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Einweisung auf A12, Beförderungsstände

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Hans1W:
Wenn die Grundbesoldung ausreichend gut wäre, dann müsste man nicht so schnell befördern!

Rollo83:

--- Zitat von: Hans1W am 09.09.2024 08:47 ---Wenn die Grundbesoldung ausreichend gut wäre, dann müsste man nicht so schnell befördern!

--- End quote ---

Doch, muss man wenn der Dienstposten höherwertig ist und man somit eine höherwertig Tätigkeit aus übt.
Der jenige MUSS natürlich besser bezahlt werden als jemanden der eine niederwertige Tätigkeit aus übt.
Sonst können wir ja bald einfach alles zusammenstreichen und jeder wird nach A11 (oder gerne A14) bezahlt.
Ich mache dann für die A11 den Job mit der niedrigsten Verantwortung und dem niedrigsten Arbeitsaufkommen.

Chillbear:

--- Zitat ---Doch, muss man wenn der Dienstposten höherwertig ist und man somit eine höherwertig Tätigkeit aus übt.
--- End quote ---

Eben nicht. Gerade eben erst wieder einen A9er als Dienstgruppenleiter Autobahnpolizei (A12er Posten) gesehen. Vielleicht ist es bei der Bundeswehr so (das wäre durchaus löblich), bei der Polizei sieht das gänzlich anders aus. Der Dienstherr zeigt ja mit seinem Beurteilungs(un)wesen den Beförderungswillen - das ist für die Gerichte ausreichend. Nicht umsonst sind Streifenbeamte als Bündelposten von von A7 - A11 ausgewiesen. Bei den Stellen mit FührungsVA (ab A12) muss man sich aber genauso anstellen und warten. 

Rollo83:

--- Zitat von: Chillbear am 09.09.2024 09:53 ---
--- Zitat ---Doch, muss man wenn der Dienstposten höherwertig ist und man somit eine höherwertig Tätigkeit aus übt.
--- End quote ---

Eben nicht. Gerade eben erst wieder einen A9er als Dienstgruppenleiter Autobahnpolizei (A12er Posten) gesehen. Vielleicht ist es bei der Bundeswehr so (das wäre durchaus löblich), bei der Polizei sieht das gänzlich anders aus. Der Dienstherr zeigt ja mit seinem Beurteilungs(un)wesen den Beförderungswillen - das ist für die Gerichte ausreichend. Nicht umsonst sind Streifenbeamte als Bündelposten von von A7 - A11 ausgewiesen. Bei den Stellen mit FührungsVA (ab A12) muss man sich aber genauso anstellen und warten.

--- End quote ---

Und das findest du richtig das ein A9er den Dienstposten eines A12er bekleidet und somit auch die Pflichten und die Verantwortung dafür trägt?

Bündeldienstposten ist ja noch mal eine andere Geschichte, diese sind ja explizit für zB A7-11 ausgeschrieben aber A12 ist ja schon ein herausgehobenes Amt. Zumindest bei uns denn allgemeines Laufbahnziel ist A11.

Wenn ich mir so mein Dezernat an schaue. Ich bin Sachgebietsleiter 11. Wie der Name sagt leite ich ein einziges SG aus dem Dezernat mit wenigen Soldaten. Mein Dezernatsleiter ist A12. Er hat also die Verantwortung für 5 Sachgebiete und mehr als 5 mal so viele Soldaten wie ich.
Wenn man mir jetzt den Dienstposten anbieten würde und im gleichen Atemzug mitteilen würde das ich aber >1 Jahr nicht A12 besoldet werde sondern weiterhin A11 wie der Sachgebietsleiter würde ich ein Mal kurz lachen und fragen ob wir bei der verstecken Kamera sind oder ob der 1. April ist.

Chillbear:

--- Zitat ---Und das findest du richtig das ein A9er den Dienstposten eines A12er bekleidet und somit auch die Pflichten und die Verantwortung dafür trägt?
--- End quote ---


Wo habe ich das geschrieben? Das war bisher meine dienstliche Erfahrung und besonders im Vollzug gängige Praxis. Als A10 nach Auswahlverfahren einen A12er Posten bekommen und nach 8 Jahren dann A12 geworden. Wird eben nach Kassen- und Konkurrentenlage entschieden. Zur A13 waren es dann nach Stellenzuschlag 4 Jahre. Klar wäre es schön, wenn man gleich entsprechende der Verantwortung besoldet werden würde - ist nur eben rechtlich nicht zwingend.

https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/bbesg460001.htm - hier eine kleine Auswahl gängiger Urteile zu dem Thema.

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