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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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Farold:
"...und natürlich klingt es auch im Vergleich mit Tariflern wenig, die mehr % bezahlen, aber die bekommen ja auch mehr Brutto"

Diese Aussage von oben stimmt nicht! Angestellte bekommen deutlich weniger brutto als Beamte. Beispiel: Ein Beamter bekommt die A8, für diese Tätigkeit ist ein Tarifbeschäftigter bei uns mit E5/E6 eingruppiert, wenn ein Tarifbeschäftiger die E9b hat, so bekommt der Beamte mit identischer Tätigkeit bei uns die A12.
Deshalb können wir Angestellte bei dem Jammern über die amtsangemessene Alimentation nur verwundert die Augen reiben. Beamte leben in einer Scheinwelt. Die Beamte sollten mal ihre angestellten Kollegen fragen was diese netto verdienen, dann merken sie vielleicht dass sie keinen Grund zum Jammern haben. Die Beamte sollten sich einmal ein Beispiel an ihren angestellten Kollegen nehmen: Obwohl viele nicht wissen wie sie am Ende des Monats ihre Rechnungen bezahlen sollen wird nicht gejammert. Das liegt natürlich auch daran weil wir keine Lobby haben und somit immer Mitarbeiter zweiter Klasse sein werden. Die Beamte können sich dagegen auf den Beamtenbund verlassen und auf Verdi, welche die Angestellte wie Stiefkinder behandelt.

Rentenonkel:
Jetzt komme ich dazu, mal ein paar Sätze zur Kindergrundsicherung zu verlieren:

Das Ziel der Kindergrundsicherung ist es, verdeckte Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, in dem sie mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht. Es geht darum, eine kinderfreundliche Zukunft zu schaffen, in der es kein soziales Risiko darstellt, Kinder zuhaben und es kein Stigma ist, Unterstützung in Anspruch zu nehmen (Stichwort: Kinder sind Privatsache)

Dazu werden fünf verschiedenen Einzelleistungen zu einer Leistung komprimiert: Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinder Regelsatz nach SGB II und SGB XII sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden zur Kindergrundsicherung.

Die Kindergrundsicherung wiederum besteht aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag und einem Kinderzusatzbeitrag. Der Kinderzusatzbeitrag wiederum ist nach dem Einkommen von Eltern und Kindern sowie nach dem Alter der Kinder gestaffelt.

Um den Zugang zur Kindergrundsicherung so einfach und niederschwellig wie möglich zu machen, prüft der zukünftige Familienservice, ob eine Familie möglicherweise Anspruch auf einen Kinderzusatzbeitrag hat und informiert die Eltern proaktiv darüber. Aus einer Holschuld der Eltern wird so eine Bringschuld des Staates.

Über ein digitales Portal sollen die Eltern dann mit wenigen Angaben einen Antrag stellen können ... man darf gespannt sein, wie das gelingen soll.

Je höher das Einkommen ist, desto mehr müssen die Eltern allerdings auf ihr eigenes Einkommen zurück greifen, um den Unterhalt der Kinder decken zu können.

Entscheidend für das Armutsrisiko einer Familie ist, ob die Eltern einer Arbeit nachgehen. Die Kindergrundsicherung fördert daher die Erwerbstätigkeit. Der einkommensabhängige Kinderzusatzbetrag wird mit zunehmendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwar gemindert, aber nur so weit, dass zusätzliches Einkommen bleibt. Wer arbeitet, hat am Ende immer mehr Geld im Portemonnaie als Familien, in denen nicht oder weniger gearbeitet wird. So stärkt die Kindergrundsicherung Erwerbsanreize.

Eine Paarfamilie mit zwei kleinen Kindern:
Elternteil 1   nicht erwerbstätig   100 Prozent erwerbstätig   90 Prozent erwerbstätig   100 Prozent erwerbstätig

Elternteil 2   nicht erwerbstätig   nicht erwerbstätig   30 Prozent erwerbstätig   50 Prozent erwerbstätig

Bruttoeinkommen   0 Euro            circa 2.500 Euro   circa 3.000 Euro                 circa 4.000 Euro

Teilhabebetrag        30 Euro             30 Euro                    30 Euro                            30 Euro

Kindergrundsicherung (Kindergarantie-und Kinderzusatzbetrag)   
               1.060 Euro                            1.122                        1.122                              891
                     (275 Euro pro Kind) (306 Euro pro Kind) (306 Euro pro Kind) (191 Euro  pro Kind)

verfügbares  2.786 EUR                  3.687 EUR                    4.093 EUR                       4.194 EUR
Einkommen

Anmerkung: Die Angaben enthalten fortgeschriebene Werte (Regelbedarfe 2023 mit 15 Prozent, Wohnkostenpauschale mit 10 Prozent, den Kindergarantiebetrag auf 255 Euro monatlich fortgeschrieben; Steuertarif 2024, Wohngeld 2023 verwendet). Zum Zeitpunkt der Einführung der Kindergrundsicherung können die Beträge abweichen.

