Autor Thema: Nachträgliche Einstufung - wie verhalten?  (Read 1628 times)

Panda2024

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Nachträgliche Einstufung - wie verhalten?
« am: 02.09.2024 20:47 »
Hallo,
ich habe zum 01.06. bei einer Behörde in der EG8 Stufe 1 angefangen. Zuvor habe ich nach meiner Bankkaufmannslehre knapp über ein Jahr bei der Bank gearbeitet (ähnliche Tätigkeiten wie jetzt auch). Also wäre ich jetzt normalerweise in Stufe 2 Im Zuge der Einstellung und Vertragsunterzeichnung hatte ich mein Arbeitszeugnis noch nicht. Dieses konnte mir mein alter Arbeitgeber erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Die Sachbearbeiterin, die meine Einstellung vollzogen hat, hatte mir auf meine Nachfrage hin geschrieben:
Da Sie keinen Nachweis über Ihre derzeitigen Tätigkeiten einreichen können, kann ich Sie lediglich der Stufe 1 zuordnen. Nach Erhalt eines Abschlusszeugnisses kann erneut geprüft werden, ob die Tätigkeiten gleichwertig und gleichartig (einschlägig gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD) sind. Sie können nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses dieses an uns senden. Wir können dann die Eingruppierung erneut prüfen.

Mein alter Arbeitgeber war so lieb und hatte mir sogar im Mai eine Tätigkeitsbescheinigung vorgelegt, die ich umgehend eingereicht habe - keine Reaktion. Dann Anfang Juni hatte ich mein Arbeitszeugnis, welches ich auch umgehend eingereicht habe - keine Reaktion trotz Nachfrage per Mail nach 2 Wochen. Dann nach wiederum 4 Wochen (ich wollte nicht nerven) habe ich telefonisch nachgefragt und sie meinte nur sie habe es an den Personalrat weitergeleitet. Auf meine Nachfrage hin, wann denn mit einem Ergebnis zu rechnen sei, meinte sie 1-2 Wochen. Dann nochmal 4 Wochen später (Mitte August) habe ich eine Dame des Gesamtpersonalrats kontaktiert. Die wusste von nichts, aber kümmere sich. Am nächsten Tag bekomme ich einen Anruf von der Vertreterin der Sachbearbeiterin, die meine Einstellung durchgeführt hat, da diese im Urlaub ist. Sie hat mir gesagt ich hätte den Ortspersonalrat kontaktieren sollen, nicht den Gesamtpersonalrat und ich solle mir keine Sorgen machen, das hätte eben nur keine Priorität bei ihnen.

Inzwischen ist meine Geduld aber am Ende und ich will das einfach vom Tisch haben.
Wie soll ich mich verhalten? Ich habe keinerlei Kenntnisstand und habe inzwischen Bedenken einfach abgespeist / hingehalten worden zu sein. Ich will echt nicht nerven, aber finde dieses Verhalten mich im luftleeren Raum zu lassen, auch nicht angemessen. Ich habe in 3 Tagen ein Geapräch mit meinem Vorgesetzten, bei dem ich das Thema einbringen könnte. Wäre das angemessen? Übrigens bin ich natürlich in der Probezeit....

Danke schonmal und viele Grüße

MoinMoin

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Antw:Nachträgliche Einstufung - wie verhalten?
« Antwort #1 am: 02.09.2024 22:08 »
Handlungsdruck hast du erst ab 6 Monate wg §37
das die da brauchen ist nervig aber nicht ungewöhnlich, da die Personaler halt immer unterbestzt und manchmal auch überfordert sind.