Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
Rentenonkel:
@cyrix42:
Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass die Grundbesoldung um 40 % angehoben werden wird. Allerdings wird aus meiner Sicht eine spürbare Erhöhung der Grundbesoldung und der Familienzuschläge unumgänglich sein.
Diese Feststellung treffe nicht nur ich, sondern bezogen auf Richter und Staatsanwälte auch die EU-Kommission. In ihrem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, werden im dritten Jahr infolge konkrete Gefahren für den Rechtsstaat als Folge einer nicht ausreichenden Besoldung der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen Staatsanwälte beschrieben, die grundsätzlich auch auf andere Bereiche des öffentlichen Dienstes übertragen werden können:
Es wurden zwar einige Fortschritte dabei erzielt, die Gesamtressourcen für die Justiz durch zusätzliche Investitionen zu ergänzen, die Höhe der Richterbesoldung stellt aber nach wie vor ein Problem dar.
Bei der Richterbesoldung werden fast alle Länder und der Bund den jüngsten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, in dem Pauschalzahlungen zum Ausgleich der Inflation und eine Erhöhung der Bezüge spätestens ab Februar 2025 vorgesehen sind, auf die Justiz anwenden. Allerdings sind die Jahresbezüge von Richtern zu Beginn ihrer Laufbahn im Vergleich zu den Durchschnittsgehältern insgesamt nach wie vor die niedrigsten in der EU. Die Kritik hat deutlich gemacht, wie schwierig es angesichts der Gehälter in der Privatwirtschaft für die Justiz ist, qualifizierte Bewerber einzustellen. Nach europäischen Standards sollte die Besoldung von Richtern ihrem Beruf und ihrer Verantwortung entsprechen und hinreichend sein, um sie vor Druck von außen, der ihre Entscheidungen beeinflussen soll, zu schützen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rentenonkel am 10.09.2024 16:33 ---@cyrix42:
Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass die Grundbesoldung um 40 % angehoben werden wird. Allerdings wird aus meiner Sicht eine spürbare Erhöhung der Grundbesoldung und der Familienzuschläge unumgänglich sein.
--- End quote ---
Bin ich der gleichen Meinung, die Grundbesoldung, weil sie eben nicht mehr amtsangemessen ist und hinterherhinkt.
Unabhängig von der Mindestalimentations Debatte für die Familien (egal wieviele Kinder), sondern auch für den Single Beamten.
Und die Familienzuschläge, weil keiner für sein Kinder in einem solchem hohem Maße wie jetzt, seine Grundbesoldung anknappern darf.
KlammeKassen:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 10.09.2024 14:38 ---Solche Diskussionen zwischen Beamten und TBs münden stets in Grabenkämpfen, ohne je eine gemeinsame Idee zu entwickeln ... die AG können sich dieses Schauspiel quietschvergnügt anschauen. Läuft! Darauf einen Lachshappen ;)
--- End quote ---
Noch 4 Monate und 14 Tage, dann gibt es die ersten delikaten Lachshäppchen.
Für den Bund wird ja dann nochmal Nancy antreten; für die VKA bleibt es spannend?! Karins Amtszeit endet am 31.12.2024; aber Niklas kennt sich mit dem Drücken von Forderungen aus.
Es wird wahrscheinlich gerade unter Hochdruck ermittelt, welche Stadt mindestens genauso grenzenlos verschuldet ist wie Gelsenkirchen. Es wird wohl nie mal einen VKA Präsidenten von einer solventen Kommune/Stadt/Landkreis geben.
Elur:
--- Zitat von: KlammeKassen am 09.09.2024 12:40 ---
1) Bei den letzten Tarifrunden haben die Beamten aber merkwürdigerweise eine 1:1 Übertragung bekommen :-X... also keinen Teil geleistet?!
Ich nehme Bezug auf Bundesbeamte, da für diese der TVÖD-VKA/Bund wesentlich ist
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Doch, auch bei der letzten Erhöhung wurden statt der 5,5 % der Tarifangestellten nur 5,3 % auf die Beamten übertragen zzgl. zum Sockel.
Rentenonkel:
--- Zitat von: cyrix42 am 10.09.2024 16:20 ---@Rentenonkel: Danke für die sachliche Darstellung! (Ich muss auch konstatieren, dass ich in der Diskussion nicht immer frei von Emotionen geblieben bin. Die ad hominem Einwürfe waren nicht zielführend...)
