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Einweisung auf A12, Beförderungsstände

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Rollo83:
Ich muss jetzt hier mal fragen, wahrscheinlich dumm aber ich kenne mich bei den Beförderungen von (zivilen) Beamten nicht so gut aus da ich Uniformträger bin.

Wenn der A11er sich auf eine A12 bewirbt (sowas gibt es bei uns zB gar nicht) und ausgewählte wird dann wird die Person dann irgendwann auf den A12 Dienstposten versetzt. Soweit schlüssig.
Dann macht er DEN JOB eines A12er und wird A11 besoldet und das eventuell noch über mehrere Jahre?
Verstehe ich das so richtig?

Aufs Zivile umgemünzt, Person A bekommt einen höherwertigen Job mit höherwertigen Aufgaben, wird aber weiterhin zu den Konditionen des alten Jobs bezahlt ?

Das verstehe ich so richtig, oder ?

Finanzer:
@Rollo: Korrekt

Rollo83:
Es gibt sooo viele Dinge im ÖD die ich nicht verstehe.
Zugegeben, der Vergleich mit einem zivilen Job hinkt etwas durch das besondere Treueverhältnis wobei gefühlt dieses Verhältnis ja nur einseitig gilt.
Ich bin jetzt A11, habe alles von A7 durchlaufen und wurde bei JEDER Beförderungen auf den Tag genau befördert.
Hier und da gab es mal 1-3 Monate Wartezeit, die Beförderung wurde dann aber Rückwirkend ausgesprochen.
Ich bin deswegen doch etwas überrascht.
Im September 2027 werde ich voraussichtlich auf einen A12 Dienstposten versetzt.
Wenn ich dann nicht spätestens nach 3 Monaten in A12 eingewiesen werde, müsste ich eigentlich mein Aufgabengebiet auf das eines A11ers zurück schrauben.
Mir erschließt sich tatsächlich die Logik dahinter nicht einen Zuschlag für eine Beförderung bzw. für einen höherwertigen Dienstposten zu bekommen aber nicht höherwertig bezahlt zu werden.
Das ist gelinde gesagt doch völliger Humbug 🤔

Chillbear:
@Rollo: Erstmal Glückwunsch zur bisherigen Karriere

Beim Beamten unterscheidet man halt nach Statusamt (A/Bx - für Uniformträger siehe Schulterklappe) und Bewertung des Dienstposten (Bis Ax für Bündelposten oder Ax bei höherwertigen Stellen).

Es gab zu dem Thema auch schon zig Gerichtsentscheidungen. Da beim Beamten (ja nee is klar) Eignung, Leistung und Befähigung (aka Bestenauslese) gilt, muss der Dienstherr im Rahmen des Beurteilungsverfahrens die Beförderungen (Gaussche Normalverteilungskurve für Rankingnoten und so weiter) verteilen. Je nach Behörde sind meist wesentlich mehr beförderungsfähige Kollegen (insbesondere A7-A11) als Beförderungsmöglichkeiten (werden nach Personalschlüssel und vor allem Haushaltslage zugewiesen) vorhanden, so dass es immer ein paar Jahre dauert (bei uns gibts keine Regelbeförderung - da geht ma auch mal mit A8 oder A10 in Pension).

Eukalyptus:

--- Zitat von: Rollo83 am 05.09.2024 13:54 ---Es gibt sooo viele Dinge im ÖD die ich nicht verstehe.
...
Ich bin jetzt A11, habe alles von A7 durchlaufen und wurde bei JEDER Beförderungen auf den Tag genau befördert.
Hier und da gab es mal 1-3 Monate Wartezeit, die Beförderung wurde dann aber Rückwirkend ausgesprochen.
Ich bin deswegen doch etwas überrascht.
Im September 2027 werde ich voraussichtlich auf einen A12 Dienstposten versetzt.
Wenn ich dann nicht spätestens nach 3 Monaten in A12 eingewiesen werde, müsste ich eigentlich mein Aufgabengebiet auf das eines A11ers zurück schrauben.
Mir erschließt sich tatsächlich die Logik dahinter nicht einen Zuschlag für eine Beförderung bzw. für einen höherwertigen Dienstposten zu bekommen aber nicht höherwertig bezahlt zu werden.
Das ist gelinde gesagt doch völliger Humbug 🤔

--- End quote ---

Du bist offenbar verwöhnt von der Beförderungspraxis der letzten 15 Jahre in der Bundeswehr. Ich kenne ansatzweise noch Zeiten, in denen man deutlich mehr als die von dir genannten 3 Monate z.B. "Oberleutnant und Kompaniechef" war.  Aber wenn man so die Kantinengespräche von "altgedienten" Stabsfeldwebeln mithört oder die Stellungnahmen des Deutschen Bundeswehrverbandes liest, ist die Anspruchshaltung zeitgeistig reichlich gestiegen. 

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