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Krankheitsbedingte Kündigung
Taigawolf:
--- Zitat von: Neu im Dienst am 10.10.2024 22:27 ---also bei mir hat schon eine Woche Krankschreibung gereicht !..ok ich war ja noch in der Probezeit :-(
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Also wenn eine Krankschreibung von einer Woche eine Kündigung in der Probezeit nach sich zieht, dann gibt es hier garantiert eine beidseitig unschöne Vorgeschichte.
Das nennt man dann den berühmten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Taigawolf am 14.10.2024 12:47 ---
--- Zitat von: Neu im Dienst am 10.10.2024 22:27 ---also bei mir hat schon eine Woche Krankschreibung gereicht !..ok ich war ja noch in der Probezeit :-(
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Also wenn eine Krankschreibung von einer Woche eine Kündigung in der Probezeit nach sich zieht, dann gibt es hier garantiert eine beidseitig unschöne Vorgeschichte.
Das nennt man dann den berühmten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
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Und man wird mit Sicherheit nicht wegen einer Woche Krank gekündigt.
Johann:
--- Zitat von: MoinMoin am 10.10.2024 17:09 ---
--- Zitat von: KaiBro am 09.10.2024 20:27 ---
--- Zitat von: andreb am 05.10.2024 16:14 ---Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.
Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.
Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „
Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.
Meine Meinung ;)
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Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.
Es gibt natürlich immer Spezialfälle, nur was ist ein Spezialfall? Wir haben aktuell Mitarbeiter, die durch Long Covid seit über einem Jahr krankgeschrieben sind. Da muss man sich bei einigen auch die Frage stellen, ob die Krankheit wirklich durch Long Covid ausgelöst wurde oder es vielleicht an ungesunder Ernährung oder mangelndem Interesse an Sport liegt.
Allerdings tun unsere Führungskräfte auch ihr bestmögliches, damit die Mitarbeiter länger erkranken. Bei einigen Erkrankten könnte der Arbeitgeber durch Anschaffungen von gewissen Sachen Abhilfe schaffen, tut er allerdings aus Kostengründen nicht.
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Wenn die Kollegen eine AU bekommen, wo drauf steht, dass sie voraussichtlich 5 Tage AU sind, dann müssen sie, wenn sie vorher gesunden, wieder die Arbeit aufnehmen.
Macht nur keiner und es nachzuweisen ist auch schwer.
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Bei uns gibts eine DV/DA, die eine vorzeitige Rückkehr zum Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Arzt einen Wisch ausfüllt, dass man vorzeitig wieder Arbeitsfähig ist. Liegt der nicht vor, hat die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken.
Da ist halt die Frage, wie viele wieder gesundete Arbeitnehmer sich ins Wartezimmer mit Kranken setzen, um sich einen Zettel abzuholen, der Gesundheit bescheinigt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Johann am 15.10.2024 10:05 ---Bei uns gibts eine DV/DA, die eine vorzeitige Rückkehr zum Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Arzt einen Wisch ausfüllt, dass man vorzeitig wieder Arbeitsfähig ist. Liegt der nicht vor, hat die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken.
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Tja, da hat jemand Angst, dass er als AG seine Fürsorgepflicht verletzen könnte.
(Macht bei einem Baggerfahrer Sinn, der durch Fieberanfall jemanden verletzten könnte, bei einem Bürohengst eher nicht)
Gibt es auch die Dienstanweisung, dass die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken hat, sobald er schwäche Symptome zeigt? Nein? Sehr inkonsequent!
--- Zitat ---Da ist halt die Frage, wie viele wieder gesundete Arbeitnehmer sich ins Wartezimmer mit Kranken setzen, um sich einen Zettel abzuholen, der Gesundheit bescheinigt.
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Könnte man telefonisch einfordern, also nicht wirklich ein Argument.
Aber wenn der AG sowas fordert, dann lehnt sich halt der AN zurück und empfindet sich weiter als AU und verhält sich entsprechend.
BAT:
Wenn ich wegen Symptomen noch Hause müsste, wäre ich schon in der EU ;)
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