Autor Thema: Sonderregelung Neueinstieg JSZ  (Read 2679 times)

TVOEDAnwender

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Antw:Sonderregelung Neueinstieg JSZ
« Antwort #15 am: 11.09.2024 07:36 »

Bei uns kommt dann immer nur "geht nicht, erlaubt der KAV nicht." oder alternativ "Sparsame Mittelbewirtschaftung" (die bis auf beim Personal sonst in der Regel nicht sehr sorgsam beachtet wird  :D).


Die gibt es hier auch noch. Mein alter AG hat auch immer die Karte "KAV" gezogen, wenn er auf eine (außer-/übertarifliche) Regelung keinen Bock hatte. Also nur wenn es um eine Regelung für das Fußvolk ging. In gewissen Leitungsebenen waren ÜT/AT-Regelungen nie das große Problem, auch war die Rechtsmeinung des AG bei Eingruppierungen dort nicht so fest an den Regelungen der Entgeltordnung angelegt, wie beim gemeinem Sachbearbeitervolk.

MoinMoin

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Antw:Sonderregelung Neueinstieg JSZ
« Antwort #16 am: 11.09.2024 07:41 »
Das ist natürlich ein bekanntes Muster. Liegt eben daran, dass das Fußvolk keinen individuelle Druck ausübt. Und die Leitungsebenen besser verhandeln können.

TVOEDAnwender

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Antw:Sonderregelung Neueinstieg JSZ
« Antwort #17 am: 11.09.2024 07:46 »
Das ist natürlich ein bekanntes Muster. Liegt eben daran, dass das Fußvolk keinen individuelle Druck ausübt. Und die Leitungsebenen besser verhandeln können.

Und weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Lustigerweise gab es die einzigen EG 12 bzw. A 13 Sachbearbeiterstellen (ohne Leitungsverantwortung) in der ganzen Behörde (wir reden über eine sehr große Behörde) nur im Personal- und Organisationsbereich, ansonsten gabs eine solche Rechtsmeinung bzw. (beamtenrechtliche) Bewertung (ohne Leitungsverantwortung) in keinem einzigen Fachbereich. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.