium möglichst dadurch zu erfüllen, ohne jemandem mehr zahlen zu müssen, als er für dieses Kriterium benötigt. Heißt: Wenn die Grundbesoldung für den Single-Beamten nicht als verfassungswidrig niedrig ausgewiesen wird, kriegt er keinen Cent mehr. Beides zusammen führt dann für Beamte mit mehreren Kindern zu einer Alimentation, die zu einem großen Teil aus den familienbezogenen Bestandteilen besteht...
btw: Ich persönlich bin derzeit Single-Angestellter und ggf. irgendwann in mittlerer Zukunft Beamter im höheren Dienst. Natürlich würde ich massiv davon profitieren, wenn die Grundgehaltssätze um 40% angehoben würden. Allein, ich glaube nicht, dass dies passieren wird.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 10.09.2024 16:17 ---Weder die 2/3, noch die absolute Mehrheit werden in den nächsten 20 Jahren im Bund für die AFD erreichbar sein. Da wette ich eine gute Flasche Wein. Das Wählerpotential dieser Partei ist im Osten bereits ausgeschöpft. Selbst die Anschläge kurz vor der Wahl haben da nicht zu mehr Stimmen verholfen. Im Westen Kinder von Gastarbeitern, eingebürgerte Menschen mit Fluchtgeschichte usw. mit der Blut und Boden Idealogie der AFD anzusprechen ist eher wenig erfolgsversprechend. In den Kitas im Westen liegt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund z. T. bei ü 80%. Einen Umsturz von der Geriatrie aus wird es nicht geben.
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OK, hier hatte ich Deinen Post fehlinterpretiert (auf die Unmöglichkeit, die Verfassung final auszuhebeln).
Zur AfD im Speziellen gebe ich Dir hier Recht, aber es gibt genügend andere, spinnerte Parteien (wie das aktuell erfolgreiche BSW) - Ein Kernproblem ist zumindest in meiner Beobachtung, dass die Spanne zwischen Bürgergeld, Mindestlohn, Median- und Durchschnittseinkommen aktuell etwas zu sehr gestaucht wurde. Das hat alles Gründe, aber erreicht eine "Unfairnessgrenze". Letztlich geht es im Thema Alimentation von Beamtenkindern genau darum (auch wenn man sich hier hervorragend auf die Rechtslage stützen kann). Das sollten die Parteien der Mitte im Auge behalten, sonst verlieren sie eben weiter Vertrauen - was zu bedauern wäre!
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