Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
Späte Verbeamtung und PKV
Unknown:
--- Zitat von: Casa am 04.09.2024 08:57 ---Bietet der Bund pauschale Beihilfe an?
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Nein bietet er nicht.
Nautiker1970:
--- Zitat von: Unknown am 04.09.2024 09:51 ---
--- Zitat von: Casa am 04.09.2024 08:57 ---Bietet der Bund pauschale Beihilfe an?
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Nein bietet er nicht.
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Aber es gibt die Möglichkeit, in der PKV den sogen. "Basistarif" (leitungs- und kostenmäßig an GKV angelehnt) abzuschließen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/basistarif-in-der-privaten-krankenversicherung/
Ob das allerdings sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls aber steht zu befürchten, dass die Einstiegskonditionen in die PKV im normalerweise üblichen PKV-Standardtarif für die Fragestellerin, falls diese über 40 Jahre alt sein sollte, schon recht happig ausfallen dürften. Auch dürften die Risikozuschläge wegen ggf. vorhandener Vorerkrankungen (die man ab 40 plus ja meist schon irgendwie mit sich trägt) nicht zu unterschätzen sein. Jedenfalls kann ich nur dringend davon abraten, bei den Gesundheitsfragen der PKV anlässlich des Vertragsabschlusses zu flunkern. Kommt es irgendwann in den ersten Jahren nach dem Eintritt in die Versicherung zu Behandlungskosten, die nicht im Geringfügigkeitsbereich liegen, forscht die PKV knallhart nach (sprich man muss angeben, wann man wo in den letzten Jahren in Behandlung war und (jedenfalls die aktuell behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.) Kommt auf diese Weise heraus, dass die aktuelle Erkrankung eine Vorgeschichte hat, die man ggf. sogar wirklich aus Versehen beim PKV-Antrag nicht angegeben hatte, dann wird es teuer! Die PKV wird vermutlich den Vertrag (wenn die aktuellen und zukünftigen Kosten nicht exorbitant sind) zwar nicht kündigen. Aber die zu erwartenden Prämienanpassungen werden heftig sein.
Bzgl. Mitversicherung der Kinder halten sich die Kosten (weil PKV nur 20 Prozent trägt) in Grenzen. Beim Gatten ist es schon komplexer. Wenn er nicht mit in die Beihilfe/PKV soll, muss er eine eigene GKV haben und bezahlen. Das wird nicht ganz billig... Bspw. siehe hier: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/beitragshoehe-freiwillig-versichert-nicht-erwerbstaetig-2006970?tkcm=aaus
Fazit: Das Thema Krankenversicherung will tatsächlich gut überlegt sein!
Aber: Auch die (noch vorhandenen) Vorteile der Verbeamtung, selbst, wenn nur noch 10 bis 15 Dienstjahre verbleiben, haben einen riesigen Charme!
1.) keine zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern volle Bezüge bis zur (Früh-)Pensionierung
2.) Mindestpension bereits nach fünf Dienstjahren! https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/m/mindestversorgung.html
(in Zahlen: über 2000 Euro!)
Alles in allem spricht wohl (derzeit noch) recht viel dafür, die Verbeamtung mitzunehmen.
Hans1W:
Im hD kann auch eine späte Verbeamtung, trotz höher PKV-Kosten vorteilhaft sein.
Weil GKV sich am Brutto orientiert und nächtes Jahr die Beitrage wieder steigen werden(siehe aktuelle Pressemeldungen) und man davon ausgehen kann, dass duch Versicherungsfremde Leistungen und eine alternde Gesellschaft mit weniger Erwerbstätigen die Beitraäge nicht stabil bleiben. Dazu noch Lohndumping und somit weniger Einnahmen.
Als Bundesbeamter muss sich ja nur zu zu maximal 50 % absichern. Das ist ein großer Unterschied zu Selbstständigen und Arbeitnehmern über der Beitragsbemessungsgrenze.
Beim Bund können auch die 5 Jahre für das Altersgeld interessant sein. Wenn man mit dem Wechsel unzufrieden ist kann man um Entlassung bitten. Ein sozialversicherungspflichtigen Job unter der Beitragsbemessungsgrenze annehem, wenn man unter 55 Jahre ist und schon ist man wieder in der GKV.
Altersgeld ist etwas mehr als Rentenanspruch, seine verdienten Rentenansprüche bekommt man ja trotzdem, ggf. mit anrechnung.
Solange man <=48 Jahre alt ist kann man sich einfach ausprobieren.
MoinMoin:
--- Zitat von: Hans1W am 05.09.2024 08:32 ---Als Bundesbeamter muss sich ja nur zu zu maximal 50 % absichern. Das ist ein großer Unterschied zu Selbstständigen und Arbeitnehmern über der Beitragsbemessungsgrenze.
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Alle AN (auch die über der BBG) bekommen vom AG 50% zur PKV dazu, bis zu dem max Betrag, den der AG bei der GKV zahlen müsste.
Nautiker1970:
--- Zitat von: Hans1W am 05.09.2024 08:32 ---" ... Im hD kann auch eine späte Verbeamtung, trotz höher PKV-Kosten vorteilhaft sein. ... "
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Wie von mir oben dargestellt, denke ich, dass das nicht nur beim h. D. so ist, sondern (mindestens) auch beim g. D.
Aber natürlich ist und bleibt es eine sehr persönliche Entscheidung, bei der ggf. nicht nur finanzielle Aspekte eine Rolle spielen. (So gilt es bspw. ggf. auch zu bedenken, dass man als Beamte(r) eingeschränkter in seinen Möglichkeiten ist, sich politisch zu engagieren und/oder zu artikulieren. Und dies gilt, weil man ja auf Lebenszeit verbeamtet wird, auch noch im Ruhestand.)
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