Was ich persönlich zur Klärung der aufgeworfenen Problematik sinnvoll halten würde, wäre eine generelle Stärkung aller Familien mit entsprechender Wertschätzung; ob Beamte oder nicht. Dann würde es keine Sonderbehandlung von Beamten-Familien mehr geben müssen. Auch finde ich, dass der Leistungsgedanke sich in der amtsangemessenen Besoldung widerspiegeln muss. Das sind aber eben zwei verschiedene Paar Schuhe: Die Förderung der Kinder vs. die Wertschätzung der Tätigkeit/ Verantwortung der arbeitenden Person. (Und im Übrigen finde ich nicht, dass es noch zeitgemäß ist, wenn der/die Ehepartner_in mitalimentiert wird; die Alleinverdiener-Ehe ist doch eher in den 1950ern anzusiedeln. Eine Unterstützung, wenn die Erwerbstätigkeit des Ehepartners/ der Ehepartnerin aus relevanten Gründen nicht möglich ist, ist eine nette soziale Geste -- aber die generelle Annahme, dass nur eine Person die Verantwortung für das Familieneinkommen trägt, ist i.A. nicht mehr gerechtfertigt.)
--- End quote ---
Da hake ich gleich mal ein: Das BVerfG hat mehrfach und wiederholt gesagt, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf und festgestellt, dass der Gesetzgeber im Sozialrecht ein soziales Existenzminimum durch Grundsicherung definiert hat, dieses aber nicht eins zu eins ins Steuerrecht übertragen hat.
Dieses war jedoch bei "normalen" Steuerpflichtigen ausnahmsweise dadurch gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber gleichzeitig ein Füllhorn an zusätzlichen Sozialleistungen kennt, die die zu hohe steuerliche Belastung wieder ausgleichen (Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld als Aufstockung, usw.). Deswegen hat das BVerfG dem Gesetzgeber ausnahmsweise auch erlaubt, das Existenzminimum zu besteuern, weil er es an anderer Stelle kompensiert.
Was allerdings früher als Ausnahme gedacht war, ist heute vielfach bittere Realität. Das größte Armutsrisiko haben in Deutschland Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Je höher die Kinderzahl, desto größer ist das Armutsrisiko.
Es ist geradezu ein irrsinniger Verwaltungsaufwand, den Beschäftigten zunächst ein Teil ihres Einkommens durch hohe Steuern weg zu nehmen, um es dann einem großen Teil der Betroffenen durch die Hintertür gegen Anträge in Form von ergänzenden Sozialleistungen wieder auszuzahlen.
Während es unter den Tarifbeschäftigten mit Kindern einen nennenswerten Anteil gibt, der zusätzlich zum Gehalt auf irgendeine ergänzende Sozialleistung angewiesen ist, darf der Besoldungsgesetzgeber den Beamten nicht dazu zwingen, solche Leistungen beantragen zu müssen, um sein Existenzminimum sicher zu stellen.
Genau das ist der große Unterschied zwischen Gehalt und Besoldung. Der Arbeitgeber muss nur Lohn für Arbeit zahlen. Alles andere ist Aufgabe des Staates. Der Dienstherr ist allerdings Arbeitgeber und Staat in Personalunion. Er hat quasi immer sicherstellen, dass das Nettoeinkommen des Beamten unabhängig von seinem Familienstand und der Anzahl der Kinder ohne Anrechnung von etwaigen ergänzenden Sozialleistungen mit der Besoldung (plus Kindergeld) von Amts wegen mindestens 15 % über dem Existenzminimum liegt.
Hier muss der Gesetzgeber möglichst nah an der Realität sein, auch schon alleine deswegen darf man den Ehegatten nicht außen vor lassen und auch wenn es längst nicht mehr üblich ist, dass jeder Ehepartner durch Kinderbetreuung komplett zu Hause bleibt, sind auf der anderen Seite auch nicht alle Ehepartner immer berufstätig. Ganz rausnehmen kann man den Partner aus der Betrachtung wegen der Alimentationspflicht nicht. Wenn man nur für nicht berufstätige Ehegatten einen Zuschlag zahlen würde, würde das auch noch andere verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen und außerdem volkswirtschaftlich kontraproduktiv sein. Dann stünde ja zu erwarten, dass viele Ehepartner ihre Beschäftigung aufgeben würden, wenn es sich finanziell nicht mehr lohnt.
Das BVerfG kann derzeit den Gesetzgeber leider nicht dazu zwingen, entsprechende Gesetzesänderungen im Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen zu erreichen. Gleichwohl sind sie mehrfach angemahnt worden und es ist dem Gesetzgeber auch unbenommen, hier für alle für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Allerdings kann das BVerfG den Gesetzgeber daran erinnern, dass auch die kleinste Beamtenfamilie ein höheres Nettoeinkommen haben muss, als das soziale Existenzminimum und daher die aktuelle Alimentation verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.
Wie so oft versucht der Gesetzgeber dann allerdings nicht seinen weiten Ermessensspielraum zu nutzen, um allen Betroffenen zu helfen, sondern sucht immer eine möglichst kostengünstige Lösung und übersieht dabei die Tragweite der Entscheidungen.
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