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Krankheitsbedingte Kündigung

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MoinMoin:

--- Zitat von: Stressant am 16.10.2024 14:03 ---
--- Zitat von: Niöpferdelfe am 15.10.2024 12:57 ---Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.

--- End quote ---

Das ist Unsinn, es gibt keine Gesundschreibung. Und das kann nur Probleme geben, wenn der Wegeunfall aufgrund einer Erkrankung entstanden ist, wegen der man eigentlich Krank geschrieben ist - weil dann wäre man ja offensichtlich noch krank.

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Ich denke darüber streiten ja die KV und BG und das ist doch das Dilemma im geschildertem Fall.

ElBarto:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.10.2024 16:39 ---
--- Zitat von: Stressant am 16.10.2024 14:03 ---
--- Zitat von: Niöpferdelfe am 15.10.2024 12:57 ---Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.

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Das ist Unsinn, es gibt keine Gesundschreibung. Und das kann nur Probleme geben, wenn der Wegeunfall aufgrund einer Erkrankung entstanden ist, wegen der man eigentlich Krank geschrieben ist - weil dann wäre man ja offensichtlich noch krank.



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Ich denke darüber streiten ja die KV und BG und das ist doch das Dilemma im geschildertem Fall.
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Naja ich sehe das so: Man ist AU bis einschließlich Mittwoch, man geht am Dienstag schon wieder in die Arbeit, man meldet sich im Personalbüro oder wie auch immer der vorgesehene Weg beim AG ist gesund und der meldet es der Krankenkasse weiter.
Das AU-Zeitende wird also auf Dienstag berichtigt.

Passiert etwas auf dem Weg zur Arbeit am besagten Dienstag sollte das als Wegeunfall gelten. Schließlich sollte der Unfallgrund nichts mehr mit der AU zu tun haben. Sonst wäre man ja noch AU und sollte nicht in die Arbeit.
Das sollte auch in den meisten Fällen kein Problem sein, schwer eine Erkältung entsprechend negativ auszulegen, andere Krankheitsbilder wären da evtl. eher anfechtbar.

Man bedenke, der AN kann sich ja auch ohne AU krankmelden und geht am nächsten Tag wieder in die Arbeit.
Was ihm genau fehlt weiß keiner, ob er wieder fit für die Arbeit war kann man ggfs. nicht feststellen.

Wäre also gegenüber demjenigen der zum Arzt geht ungerecht.

Außerdem steht ja wie bereits von jemand erwähnt auf der AU "AU voraussichtlich bis..." und nicht "AU ganz sicher bis...".

Sonst könnte man ja auch jeden Wegeunfall anfechten der nach Ablauf der AU geschieht wenn die AU bis Mittwoch geht und man am Donnerstag eine Wegeunfall hat. Man könnte ja behaupten der AN wäre noch AU gewesen und hätte nochmal zum Arzt müssen.

Fragmon:

--- Zitat von: clarion am 02.09.2024 19:26 ---Du bist augenscheinlich auf Jobsuche und stellst solche Fragen? Heißer Tip, in der Probezeit  kann man ohne Begründung kündigen.

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Bitte dieses Falschwissen nicht verbreiten. Ich kann jemanden auch außerhalb der Probezeit in den ersten sechs Monaten kündigen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Fragmon am 18.10.2024 08:45 ---
--- Zitat von: clarion am 02.09.2024 19:26 ---Du bist augenscheinlich auf Jobsuche und stellst solche Fragen? Heißer Tip, in der Probezeit  kann man ohne Begründung kündigen.

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Bitte dieses Falschwissen nicht verbreiten. Ich kann jemanden auch außerhalb der Probezeit in den ersten sechs Monaten kündigen.

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Korrekt!
Und selbst wenn ich einen Vertrag mit meinem AG aushandle, in dem Steht: auf die Probezeit wird verzichtet, kann der AG in den ersten 6 Monaten ohne Begründung kündigen.
Durch den Verzicht auf die Probezeit verlängert sich nur die Kündigungsfrist, sonst nix!

Fragmon:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 10:02 ---Durch den Verzicht auf die Probezeit verlängert sich nur die Kündigungsfrist, sonst nix!

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Nur im Tarifgebiet West. Im Tarifgebiet Ost hat die Probezeit, ggf. nur Auswirkung auf die Personalratsbeteiligung (Anhörung statt Mitwirkung)

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