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Krankheitsbedingte Kündigung
Niöpferdelfe:
Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Niöpferdelfe am 15.10.2024 12:57 ---Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.
--- End quote ---
Auf eine AUB steht immer voraussichtlich!
So wie man sich selber Au melden kann, so kann man sich auch selber Gesund melden!
Natürlich ruft man beim AG an und meldet ihm, dass man wieder arbeitsfähig ist.
Welches großes Problem soll es dann geben?
Wäre mir neu, gibt es dazu etwa Urteile zu?
Niöpferdelfe:
Wenn jemand wochenlang nicht auf Reha gehen kann nach einem Wegeunfall wie im beschriebenen Fall, so geschehen bei einer Bekannten, weil sich Krankenkasse und BG nicht einig werden, wer zuständig ist, dann ist das doch schon ein großes Problem für den Betroffenen, finde ich.
MoinMoin:
Das stimmt. Solchen Kleinkrieg zwischen denen ist übel. Ich kenne es so, dass die Kasse üebr nimmt und dann schaut, ob sie sich das Geld von der BG oder den Verursacher zurück holt.
Wäre spannend zu wissen, ob es im Falle eine "Gesundschreibung" einem das nicht ebenfalls passieren könnte bei so einer KV.
Btw: mWn muss man eine Gesundschreibung selber bezahlen, da es keine Kassenleistung ist oder wenn der Arzt da nicht die Kasse betupst und eine andere Leistung draus macht, oder er einfach es als Untersuchung abrechnet.
Stressant:
--- Zitat von: Niöpferdelfe am 15.10.2024 12:57 ---Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.
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Das ist Unsinn, es gibt keine Gesundschreibung. Und das kann nur Probleme geben, wenn der Wegeunfall aufgrund einer Erkrankung entstanden ist, wegen der man eigentlich Krank geschrieben ist - weil dann wäre man ja offensichtlich noch krank.
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