Der jeweilige KAV kann einen schlimmstenfalls die Kommune als Mitglied rausschmeißen. Andere Sanktionsmöglichkeiten hat der KAV nicht, er ist ja keine Behörde. Ich kann Dir aus NRW genügend kommunale Arbeitgeber nennen, die sch....en auf die Meinung des KAV (auch sehr große). Da der jeweilige KAV auch durch Beiträge finanziert wird (gemessen immer an der Beschäftigtenzahl) wird der sich es auch dreimal überlegen, ob er die jeweilige Kommune wegen über-/außertariflicher Leistungen rausschmeißt....
Ob in Niedersachsen eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Innenministerium) für die Gewährung von Über-/außertariflichen Leistungen durch einzelne Kommunen notwendig ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich die niedersächsische Kommunalverfassung nicht kenne. Ist jedoch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet.