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Späte Verbeamtung und PKV
Hans1W:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.09.2024 09:02 ---
--- Zitat von: Hans1W am 05.09.2024 08:32 ---Als Bundesbeamter muss sich ja nur zu zu maximal 50 % absichern. Das ist ein großer Unterschied zu Selbstständigen und Arbeitnehmern über der Beitragsbemessungsgrenze.
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Alle AN (auch die über der BBG) bekommen vom AG 50% zur PKV dazu, bis zu dem max Betrag, den der AG bei der GKV zahlen müsste.
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Und in der Rente das was ein Renter in der GKV Zahlen müsste, was signifikat weniger ist als zur aktiven Zeit. Allerdings steigt der Beitrag zur PKV mit dem Alter natürlich weiter an. D.h. sollte man ja auch nur als Gutverdiener in die PKV als Angestellter.
Ist also immer gedeckelt was es als Zuzahlung gibt und wird eher selten oder nie 50% erreichen wenn man nicht jung, gesund und frühes Eintrittsalter hat oder großer Selbstbehalt wählt.
Die Möglichkeit des wechseln auf die Basisversorgung wurde ja schon angesprochen, mögen die Ärzte aber gar nicht. Mehr Arbeit als bei der GKV, aber gleiche Vergütung.
Nautiker1970:
--- Zitat von: Hans1W am 05.09.2024 10:25 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 05.09.2024 09:02 ---
--- Zitat von: Hans1W am 05.09.2024 08:32 ---Als Bundesbeamter muss sich ja nur zu zu maximal 50 % absichern. Das ist ein großer Unterschied zu Selbstständigen und Arbeitnehmern über der Beitragsbemessungsgrenze.
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Alle AN (auch die über der BBG) bekommen vom AG 50% zur PKV dazu, bis zu dem max Betrag, den der AG bei der GKV zahlen müsste.
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Die Möglichkeit des wechseln auf die Basisversorgung wurde ja schon angesprochen, mögen die Ärzte aber gar nicht. Mehr Arbeit als bei der GKV, aber gleiche Vergütung.
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Die Arbeit (im ärztlichen Sinne) wird identisch mit der für Patienten in der GKV sein. Die Vergütung wohl auch. Das Problem und deshalb die Skepsis des Arztes dürfte woanders liegen: Er bekommt beim PKV-Basispatienten die Nachteile aus beiden Welten. Sprich, er kann nur Kassenleistungen zu Kassenkonditionen abrechnen, aber er muss anders als beim Kassenpatienten, dessen Abrechnung durch Vorlage seiner Versichertenkarte immerhin bereits vor der Behandlung garantiert ist, hoffen, dass der Patient seine Rechnung, die er nach der Behandlung stellen wird, auch pünktlich oder überhaupt bezahlen wird.
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