Eine Paarfamilie mit zwei Kindern hat rund 900 Euro mehr, wenn ein Elternteil in Vollzeit als Fachverkäufer arbeitet, als wenn kein Elternteil erwerbstätig ist. Wenn das zweite Elternteil zusätzlich mit halber Stelle tätig ist, hat die Familie rund 1400 Euro mehr zur Verfügung. Die Kindergrundsicherung unterstützt somit die Erwerbstätigkeit, indem sie nicht nur Familien ohne Einkommen, sondern auch Familien mit kleinen und mittleren Einkommen fördert.

Rentenonkel:
So kommen wir jetzt auch bei Arbeitnehmern zu einer vergleichbaren Betrachtung: Der Bedarf der Kinder ist in erster Linie aus Gehalt zu decken, soweit dies jedoch nicht möglich ist, wird die Kindergrundsicherung bedarfsorientiert gezahlt.

Die Frage, welche Auswirkungen eine solche Kindergrundsicherung auf die Beamtenbesoldung hat, muss daher zweierlei sein:

a)   Darf der Besoldungsgesetzgeber den „armen“ Beamten ähnlich wie aufs Kindergeld auch auf die Kindergrundsicherung verweisen, um den Bedarf seiner Kinder zu decken?

b)   Wenn die Frage zu bejahen ist, kann dann in der Gesamtschau aller Einkünfte überhaupt das Ziel, 115 % des Grundsicherungsempfängers zu bekommen, ohne oder nur mit den von BVerfGBeliever kolportierten geringen leistungslosen Bestandteilen erreicht werden?

(Hintergrund: Im Wesentlichen wird ja nur der Bedarf des Kindes durch die Kindergrundsicherung gedeckt, was bei höherem Einkommen wiederum zu einem geringeren Betrag führt und insgesamt ist das Ziel der Kindergrundsicherung ja die 100 % sind und nicht die im Beamtenrecht maßgebenden 115 %)

Zu der Frage a) könnte vielleicht Swen eine belastbare Antwort geben, zu der Frage b) bedarf es sicherlich jemanden, der in Mathe viel besser aufgepasst hat als ich.

BVerfGBeliever:
Zur Frage b): Die 115% können IMMER (problemlos) durch eine entsprechende Erhöhung der Grundbesoldungen erreicht werden.

Und bevor gleich wieder massenhaft Schnappatmung einsetzt: Dies hätte mutmaßlich mittelbar auch eine Erhöhung der öD-Angestelltengehälter zur Folge, genau wie es @Swen im gestern von mir verlinkten Post geschrieben hat (#410)..

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Rentenonkel am 05.11.2024 13:18 ---...
Entscheidend für das Armutsrisiko einer Familie ist, ob die Eltern einer Arbeit nachgehen. Die Kindergrundsicherung fördert daher die Erwerbstätigkeit. Der einkommensabhängige Kinderzusatzbetrag wird mit zunehmendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwar gemindert, aber nur so weit, dass zusätzliches Einkommen bleibt. Wer arbeitet, hat am Ende immer mehr Geld im Portemonnaie als Familien, in denen nicht oder weniger gearbeitet wird. So stärkt die Kindergrundsicherung Erwerbsanreize.
...

--- End quote ---

Das ist der Part, der mir (ganz grundsätzlich) ein wenig "Bauschschmerzen" bereitet, weil diese Abschmelz-Mechanik der Kindergrundsicherung zu sehr gedämpften Anstiegen im Haushaltsnetto führt. Die Menschen müssen (egal ob Beamte oder Angestellte) das Gefühl haben, für ihre Leistung einen angemessenen Lebensstil erreichen zu können.

Zu Deiner Tabelle habe ich allerdings noch Fragen: Was verstehst Du unter dem "verfügbaren Einkommen" - warum ist die 4k-Familie im Bürgergeldbezug mit 2786€ so viel "günstiger", als jene Berechnung, die zum Beispiel der DRB angestellt hat?

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