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Krankheitsbedingte Kündigung

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MoinMoin:

--- Zitat von: McOldie am 10.10.2024 12:46 ---
--- Zitat von: KaiBro am 09.10.2024 20:27 ---
Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



--- End quote ---

Eine pauschale Anordnung ür lle Beschäftigtn eine AU-Bescheinigung vom 1. Tag vorzulegen ist rechtlich nicht zuständig und ist weder vom Entgeltfortzahlungsgesetz noch dem Tarifvertrag abgedeckt. Dazu bedarf es im Einzelfall eine besonderen Entscheidung

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kick an, kann man das irgendwo nachlesen?
Laut §5
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Da steht aber nichts von irgendwelchen Einschränkungen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Jonesjena am 10.10.2024 15:11 ---
--- Zitat von: KaiBro am 09.10.2024 20:27 ---
--- Zitat von: andreb am 05.10.2024 16:14 ---Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

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Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



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Exakt. Das ist die Folge.

Wenn ich mich wegen Migräne, ja sowas gibt es, erst noch zum Arzt quälen muss, der ein beknacktes Terminmanagement hat, obwohl ich weiß, dass es am nächsten Tag wahrscheinlich wieder geht, dann werde ich mir doch keine AU für einen Tag holen.

Mein AG weiß das auch und ist da relativ großzügig. Ich ruppe aber auch einiges weg.

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Natürlich ist das kontraproduktiv, wenn der AG pauschal sowas anordnet.
Wenn jemand wie du jedoch chronisch unter dieser Krankheit leidet, dann kann man da schnell mal aus der Entgeltfortzahlung rutschen und das funktioniert nur, wenn eine AU vorliegt.
Denn durch Migräne kann man schnell mal 42 tage im Jahr flach liegen.
Und heutzutage kann der Arzt dich doch telefonisch AU melden, oder?

MoinMoin:

--- Zitat von: KaiBro am 09.10.2024 20:27 ---
--- Zitat von: andreb am 05.10.2024 16:14 ---Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

--- End quote ---

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.

Es gibt natürlich immer Spezialfälle, nur was ist ein Spezialfall? Wir haben aktuell Mitarbeiter, die durch Long Covid seit über einem Jahr krankgeschrieben sind. Da muss man sich bei einigen auch die Frage stellen, ob die Krankheit wirklich durch Long Covid ausgelöst wurde oder es vielleicht an ungesunder Ernährung oder mangelndem Interesse an Sport liegt.

Allerdings tun unsere Führungskräfte auch ihr bestmögliches, damit die Mitarbeiter länger erkranken. Bei einigen Erkrankten könnte der Arbeitgeber durch Anschaffungen von gewissen Sachen Abhilfe schaffen, tut er allerdings aus Kostengründen nicht.

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Wenn die Kollegen eine AU bekommen, wo drauf steht, dass sie voraussichtlich 5 Tage AU sind, dann müssen sie, wenn sie vorher gesunden, wieder die Arbeit aufnehmen.
Macht nur keiner und es nachzuweisen ist auch schwer.

McOldie:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.10.2024 17:03 ---kick an, kann man das irgendwo nachlesen?
Laut §5
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Da steht aber nichts von irgendwelchen Einschränkungen.

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Ich ziehe meine Aussage zurück.
Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, bei Kurzerkrankungen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen. Dabei ist es auch zulässig, sowohl von einzelnen als auch generell von allen Arbeitnehmern des Betriebs die Vorlage eines Attestes ab dem ersten Tag der Erkrankung zu verlangen. So kann eine betriebseinheitliche Regelung getroffen werden, die die Kriterien festlegt, ab welchem Zeitpunkt jeweils Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen sind. Da es sich bei der Festlegung dieser Kriterien um eine Regelung der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der AN im Betrieb handelt, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Darüber hinaus ist es zulässig, dass mit jedem einzelnen Arbeitnehmer vertraglich vereinbart wird, dass das Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag eingereicht wird. Auch eine entsprechende tarifvertragliche Regelung ist möglich.

Ist ein Missbrauchsverdacht zur Verkürzung der Vorlagepflicht zwingend erforderlich?

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.11.2012 – 5 AZR 886/11 – entschieden, dass ein Arbeitgeber von jedem Mitarbeiter ohne besonderen Anlass schon am ersten Tag der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung verlangen kann. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einen sachlichen Grund oder eine spezielle Begründung vorbringen muss, etwa den Verdacht äußert, die Krankheit sei nur vorgetäuscht.

Im vorliegenden Fall muss der Personalrat aber aber beteiligt werden.

Neu im Dienst:

--- Zitat von: Stadtwerke12345 am 02.09.2024 14:49 ---Hallo zusammen,

wollte mal ein Thema aufmachen zur Krankheitsbedingen Kündigung allgemein.

Man sagt bei häufigen Kurzerkrankungen der letzten 24-36 Monate bis-mehr als 6 Wochen sind nicht hinnehmbar.


Aber was ist eigentlich wenn jemand im 1 Jahr 27 Tage hatte und 10 Erkrankungen

im 2 Jahr 45 Tage mit 12 Erkrankungen und im

3 Jahr 23 Tage mit 9 Erkrankungen?

Wären eigentlich auch viele Erkrankungen bzw. kurz Erkrankungen  aber doch die 6 Wochen Marke nicht überschreiten bzw. Kündigung unwirksam?

--- End quote ---

also bei mir hat schon eine Woche Krankschreibung gereicht !..ok ich war ja noch in der Probezeit :-(

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